Der deliktische Schadensersatz im europäischen Datenschutzprivatrecht
Unter besonderer Berücksichtigung der Schadensbemessung
Rechtsfolgen bei Verstössen gegen Datenschutzrecht sind nur von nachgeordneter Bedeutung und fokussieren sich in der Regel ausschliesslich auf Geldbussen als verwaltungsrechtliche Sanktion. Woran scheitert die deliktische Haftung, die einen Ausgleich für den...
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Klappentext zu „Der deliktische Schadensersatz im europäischen Datenschutzprivatrecht “
Rechtsfolgen bei Verstössen gegen Datenschutzrecht sind nur von nachgeordneter Bedeutung und fokussieren sich in der Regel ausschliesslich auf Geldbussen als verwaltungsrechtliche Sanktion. Woran scheitert die deliktische Haftung, die einen Ausgleich für den Betroffenen leisten könnte?Das Fehlen einer brauchbaren Definition des Schadens bei Datenschutzverstössen, aber noch vielmehr die Schwierigkeit beim Bemessen des Schadens machen einen effektiven Schadensersatzanspruch kaum möglich. Die bei Verstössen vorherrschend auftretenden immateriellen Schäden sind nicht in Geld messbar und behindern die effektive Rechtsdurchsetzung etwaiger Ansprüche. Daten sind zu lukrativen Wirtschaftsgütern geworden. Das legt materielle Schädigungen bei Datenschutzverletzung durch Private nah. Der deliktische Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung umfasst den Schutz kommerzieller Interessen. Daher erscheint eine "Materialisierung" von Datenschutzverstössen praktikabel.
Bibliographische Angaben
- Autor: Tobias Jacquemain
- 2017, 417 Seiten, Masse: 15,3 x 22,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Nomos
- ISBN-10: 384873933X
- ISBN-13: 9783848739332
- Erscheinungsdatum: 15.03.2017
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