Der Schutz vor negativen Immissionen als Regelungsaufgabe des zivilrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes.
Negative Immissionen, die anhand von Fallgruppen aufgezeigt werden, resultieren aus nicht unmittelbar grenzüberschreitenden Handlungen auf einem Grundstück, in deren Folge lagebezogene Vorteile eines Nachbargrundstücks, über die dieses...
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Produktinformationen zu „Der Schutz vor negativen Immissionen als Regelungsaufgabe des zivilrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes. “
Negative Immissionen, die anhand von Fallgruppen aufgezeigt werden, resultieren aus nicht unmittelbar grenzüberschreitenden Handlungen auf einem Grundstück, in deren Folge lagebezogene Vorteile eines Nachbargrundstücks, über die dieses bisher verfügte, beeinträchtigt werden. Solche Beeinträchtigungen sollen nach herrschender Zivilrechtsanschauung grundsätzlich hinzunehmen sein, weil der "Störer" bei seinen Aktivitäten in den räumlichen Grenzen seines Grundstücks verbleibt. Aus dem Begriff des zivilrechtlichen Eigentums in § 903 BGB läßt sich jedoch nicht herleiten, daß die eigentumskräftige Nutzung eines Grundstücks frei von Einwirkungen durch negative Immissionen ungeschützt sei. So lassen sich beispielsweise aus guten Gründen negative Immissionen unter das offene Tatbestandsmerkmal "ähnliche Einwirkungen" in § 906 Abs. 1 BGB subsumieren und gemäß § 1004 Abs. 1 BGB abwehren. Der Gang der Untersuchung zeigt weitere Zivilrechtsnormen auf, die eine mögliche oder eine gezielte Relevanz für die Abwehr negativer Immissionen haben. Zudem wird auf richterrechtlich entwickelte Abwehrinstrumentarien verwiesen. Schließlich wird die Behandlung negativer Immissionen im Zusammenhang des öffentlichen Rechts in die Betrachtung einbezogen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Baurecht, das negative Immissionen als "städtebauliche Substanzschwäche" ausdrücklich thematisiert. Die öffentlich-rechtliche Bewertung negativer Immissionen ist insgesamt differenzierter als diejenige durch das Zivilrecht. Hieraus erwächst notwendig die Frage nach einem Zusammenwirken beider Teilrechtsordnungen. Aus der Zusammenschau der verschiedenartigen Lösungsansätze werden Wege zu einer einheitlichen Betrachtung des beschriebenen, grundstücksbezogenen Nutzungskonfliktes durch negative Immissionen erarbeitet. Den vereinheitlichenden Gesichtspunkt bietet letztlich die Auslegung des § 903 BGB.
Klappentext zu „Der Schutz vor negativen Immissionen als Regelungsaufgabe des zivilrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes. “
Negative Immissionen, die anhand von Fallgruppen aufgezeigt werden, resultieren aus nicht unmittelbar grenzüberschreitenden Handlungen auf einem Grundstück, in deren Folge lagebezogene Vorteile eines Nachbargrundstücks, über die dieses bisher verfügte, beeinträchtigt werden. Solche Beeinträchtigungen sollen nach herrschender Zivilrechtsanschauung grundsätzlich hinzunehmen sein, weil der »Störer« bei seinen Aktivitäten in den räumlichen Grenzen seines Grundstücks verbleibt. Aus dem Begriff des zivilrechtlichen Eigentums in 903 BGB lässt sich jedoch nicht herleiten, dass die eigentumskräftige Nutzung eines Grundstücks frei von Einwirkungen durch negative Immissionen ungeschützt sei. So lassen sich beispielsweise aus guten Gründen negative Immissionen unter das offene Tatbestandsmerkmal »ähnliche Einwirkungen« in 906 Abs. 1 BGB subsumieren und gemäss 1004 Abs. 1 BGB abwehren. Der Gang der Untersuchung zeigt weitere Zivilrechtsnormen auf, die eine mögliche oder eine gezielte Relevanz für die Abwehr negativer Immissionen haben. Zudem wird auf richterrechtlich entwickelte Abwehrinstrumentarien verwiesen. Schliesslich wird die Behandlung negativer Immissionen im Zusammenhang des öffentlichen Rechts in die Betrachtung einbezogen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Baurecht, das negative Immissionen als »städtebauliche Substanzschwäche« ausdrücklich thematisiert. Die öffentlich-rechtliche Bewertung negativer Immissionen ist insgesamt differenzierter als diejenige durch das Zivilrecht. Hieraus erwächst notwendig die Frage nach einem Zusammenwirken beider Teilrechtsordnungen. Aus der Zusammenschau der verschiedenartigen Lösungsansätze werden Wege zu einer einheitlichen Betrachtung des beschriebenen, grundstücksbezogenen Nutzungskonfliktes durch negative Immissionen erarbeitet. Den vereinheitlichenden Gesichtspunkt bietet letztlich die Auslegung des 903 BGB.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Schutz vor negativen Immissionen als Regelungsaufgabe des zivilrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes. “
Inhaltsübersicht: 1. Problemstellung und Fallgruppen: Begrifflichkeit und Ziel der Arbeit - Die Nachbarrechtsverhältnisse - Fallgruppen - 2. Zivilrechtliche Lösungsansätze der Abwehr negativer Immissionen: Zivilrechtsnormen mit möglicher Relevanz für die Abwehr negativer Immissionen - Zivilrechtsnormen mit gezielter Relevanz für die Abwehr negativer Immissionen - Zivilrechtliches Richterrecht mit Relevanz für die Abwehr negativer Immissionen - Zusammenfassung und Ausblick - 3. Öffentlich-rechtliche Lösungsansätze der Abwehr negativer Immissionen: Allgemeines - Negative Immissionen im Immissionsschutzrecht - Negative Immissionen im Bauplanungsrecht - Negative Immissionen im Bauordnungsrecht - Negative Immissionen im Wasserrecht - Negative Immissionen im Strassen- und Wegerecht - Zusammenfassung und Ausblick - 4. Erfordernisse und Möglichkeiten eines Zusammenwirkens der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Lösungsansätze: Allgemeines - Anknüpfungspunkte zwischen Verwaltungsrecht und Zivilrecht - Schlussfolgerung und Ergebnis - 5. Zusammenfassung - Literaturverzeichnis
Autoren-Porträt von Wolfgang Reetz
Dr. Wolfgang Reetz ist Notar in Köln.
Bibliographische Angaben
- Autor: Wolfgang Reetz
- 1996, 326 Seiten, Masse: 15,6 x 23 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428082540
- ISBN-13: 9783428082544
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