Die Wahltarife im SGB V.
Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit.
Der Deutsche Bundestag hat im März 2007 mit Zustimmung des Bundesrates das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)" beschlossen. Dieses ist zum 1.4.2007 in Kraft getreten. Mit...
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Produktinformationen zu „Die Wahltarife im SGB V. “
Klappentext zu „Die Wahltarife im SGB V. “
Der Deutsche Bundestag hat im März 2007 mit Zustimmung des Bundesrates das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)" beschlossen. Dieses ist zum 1.4.2007 in Kraft getreten. Mit dem GKV-WSG werden in der GKV erstmals sogenannte Wahltarife eingeführt (53 SGB V 2007), um die Wahlfreiheit der Versicherten zu erhöhen und Wettbewerb unter den Kassen zu fördern.
Die Autoren zeigen auf, dass dieser vom Gesetzgeber initiierte Wettbewerb zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der PKV führt, weil die Wahltarife der GKV von Regelleistungen in organisatorischer und personeller Hinsicht nicht ausreichend getrennt sind und der GKV zudem spezifische Strukturvorteile öffentlich-rechtlich organisierter Institutionen zukommen. Sie unterziehen
53 GKV-WSG einer umfassenden verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bewertung und kommen zu dem Ergebnis, dass dieser zwar die Wettbewerbsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der PKV-Unternehmen (noch) nicht beeinträchtigt und er sich für die Mitglieder der GKV sogar freiheitsfördernd auswirkt. Nicht vereinbar ist er wegen der geschilderten Wettbewerbsverzerrungen aber mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Rechtfertigungsgründe für die Privilegierung der GKV gegenüber PKV-Unternehmen lassen sich nicht ausmachen.
In der Schrift wird ausserdem sorgfältig begründet, weshalb das unionale Wettbewerbsrecht auf
53 GKV-WSG trotz der bisherigen Rechtsprechung des EuGH Anwendung findet, weshalb dieser gegen Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts (Art. 87 EG) verstösst und warum die Privilegierung der GKV im Bereich der Wahltarife vor Art. 86 Abs. 2 EG nicht Stand halten kann. Abschliessend werden die prozessualen Möglichkeiten für den Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Wahltarife im SGB V. “
Aus dem Inhalt:A. Einführung - B. Die Wahltarife im Wettbewerb zwischen GKV und PKV: Versicherungspflicht und Versicherungsausschluss - Wettbewerb im Leistungsbereich - Die Wahltarife und ihr Wettbewerbspotential - Die Auswirkungen der Wahltarife auf den Wettbewerb - C. Verfassungsrechtliche Würdigung:
53 SGB V 2007 und die Wettbewerbsfreiheit - Kein Rückgriff auf Art. 2 Abs. 1 GG - Verstoss gegen die Chancengleichheit von GKV und PKV - Rechte der Mitglieder der GKV - D. Unionsrechtliche Würdigung: Anwendbarkeit des unionalen Wettbewerbsrechts - Anforderungen des unionalen Wettbewerbsrechts - Keine Rechtfertigung gemäss Art. 86 Abs. 2 EG - Grundfreiheiten - E. Prozessuale und sonstige Möglichkeiten der Geltendmachung: EU-Ebene - Nationale Ebene - F. Thesen - Anhang - Literaturverzeichnis
Autoren-Porträt von Peter M. Huber
Dr. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie, München.
Bibliographische Angaben
- Autor: Peter M. Huber
- 2008, 1. Auflage, 74 Seiten, Masse: 15,8 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Mitarbeit:Storr, Stefan
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 342812779X
- ISBN-13: 9783428127795
Rezension zu „Die Wahltarife im SGB V. “
"Das Buch besticht durch seinen klaren Gedankengang und seine deutlichen Thesen. Die rechtliche Auseinandersetzung, die im Hinblick auf Zulässigkeit von Wahltarifen in vollem Gange ist (vgl. etwa Isensee, NZS 2007, S. 449 ff.), wird durch dieses Buch bereichert. Jedem, der sich mit diesem Problemkreis befasst, sei das Buch zur Lektüre empfohlen." PD Peter Axer, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 12/2008
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