Der Versammlungsleiter im Aktienrecht.
Mit Ausblick auf das GmbH-Recht.
Die Arbeit untersucht die verbandsrechtliche Stellung des Versammlungsleiters und stellt fest, dass dieser nicht blosser »Funktionsgehilfe« der Hauptversammlung, sondern ein eigenständiges Organ der Aktiengesellschaft ist. Darauf aufbauend werden sämtliche...
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Produktinformationen zu „Der Versammlungsleiter im Aktienrecht. “
Die Arbeit untersucht die verbandsrechtliche Stellung des Versammlungsleiters und stellt fest, dass dieser nicht blosser »Funktionsgehilfe« der Hauptversammlung, sondern ein eigenständiges Organ der Aktiengesellschaft ist. Darauf aufbauend werden sämtliche Rechtsfragen rund um den Versammlungsleiter untersucht. Insbesondere wird den Rechtsgrundlagen für versammlungsleitende Massnahmen, dem Umgang mit einer fehlerhaften Versammlungsleitung sowie der Haftung des Versammlungsleiters nachgegangen.
Klappentext zu „Der Versammlungsleiter im Aktienrecht. “
»On the Chairperson of the Shareholders' Meeting under German Stock Corporation Law (with References to the Law on Limited Liability Companies)« The thesis analyses the legal position of the chairperson of the shareholders' meeting within a German stock corporation. It finds that the chairperson is not merely a »functional assistant« of the shareholders' meeting, but rather an independent organ of the stock corporation. The thesis then examines all legal questions concerning the chairperson, including the legal basis for measures taken at the meeting, the consequences of improperly chairing a shareholders' meeting, and the liability of the chairperson.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Versammlungsleiter im Aktienrecht. “
1. GrundlagenDie Hauptversammlung - Der Hauptversammlungsleiter - Die versammlungsleitenden Massnahmen im Überblick
2. Die verbandsrechtliche Stellung des Hauptversammlungsleiters
Kritischer Überblick über den Meinungsstand - Die rechtliche Selbständigkeit des Hauptversammlungsleiters - Die Definition des Organbegriffs - Folgerungen für die Rechtsstellung des Hauptversammlungsleiters - Der Leiter der GmbH-Gesellschafterversammlung
3. Der Hauptversammlungsleiter als Amtsträger
Gesetzliche Anforderungen an den Hauptversammlungsleiter - Begründung der Amtsstellung - Beendigung der Amtsstellung - Das Rechtsverhältnis des Hauptversammlungsleiters zur Gesellschaft
4. Das Amt des Hauptversammlungsleiters
Kompetenzabgrenzung zwischen Hauptversammlung und Versammlungsleiter - Die rechtlichen Grundlagen für Massnahmen der Versammlungsleitung - Die Delegation von Aufgaben und Befugnissen
5. Die fehlerhafte Versammlungsleitung
Rechtsschutz gegen Massnahmen des Hauptversammlungsleiters - Der »falsche« Hauptversammlungsleiter
6. Die Haftung des Hauptversammlungsleiters
Die Haftung gegenüber der Gesellschaft - Die Haftung gegenüber den Aktionären - Die Haftung für Schädigungen Dritter - Übertragbarkeit auf den Leiter der GmbH-Gesellschafterversammlung
7. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Katharina Niemz
Katharina Niemz studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit den Schwerpunkten »Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht« sowie »Steuerrecht«. Sie erwarb einen Master (LL.M. Business Law) an der De Montfort University in Leicester, UK. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., u.a. mit Stationen beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Los Angeles, USA, und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin. Sie ist derzeit als Rechtsanwältin in der Praxisgruppe Dispute Resolution in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M. tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Katharina Niemz
- 2020, 222 Seiten, Masse: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 342818002X
- ISBN-13: 9783428180028
- Erscheinungsdatum: 04.11.2020
Pressezitat
»Die kluge Analyse kann als Leitfaden durch den Dschungel und die Risiken einer HV-Leitung dienen.« Prof. Dr. Manuel Rene Theisen, in: Der Aufsichtsrat, 4/2021
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