Biedermann, K: «Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von gr
Das Buch schildert die Geschichte der Einbürgerungen in Liechtenstein zwischen 1809 und 1918. Bis 1864 gab es in Liechtenstein das Staats- und das Gemeindebürgerrecht als zwei eigene Rechtsformen. Staatsbürger ohne Gemeindebürgerrecht...
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Produktinformationen zu „Biedermann, K: «Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von gr “
Klappentext zu „Biedermann, K: «Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von gr “
Das Buch schildert die Geschichte der Einbürgerungen in Liechtenstein zwischen 1809 und 1918. Bis 1864 gab es in Liechtenstein das Staats- und das Gemeindebürgerrecht als zwei eigene Rechtsformen. Staatsbürger ohne Gemeindebürgerrecht wurden als Hintersassen bezeichnet. Diese hatten zwar ein Heimatrecht, aber keine Nutzungsrechte in ihrer Wohngemeinde. Hintersassen waren oft als Handwerker oder auch als Mägde oder Knechte tätig, zum Teil mit einer nicht-sesshaften Lebensweise. Das Gemeindegesetz von 1864 verknüpfte das Staats- und Gemeindebürgerrecht. Es machte die Hintersassen zu Gemeindebürgern - in die Nutzungsrechte mussten sie sich trotzdem einkaufen, wofür zumeist das Geld fehlte. Als Perspektiven verblieben ihnen die Arbeit in der Textilindustrie oder die Auswanderung. Andererseits suchten ab 1864 zunehmend vermögende Personen um die Staatsbürgerschaft in Liechtenstein an, was für die Gemeinden lukrativ wurde.
Inhaltsverzeichnis zu „Biedermann, K: «Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von gr “
1 Einleitung1.1 Thema1.2 Fragestellung, Hypothesen, Methoden1.3 Begriffe1.4 Forschungsstand1.5 Quellen1.6 Aufbau der Arbeit2 Entwicklung des Staats- und des Gemeindebürgerrechts bis um 18002.1 Der Untertanenstatus als Vorläufer des Staatsbürgerrechts2.2 Entstehung der Gemeinden und des Gemeindebürgerrechts2.3 Einkaufssumme für die Aufnahme von Dorfgenossen2.4 Einkäufe von Ehefrauen in die Dorfgenossenschaft2.5 Das ius sanguinis - Die Weitergabe des Bürgerrechts durch Vererbung2.6 Aufnahmen als Untertanen in Liechtenstein um 1800 - Vier Fallbeispiele2.7 Ein Blick über Liechtenstein hinaus3 Modernisierung von oben in Liechtenstein 1806-18123.1 Liechtenstein um 1806 - Kriegsfolgen und Souveränität3.2 Reformen und neue Bestimmungen mit Bezug zum Bürgerrecht3.2.1 Die Dienstinstruktion von 18083.2.2 Das Auswanderungspatent von 18093.2.3 Das Freizügigkeitsgesetz von 18103.2.4 Übernahme des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches von Österreich 18123.3 Widerstand in der Bevölkerung gegen die Reformen3.4 Mitgliedschaft im Deutschen Bund und Anbindung an Österreich4 Der Weg zur Gesetzgebung von 1842/434.1 Wiederholte Forderung nach Aufhebung des Freizügigkeitsgesetzes von 18104.2 Massnahmen gegen Arme und Fremde4.3 Schaaner Hintersassen kämpfen um die Nutzungsrechte 1829-18464.3.1 Der Hintersasse Johann Ferdinand Schlegel4.3.2 Der ehemalige Gemeindebürger und Söldner Josef Anton Hilti4.3.3 Der Hintersasse Johann Georg Lingg4.4 Triesner Hintersassen kämpfen um die Nutzungsrechte 1834-18424.5 Das Gemeindegesetz von 18424.5.1 «Genussrechte» der Gemeindebürger4.5.2 Pflichten der Gemeindebürger4.5.3 Erwerb und Verlust des Gemeindebürgerrechts4.5.4 Bestimmungen zu den Hintersassen4.6 Beschlussfassung und Einkaufssummen in den einzelnen Gemeinden4.7 Die Verordnung über den Erwerb der Staatsbürgerschaft von 18434.8 Das Auswanderungsgesetz von 18435
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Demokratisierungs- und Reformprozesse 1848-1862/18645.1 Hintergründe zur Revolution von 18485.2 Auswirkungen der Revolution von 1848 auf Bürgerrechtsfragen in Liechtenstein5.3 Der Reaktionserlass von 1852 verhindert weitere Reformen5.4 Die Verfassungs- und Gesetzgebung von 1862/645.4.1 Die Verfassung von 18625.4.2 Das Gemeindegesetz von 18645.4.3 Das Gesetz über die Erwerbung und über den Verlust des Staatsbürgerrechts von 18646 Widerstand gegen Bestimmungen des Gemeindegesetzes 1864-19146.1 Vorbehalte der Gemeinde Balzers gegen Einbürgerungen6.1.1 Streit mit der Regierung um die Höhe der Einbürgerungstaxe6.1.2 Widerstand gegen die Einbürgerung eines ehemaligen Hintersassen6.1.3 Vorbehalte gegen die Einbürgerung eines ausserehelichen Sohnes6.2 Hohe Hürden in Schaan für die Erlangung des vollen Gemeindebürgerrechts6.3 Die Gemeinde Ruggell erhöht die Einkaufstaxen6.4 Vergleichsweise moderate Einkaufstaxen in Vaduz7 Armut, Nicht-Sesshaftigkeit, Ehe- und Bürgerrecht7.1 Armut und Armenunterstützung7.2 Zur Entstehung von Heimatlosigkeit und Nicht-Sesshaftigkeit7.3 Ehehindernisse und ihre Folgen7.3.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Ehebeschränkung7.3.2 Die Rom-Ehe als Folge staatlicher Eheverbote - Zwei Fallbeispiele aus der Familie Knobel, heimatberechtigt in Triesenberg7.4 Lebensumstände vormals nicht-sesshafter Menschen7.4.1 Die Familie Kirschbaumer, heimatberechtigt in Mauren7.4.2 Die Familien Haas, heimatberechtigt in Eschen und in Mauren7.4.3 Zuweisung dreier mittelloser Frauen zwecks Heirat nach Eschen und Mauren7.4.4 Kampf von Eva Welti um ihre Rechte als Gemeindebürgerin7.4.5 Streit um die Zugehörigkeit von Eva Weltis unehelicher Tochter7.5 Bekämpfung der Nicht-Sesshaftigkeit7.5.1 Massnahmen und gesetzliche Bestimmungen7.5.2 Zuweisung der heimatlosen Familie Schafhitl an die Gemeinde Mauren 18647.6 Einbürgerung von Emil Kirschbaumer 1916 in Mauren7.7 Gespräch mit Vreni und Norbert Haas8 Einbürgerungen in Staat und Gemeinden 1809-19188.1 Einheiratende Frauen und Männer8.2 Beamte, Lehrer, Erzieher und Ärzte8.3 Geistliche8.4 Militärdienstleistende8.5 Handwerker und Gewerbetreibende8.6 Vorläufer der späteren Finanzeinbürgerungen8.7 Rückbürgerungen8.8 Abgelehnte Einbürgerungsgesuche8.9 Gespräch mit Irene Lingg-Beck9 Schluss
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Bibliographische Angaben
- Autor: Klaus Biedermann
- 2013, 328 Seiten, Masse: 19,5 x 25,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: CHRONOS VERLAG
- ISBN-10: 3034011474
- ISBN-13: 9783034011471
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