Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln.
Dissertationsschrift
Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Macht der Vorerbe von seiner generellen Verfügungsmacht Gebrauch und verwendet Nachlassmittel zur Tilgung seiner...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Buch
Fr. 118.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln. “
Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Macht der Vorerbe von seiner generellen Verfügungsmacht Gebrauch und verwendet Nachlassmittel zur Tilgung seiner Eigenschulden, stellt sich die Frage nach der Beurteilung solcher Verfügungen im Recht der Vor- und Nacherbschaft, insbesondere bei
2113 Abs. 2 BGB. Die vorliegende Abhandlung analysiert diesen eng abgegrenzten Problemkreis umfassend, unterbreitet Lösungsvorschläge und beleuchtet dabei das Thema von verschiedenen Seiten unter Einbeziehung von Sonderkonstellationen.
2113 Abs. 2 BGB. Die vorliegende Abhandlung analysiert diesen eng abgegrenzten Problemkreis umfassend, unterbreitet Lösungsvorschläge und beleuchtet dabei das Thema von verschiedenen Seiten unter Einbeziehung von Sonderkonstellationen.
Klappentext zu „Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln. “
Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Die vorliegende Abhandlung greift dieses Spannungsverhältnis auf und untersucht die rechtlichen Folgen solcher Verfügungen des Vorerben, die dieser zur Tilgung seiner Eigenschulden mit Nachlassmitteln tätigt. Im Kern geht es um die Verfügungsbeschränkung des2113 Abs. 2 BGB. Wegen seiner Befreiung von der Wertersatzpflicht des
2134 BGB verfügt der befreite Vorerbe in diesen Fällen grundsätzlich entgeltlich, auch wenn er sich auf Kosten des Nachlasses seiner Eigenverbindlichkeiten entledigt. Davon ausgenommen ist blosses freigebiges Handeln. Bei nicht befreiter Vorerbschaft ist die gleiche Massnahme dagegen stets unentgeltlich und damit regelmässig im Nacherbfall auch unwirksam. Dieses Ergebnis wird umfassend begründet und in der Folge von mehreren Seiten auf mögliche Ausnahmen sowie die daraus resultierenden Ansprüche beleuchtet.
Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Die vorliegende Abhandlung greift dieses Spannungsverhältnis auf und untersucht die rechtlichen Folgen solcher Verfügungen des Vorerben, die dieser zur Tilgung seiner Eigenschulden mit Nachlassmitteln tätigt. Im Kern geht es um die Verfügungsbeschränkung des § 2113 Abs. 2 BGB. Wegen seiner Befreiung von der Wertersatzpflicht des § 2134 BGB verfügt der befreite Vorerbe in diesen Fällen grundsätzlich entgeltlich, auch wenn er sich auf Kosten des Nachlasses seiner Eigenverbindlichkeiten entledigt. Davon ausgenommen ist blosses freigebiges Handeln. Bei nicht befreiter Vorerbschaft ist die gleiche Massnahme dagegen stets unentgeltlich und damit regelmässig im Nacherbfall auch unwirksam. Dieses Ergebnis wird umfassend begründet und in der Folge von mehreren Seiten auf mögliche Ausnahmen sowie die daraus resultierenden Ansprüche beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln. “
1. Einleitung und Problemerfassung2. Der bisherige Meinungsstand3. Die Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben im Lichte von 2113 Abs. 2Der Unentgeltlichkeitsbegriff des
2113 Abs. 2 - Die Bedeutung von
2111 bei Erfüllung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben - Die Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Vorerben als Fallgruppe tatsächlicher Unmöglichkeit eines Surrogationseintritts und deren Beurteilung als entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung i.S.v.
2113 Abs. 2 - Die Vereitelung oder Beeinträchtigung der Nacherbenrechte4. Die Anwendung des Lösungsmodells auf einzelne SonderfälleDie Erfüllung einer verjährten Eigenschuld des Vorerben - Die Erfüllung einer Eigenschuld des Vorerben vor deren Fälligkeit - Die Leistung auf eine nur vermeintlich bestehende Eigenschuld des Vorerben - Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten - Die Zahlung von Erbschaftssteuer durch den Vorerben5. Die Ansprüche des Nacherben nach dem Eintritt der NacherbfolgeDie Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten - Die Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des nicht befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten6. SchlussbetrachtungZusammenfassung der Ergebnisse - Die Auswirkungen auf den herrschenden Unentgeltlichkeitsbegriff - Die Lösung des EingangsfallesLiteratur- und Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Peter Ellefret
Peter Ellefret studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Mainz. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 liegt neben dem Interesse für das Immobilienrecht ein Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im Erbrecht. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, seit Oktober 2007 Notar mit dem Amtssitz in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) und darüber hinaus als Examensprüfer sowie als Justitiar zweier Berufsfachverbände im Gesundheitswesen tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Peter Ellefret
- 2012, 186 Seiten, Masse: 15,6 x 23,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428139224
- ISBN-13: 9783428139224
- Erscheinungsdatum: 12.09.2012
Kommentar zu "Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln."
0 Gebrauchte Artikel zu „Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln.“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln.".
Kommentar verfassen