Die "sittliche Pflicht" im Sinne von 814 Alternative 2 BGB - ein Tor zum rechtsfreien Raum?
Wer irrtümlich eine Leistung erbringt, dem ist gemäss
814 Alt. 2 BGB die Rückforderung verwehrt, wenn die Leistung auch als "sittliche Pflicht" charakterisiert werden kann. Es ist Ziel dieser Abhandlung, diese recht unbekannte Vorschrift des...
814 Alt. 2 BGB die Rückforderung verwehrt, wenn die Leistung auch als "sittliche Pflicht" charakterisiert werden kann. Es ist Ziel dieser Abhandlung, diese recht unbekannte Vorschrift des...
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Klappentext zu „Die "sittliche Pflicht" im Sinne von 814 Alternative 2 BGB - ein Tor zum rechtsfreien Raum? “
Wer irrtümlich eine Leistung erbringt, dem ist gemäss814 Alt. 2 BGB die Rückforderung verwehrt, wenn die Leistung auch als "sittliche Pflicht" charakterisiert werden kann. Es ist Ziel dieser Abhandlung, diese recht unbekannte Vorschrift des Bereicherungsrechts zu beleuchten und zu hinterfragen. Die Bedeutung von
814 Alt. 2 BGB hat kontinuierlich abgenommen. Die Arbeit zeigt, dass das Hauptziel für den Erlass der Regelung, das sittliche Bewusstsein des Volkes nicht zu verletzen, heute nicht mehr in gleichem Umfang als Begründung tragfähig sein kann. Der Verweis auf die Sittlichkeit führt schliesslich ein ethisches Moment in die Auslegung und Anwendung von
814 Alt. 2 BGB ein. Dieser Verweis auf einen nicht nur rechtlich fassbaren Bereich wirft die Frage auf, ob hier ein Tor zum rechtsfreien Raum aufgestossen werden soll. Die Grenzziehung zwischen Recht und rechtsfreiem Raum stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar.
Inhaltsverzeichnis zu „Die "sittliche Pflicht" im Sinne von 814 Alternative 2 BGB - ein Tor zum rechtsfreien Raum? “
Aus dem Inhalt :814 BGB im Kontext der bereicherungsrechtlichen Leistungskondiktion - "Sittliche Pflicht und Anstand",
814 Alt. 2 BGB - Anwendungsfälle und Bedeutung sittlicher Pflichten bzw. Anstandsrücksichten im praktischen Sinn -
814 BGB als implizite Anerkennung eines rechtsfreien Raumes? - Hintergrund und Meinungsstand zum rechtsfreien Raum - Charakterisierung des rechtsfreien Raumes - Konsequenz für
814 Alt. 2 BGB.
Autoren-Porträt von Christina Manchot
Die Autorin: Christina Manchot wurde 1967 in Düsseldorf geboren. Sie studierte von 1986 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und der Università di Bologna/Italien. Das Referendariat absolvierte sie in München und La Réunion/Frankreich. Seit 1997 ist sie als Rechtsanwältin tätig. Christina Manchot ist verheiratet und hat zwei Töchter.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christina Manchot
- 2002, 232 Seiten, Masse: 14,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 3631392249
- ISBN-13: 9783631392249
- Erscheinungsdatum: 18.07.2002
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