Das förmliche Geständnis im US-amerikanischen Strafprozess als Beispiel der Verfahrenserledigung.
Im US-amerikanischen Strafprozessrecht ist eine Verfahrensbeendigung durch ein förmliches Geständnis des Angeklagten (plea of guilty) gesetzlich geregelt. Auch in der deutschen Rechtspraxis wird die Verurteilung des Angeklagten allein aufgrund eines...
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Klappentext zu „Das förmliche Geständnis im US-amerikanischen Strafprozess als Beispiel der Verfahrenserledigung. “
Im US-amerikanischen Strafprozessrecht ist eine Verfahrensbeendigung durch ein förmliches Geständnis des Angeklagten (plea of guilty) gesetzlich geregelt. Auch in der deutschen Rechtspraxis wird die Verurteilung des Angeklagten allein aufgrund eines schlanken Geständnisses für zulässig erachtet (BGH NStZ 1999, 92 ff), obwohl dies im Gesetz nicht vorgesehen ist.Der Verfasser nimmt dies zum Anlass für eine rechtsvergleichende Darstellung und Analyse des plea of guilty, da eine systematische Untersuchung des amerikanischen Vorbilds für entsprechende Reformüberlegungen bislang fehlt. Bekennt sich im anglo-amerikanischen Rechtskreis ein Angeklagter im Sinne der Anklage schuldig (plea of guilty), so wird hierin materiell ein Geständnis und prozessual ein an das Gericht gerichtetes Angebot erblickt, die Schuldfrage bereits durch dieses Schuldbekenntnis als entschieden anzusehen. Den Richter trifft eine gesetzliche Pflicht, die Geständnisentscheidung des Angeklagten auf seine Freiwilligkeit und materielle Richtigkeit zu überprüfen. Wird das plea of guilty vom Gericht akzeptiert, ist der Angeklagte mit weiteren Prozessrechten präkludiert. Die Anfechtbarkeit des plea of guilty oder des auf dem plea of guilty beruhenden Urteils ist im amerikanischen Recht stark eingeschränkt. Dies führt im Regelfall zu einer raschen Verfahrenserledigung.
Inhaltsverzeichnis zu „Das förmliche Geständnis im US-amerikanischen Strafprozess als Beispiel der Verfahrenserledigung. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Stand der Diskussion um die Wirkung des Geständnisses des Angeklagten im deutschen Strafprozess: Fehlen einer gesetzlichen Regelung - Die Rechtsprechungspraxis - Auffassungen der Literatur - 2. Kapitel: Grundlagen des Geständnisses im amerikanischen Strafprozessrecht: Rechtsgrundlagen - Das System des amerikanischen Strafverfahrens - Geständnisbegriffe im adversatorischen Strafprozess - Erscheinungsformen der pleas - 3. Kapitel: Das plea of guilty und seine Wirkung im Prozess: Historische Entwicklungen - Prozessuale Wirkung des plea of guilty - Materiellrechtliche Wirkung des plea of guilty - 4. Kapitel: Allgemeine Voraussetzungen der Verfahrenserledigung durch Geständnis: Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (competency) - Das Recht auf einen Verteidiger (counsel) - 5. Kapitel: Besondere Voraussetzungen der Verfahrenserledigung durch Geständnis: Freiwilligkeit des Schuldbekenntnisses (voluntary plea) - Mindestkenntnisse des Angeklagten (intelligent plea) - Materielle Richtigkeit des Schuldbekenntnisses (factual basis) - Akzeptierung des Schuldbekenntnisses durch das Gericht (acceptance) - 6. Kapitel: Art und Umfang der Fehlerkontrolle: Antrag auf Genehmigung der Zurücknahme des plea of guilty (motion to withdraw) - Direct appeal - Wiederaufnahmeverfahren (Habeas Corpus Verfahren) - Zusammenfassung - Anhang A: Auszug aus der amerikanischen Bundesverfassung (United States Constitution - Amendment) - Anhang B: Federal Rules of Criminal Procedure 11: Pleas - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Johannes Bickel
- 2001, 222 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428103009
- ISBN-13: 9783428103003
- Erscheinungsdatum: 09.08.2001
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