Aussenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich.
Reichweite und Wahrnehmung.
Umweltschutz ohne internationalen Bezug ist heute kaum mehr denkbar. Deshalb beteiligt sich auch die Europäische Union bzw. Gemeinschaft an internationalen Konferenzen und schliesst Abkommen mit Staaten oder internationalen Organisationen gerade im...
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Produktinformationen zu „Aussenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich. “
Klappentext zu „Aussenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich. “
Umweltschutz ohne internationalen Bezug ist heute kaum mehr denkbar. Deshalb beteiligt sich auch die Europäische Union bzw. Gemeinschaft an internationalen Konferenzen und schliesst Abkommen mit Staaten oder internationalen Organisationen gerade im Umweltbereich. Diese Handlungsformen wählen auch die Mitgliedstaaten. Wer aber ist für welchen Bereich inwieweit kompetent?Diese Problemkreise sind partiell für Randbereiche des Umweltschutzes anders, so für die internationale Handelspolitik, die Atom- oder die Fischereipolitik. Darauf aufbauend ist näher das Verfahren zu untersuchen. Welche Organe bestimmen den Abschluss von Abkommen wesentlich mit: der Rat oder die Kommission? Inwieweit können die Mitgliedstaaten Einflüsse geltend machen? Besondere Brisanz haben insoweit gemischte Abkommen, ebenso rein politische Verhandlungen und Konferenzen. Für sie besteht keine gesicherte Regelung. Schliesslich stellt sich auch noch die Frage, inwieweit die deutschen Bundesländer über Art. 23 GG oder gegebenenfalls auch das Lindauer Abkommen auf den Abschluss von Abkommen einwirken können. Im Zentrum der Studie stehen daher allgemeine europa- bzw. staatsrechtliche Fragen, die am Beispiel des Umweltschutzes näher entwickelt werden.
Inhaltsverzeichnis zu „Aussenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich. “
Inhaltsübersicht: Einführung - A. Abgrenzung der Aussenkompetenzen: Spezifisch Aussenbeziehungen ansprechende Kompetenzbestimmungen - Aussenkompetenzen ausgehend von den Binnenkompetenzen - Verhältnis der verschiedenen Einzelkompetenzen - Ausschliessliche oder konkurrierende Aussenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften? - Zwischenergebnis - B. Verfahrensfragen auf Gemeinschaftsebene: Einschlägige Vorschriften - Grundablauf des Verfahrens - Erteilung des Mandats an die Kommission zu Verhandlungen - Änderungen des Mandats und »Dauermandat« - Ratsermessen - Allgemeine Koordinierungsformen zwischen Rat und Kommission - Verhandlungsführung - Besonderheiten bei gemischter Kompetenz - Regionalabkommen - C. Einbeziehung der Bundesländer: Das grundsätzliche Verhältnis von Art. 23 und 32 GG - Das Verfahren nach Art. 23 GG i.V.m. dem Verfahren für auswärtige Angelegenheiten - D. Behandlung rein politischer Verhandlungen und Konferenzen: Problemstellung und Auswirkungen - Allgemeine Rahmenbedingungen internationaler politischer Verhandlungen im Umweltbereich - Fehlende Übertragbarkeit der Regelungen zur GASP auf politische Verhandlungen und Konferenzen im Umweltbereich - Übertragbarkeit der für Abkommen geltenden Vorschriften auf rein politische Verhandlungen und Konferenzen - Zur Anwendung von Art. 228/300 n.F. EGV auf rein politische Verhandlungen und Konferenzen - Rückwirkung auf die Beteiligung der Länder - Fazit - Thesen - Summary - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Walter Frenz
Walter Frenz ist Professor an der RWTH Aachen im Lehr- und Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Walter Frenz
- 2001, 262 Seiten, Masse: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428104722
- ISBN-13: 9783428104727
- Erscheinungsdatum: 04.09.2001
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