Die Auflösung der liberalen Demokratie in Deutschland und das autoritäre Staatsbild.
(Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Heft XII).
"[Der vorliegenden Abhandlung] liegt die heute immer mehr Allgemeingut werdende Auffassung zugrunde, dass es eine voraussetzungslose, wertfreie Wissenschaft nicht gibt, dass jede Erkenntnis eine bestimmte Stellungnahme und Werthaltung voraussetzt, und dass...
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Klappentext zu „Die Auflösung der liberalen Demokratie in Deutschland und das autoritäre Staatsbild. “
"[Der vorliegenden Abhandlung] liegt die heute immer mehr Allgemeingut werdende Auffassung zugrunde, dass es eine voraussetzungslose, wertfreie Wissenschaft nicht gibt, dass jede Erkenntnis eine bestimmte Stellungnahme und Werthaltung voraussetzt, und dass insbesondere die öffentlich-rechtlichen Disziplinen in diesem Sinne einen besonderen, nämlich politischen Akzent haben. [...] Unbeschadet des Wissens um die Notwendigkeit der Subjektivität ist hiernach die vorliegende Abhandlung getragen von der Intention, die so radikal veränderte, politische Wirklichkeit, soweit sie Ende vorigen Jahres bereits sichtbar war, in ihrer Eigengesetzlichkeit zu erschliessen und dem Willen, die gegenwärtige Lage insbesondere der Demokratie 'strukturgerecht' zu erfassen. Erst eine solche Deutung der politischen Wirklichkeit ermöglicht auch, ohne dass mit den ebenso populären wie wissenschaftlich unbrauchbaren Kategorien von Schuld und Vorwerfbarkeit operiert werden muss, die strukturellen Veränderungen des künftigen Staatsbildes mit einer gewissen Verlässlichkeit aufzuzeigen." (Aus dem Vorwort)
Autoren-Porträt von Gerhard Leibholz
»Jurist, * 15.11.1901 Berlin, 19.2.1982 Göttingen. (evangelisch)L. begann 1918 mit dem Philosophiestudium in Heidelberg. Hier promovierte der erst Neunzehnjährige 1921 bei Richard Thoma mit einer Arbeit über 'Fichte und den demokratischen Gedanken' zum Dr. phil. Nach anschliessendem juristischen Studium in Heidelberg und Berlin folgten die beiden juristischen Staatsprüfungen (1922/26) und eine richterliche Tätigkeit in Berlin, zunächst als Gerichtsassessor, dann als Amtsrichter und als Landrichter am Kammergericht (1926-29). Bereits 1925 legte S. seine berühmte, von Heinrich Triepel betreute juristische Dissertation vor: 'Die Gleichheit vor dem Gesetz' (1952). In Vertiefung älterer Ansätze, namentlich der amerikan. und schweizer. Verfassungsjudikatur, entwickelte er die folgenreiche Lehre von der Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitssatz, dem er damit einen neuen Inhalt gab. Die Massstäbe, nach denen Tatbestände gerechterweise gleich oder ungleich zu behandeln sind, wollte L. zunächst dem wertgebundenen Rechtsbewusstsein der Gemeinschaft entnehmen. Unter dem Schrecken einer 1925 noch unvorstellbaren Pervertierung der Gerechtigkeitsidee modifizierte er später diese Position durch das Hervorheben unüberschreitbarer Schranken in Gestalt elementarer Menschenwürdeprinzipien. Der Gleichheitssatz enthält deshalb ein allgemeines Willkürverbot, dessen Beachtung richterlicher Kontrolle unterliegt. Damit bezog L. zugleich im Streit der Weimarer Staatsrechtslehre um die Zulässigkeit eines richterlichen Gesetzesprüfungsrechts eindeutig Stellung. Die Bestimmung des Gleichheitssatzes als Willkürverbot hat später die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachhaltig bestimmt. Frucht einer mehrjährigen Referententätigkeit am Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht (1926-29) war die Habilitationsschrift 'Die Repräsentation in der Demokratie' (1929, 1965). L. analysiert darin die qualitativen Veränderungen des
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Repräsentationsgedankens im Umbruch vom 'Honoratiorenparlament' des 19. Jh. zur Volksvertretung in der modernen Massendemokratie. Seine These, mit dem Übergang zu Verhältniswahlrecht und Parteienstaat habe die Demokratie ihren repräsentativen Charakter verloren und sich in eine rationalisierte Form der identitären, plebiszitären Demokratie gewandelt, ist vielfach auf Kritik gestossen. Bedeutsam war, dass L. die Legitimität des Parteienstaats als Basis einer spezifischen, an die Strukturen des Flächen- und Massenstaats angepassten Integration aller Bevölkerungsgruppen nachdrücklich betonte und damit verbreiteten Ressentiments in der deutschen Staatsrechtslehre entgegentrat. Der Auflösung dieses demokratischpluralistischen Parteienstaats durch autoritäre und totalitäre Strömungen trat er in der Endphase der Weimarer Republik leidenschaftlich entgegen.1929 folgte L. einer Berufung nach Greifswald, 1931 nach Göttingen. Wegen seiner jüd. Abkunft wurde er - nach einer Kampagne des NS-Studentenbundes - 1935 zwangsemeritiert und in die Universitätsbibliothek versetzt. 1938 emigrierte er nach England. Eine Gastdozentur in Oxford ermöglichte ihm nach zeitweiliger Internierung die Fortsetzung der wissenschaftlichen Arbeit. Ihr Ertrag ist in dem 1965 erschienenen Sammelband 'Politics and Law' zusammengefasst. Die moralische Krise in Deutschland spiegelt sich darin auch in einer theologisch vertieften Reflexion über Verfassung und Herrschaftsordnung. Gemeinsam mit dem Bischof von Chichester, George Bell, versuchte L. die Alliierten von der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit dem 'anderen Deutschland' zu überzeugen. Durch den Zwillingsbruder seiner Frau, den Theologen Dietrich Bonhoeffer, war er eng mit der deutschen Widerstandsbewegung verbunden.1947 kehrte L. nach Göttingen zurück und nahm seine Lehrtätigkeit wieder auf. 1951 wurde ihm der neuerrichtete Lehrstuhl für Politische Wissenschaften und Allgemeine Staatslehre übertragen, den er bis zu seiner Emeritierung 1969 innehatte. Ein besond
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Bibliographische Angaben
- Autor: Gerhard Leibholz
- 2013, 79 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428165705
- ISBN-13: 9783428165704
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