Das dritte Geschlecht.
Rechtsfragen und Rechtsentwicklung.. Dissertationsschrift
Die Arbeit untersucht die personenstandsrechtliche Notwendigkeit eines dritten Geschlechts für intersexuelle Personen vor einem grundrechtlichen Hintergrund, insbesondere dem Recht auf Geschlechtsidentität. Nachgezeichnet werden die rechtshistorischen...
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Produktinformationen zu „Das dritte Geschlecht. “
Die Arbeit untersucht die personenstandsrechtliche Notwendigkeit eines dritten Geschlechts für intersexuelle Personen vor einem grundrechtlichen Hintergrund, insbesondere dem Recht auf Geschlechtsidentität. Nachgezeichnet werden die rechtshistorischen Entwicklungen, vordringlich die Möglichkeit zum Verzicht auf eine Geschlechtsangabe sowie die Eintragung des weiteren Geschlechts "divers". Im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2017 werden denkbare Alternativen abgewogen.
Klappentext zu „Das dritte Geschlecht. “
Während sich in der Vergangenheit das Geschlecht als starr binär gezeigt hat, sind in den letzten Jahren die Geschlechtsidentität sowie Intersexualität in das Blickfeld der Gesellschaft wie auch des Gesetzgebers getreten. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung des Rechts auf Geschlechtsidentität als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach. Sie untersucht die bisherigen gesetzlichen Regelungen für intersexuelle Personen im Lichte der grundrechtlichen Gewährleistungen. Insbesondere wird dabei die frühere Regelung des22 Abs. 3 PStG sowie die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.10.2017 angemahnte Änderung durch die Einführung des weiteren Geschlechts "divers" gewürdigt. Die Autorin diskutiert einen eigenen Reformvorschlag, der die bei den bisherigen Regelungen für intersexuelle Personen entstandenen Fragen aufgreift. Zugleich wird mit einem umfassenden Verzicht auf das Geschlecht die Notwendigkeit geschlechtlicher Angaben hinterfragt.
Inhaltsverzeichnis zu „Das dritte Geschlecht. “
Einleitung1. Der grundrechtliche Schutz der geschlechtlichen Identität und des Geschlechts
Das Geschlecht und seine Bedeutung - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Der Schutz des Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG - Das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) - Ungleichbehandlungen im Hinblick auf das Geschlecht (Art. 3 Abs. 1 GG) - Ungleichbehandlungen im Hinblick auf die Geschlechtsidentität (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)
2. Intersexualität. Begrifflichkeit und Formen
Begriff und Definition - Abgrenzung zu Transsexualität und Transgender - Formen der Intersexualität - Entwicklung der medizinischen Behandlungsgrundsätze
3. Personenstandsrechtliche Fragen
Die Rechtsentwicklung - Die Einführung des
22 Abs. 3 PStG a. F. - Fragen zur Neuregelung des
22 Abs. 3 PStG a. F. - Die grundrechtliche Beurteilung des
22 Abs. 3 PStG a. F. - Praktische Bedeutung des
22 Abs. 3 PStG a. F.
4. Regelungsalternativen
Alternativen zur Regelung des
22 Abs. 3 PStG a. F. - Einführung eines dritten Geschlechtseintrags - Verzicht auf eine Geschlechtsangabe
Fazit
Glossar
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Julia Rädler
Julia Rädler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit dem Schwerpunkt im Europa- und Völkerrecht. Das Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht München mit einer Station bei der Weltbank in Washington, D.C. Nach dem Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist sie seit 2015 bei einer Bank tätig. Berufsbegleitend fertigte Julia Rädler bei Prof. Dr. Jens Kersten an der Ludwig-Maximilians-Universität in München ihre Promotion an.
Bibliographische Angaben
- Autor: Julia Rädler
- 2019, 299 Seiten, Masse: 15,6 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428158091
- ISBN-13: 9783428158096
- Erscheinungsdatum: 14.11.2019
Rezension zu „Das dritte Geschlecht. “
»Die Arbeit liest sich angenehm. Sie bietet einen guten und vieldimensionalen Einstieg in die Problematik des 'dritten Geschlechts'. Damit empfiehlt sie sich jedem, der die aktuelle Rechtslage und Diskussion nachvollziehen oder sich neue Perspektiven auf dieselbe erschliessen möchte.« Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, in: Medizinrecht, Bd. 39, 1/2021
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