Heger, M: Niessbrauch in usus modernus und Naturrecht.
Der Niessbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte...
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Klappentext zu „Heger, M: Niessbrauch in usus modernus und Naturrecht. “
Der Niessbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Niessbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutzniessung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Niessbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Niessbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Niessbrauch aus seinen ständischen Bindungen.Martin Heger stellt den Niessbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluss des Naturrechts bis zum preussischen Allgemeinen Landrecht von 1794.
Inhaltsverzeichnis zu „Heger, M: Niessbrauch in usus modernus und Naturrecht. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Der Nießbrauch im usus modernus: A. Die Epoche des usus modernus: Die Rezeption des römischen Rechts - Der usus modernus - B. Der Nießbrauch im gemeinen Recht: "Ususfructus" als Rechtsbegriff - Die Systematik des Nießbrauchsrechts - Gemeinrechtliche Nießbrauchsdefinitionen - Der echte Nießbrauch ("ususfructus verus") - Der uneigentliche Nießbrauch (quasi ususfructus) - Der "deutsche Nießbrauch" (ususfructus iuris Germanici) - Der "ususfructus (feudalis)" des Lehnsmannes - C. Der Nießbrauch in den Partikularrechten: Stadt- und Landrechte im usus modernus - Vorgeschichte und Rahmenbedingungen - Der Nießbrauch in den Partikularrechten bis Mitte des 17. Jahrhunderts - Der Nießbrauch in den Partikularrechten des späteren usus modernus - Tendenzen in der frühneuzeitlichen Partikulargesetzgebung - D. Zusammenfassung - Zweiter Teil: Der Nießbrauch im Naturrecht: A. Das Naturrecht in der frühen Neuzeit - B. Der Nießbrauch im früheren Naturrecht: Hugo Grotius - Samuel Pufendorf - Christian Thomasius - Christian Wolff - Gemeinsamkeiten und Unterschiede - C. Der Nießbrauch bei Thibaut: Einleitung - Die Systematik des Nießbrauchsrechts - Thibauts Einfluß auf das Nießbrauchsrecht - D. Der Nießbrauch im preußischen Allgemeinen Landrecht: Grundlagen des ALR - Zur Systematik des ALR - Das Nießbrauchsrecht des ALR - E. Zusammenfassung - Schluß - Quellen- und Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Heger
- 1., Aufl., 292 Seiten, Masse: 15,1 x 22,9 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428110366
- ISBN-13: 9783428110360
- Erscheinungsdatum: 12.03.2004
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