Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets
Neue Kommunikationsmöglichkeiten, wie z.B. soziale Online-Netzwerke, Chatrooms und Webforen, werden heutzutage auch zur Begehung verschiedenster Straftaten genutzt. Bereits eingehend strafrechtlich zur Kenntnis genommen wurden diesbezüglich beispielsweise...
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Produktinformationen zu „Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets “
Neue Kommunikationsmöglichkeiten, wie z.B. soziale Online-Netzwerke, Chatrooms und Webforen, werden heutzutage auch zur Begehung verschiedenster Straftaten genutzt. Bereits eingehend strafrechtlich zur Kenntnis genommen wurden diesbezüglich beispielsweise Betrugsdelikte, das sog. "Cyber-Mobbing" oder auch strafbare Urheberrechtsverletzungen. Weitgehend unbeachtet blieben bisher dagegen solche Handlungen, die primär auf die Begehung einer späteren (anderen) Straftat gerichtet sind. Mit der vorliegenden Arbeit wird daher vor allem die Strafbarkeit von im Internet verwirklichten Verabredungen, Aufforderungen und Anleitungen zu Straftaten untersucht.
Klappentext zu „Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets “
Die vorliegende Untersuchung behandelt im Bereich der Internetkriminalität mit dem Verabreden, Auffordern und Anleiten zu Straftaten ein Thema, das zwar höchst gegenwärtig ist, in seiner Bedeutung bisher aber dennoch kaum erkannt wurde. Die Aktualität der Arbeit zeigt sich nicht zuletzt darin, dass erstmals - und zwar während der Zeit der Bearbeitung - eine Entscheidung des BGH zur Verabredung von Verbrechen in einem Chatroom (BGH 16.03.2011, 5 StR 581/10; u.a. in: NStZ 2011, S. 570) eine breite Wahrnehmung und Diskussion im Schrifttum erfahren hat und es absehbar ist, dass in diesem Bereich der Internetkriminalität weitere Entscheidungen folgen werden. Mit der vorliegenden Arbeit werden diese Tendenzen aufgenommen und Strukturen entwickelt, wie mit derartigen Fällen strafrechtlich umgegangen werden kann.Die Untersuchung belässt es dabei nicht allein bei der Feststellung einer Vielzahl konkreter Einzelergebnisse zu den besonders relevanten 26, 30, 111, 130a StGB und 52 I Nr. 4 WaffG, sondern überprüft diese auch gleichzeitig anhand vielfältiger und praxisorientierter Fallkonstellationen. Zudem erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit dem noch recht neuen 91 StGB, mit dem der Gesetzgeber primär den »Tatort Internet« im Blick hatte und zu dem bisher nur einige wenige Quellen im Schrifttum zu finden sind. Im Ergebnis wird dargelegt, dass das derzeit vorhandene strafrechtliche Normeninstrumentarium weitgehend auch auf die modernen Erscheinungsformen im Internet anwendbar ist und bestehende Gesetzeslücken zumeist durch punktuelle gesetzgeberische Massnahmen geschlossen werden könnten.
Inhaltsverzeichnis zu „Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets “
A. EinleitungAnlass und Ziel der Arbeit. Allgemeine Darstellung des Problems - Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands - Gang und Methode der Arbeit
B. Die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten des Internets
Die Entwicklung und Funktionsweise des Internets - Die relevanten Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten im Einzelnen - Allgemeine Differenzierungskriterien für die Kommunikationsmittel des Internets
C. Die strafrechtlich relevanten Formen kommunikativer Beeinflussung
Der Begriff der »interpersonalen Kommunikation« - Überblick über die kommunikationsbezogenen Normen des AT des StGB - Überblick über die Äusserungsdelikte - Überblick über die Verbreitungsdelikte - Überblick über die für die Untersuchung relevanten Tatbestände
D. Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf ausgewählte Beispielsfälle
Der Fall des sog. »Arizona Shooting« - Die Tötungsumfrage in einem Online-Netzwerk - Die Anleitung zur Herstellung von Sprengstoff im Webforum - Die Verbrechensverabredung im Internetchat: Der Beschluss des BGH vom 16.03.2011 (5 StR 581/10)
E. Abschliessende Betrachtung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Martin Piazena
Martin Piazena studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte das erste Staatsexamen 2006 ab. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Professor Dr. Bernd Heinrich an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen (2009) begann Martin Piazena mit der Arbeit an seiner Dissertation. Die Promotion zum »Dr. iur.« erfolgte 2013. Von September 2012 bis Januar 2014 war Piazena an der staatlichen Ivane-Javakhishvili-Universität in Tbilisi/Georgien tätig. Seit Februar 2014 arbeitet Martin Piazena an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Piazena
- 2014, 445 Seiten, Masse: 15,7 x 22,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428141466
- ISBN-13: 9783428141463
- Erscheinungsdatum: 07.02.2014
Pressezitat
"Im Hinblick auf die sich ständig weiterentwickelnden modernen Kommunikationsmittel liefert die Dissertation in diesem speziellen Bereich des Verabredens, Auffordern und Anleitens von Straftaten eine wesentliche Hilfestellung, um internetbezogene Sachverhalte richtig erkennen und strafrechtlich bewerten zu können." Dr. Wolfgang Bär, in: MulitMedia und Recht, 12/2014
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