Verkehrs-, Verkehrssicherungs-, und Organisationspflichten (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik) (-), Veranstaltung: Zivilrecht, Sprache:...
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Produktinformationen zu „Verkehrs-, Verkehrssicherungs-, und Organisationspflichten (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik) (-), Veranstaltung: Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Deliktsrecht regelt die allgemeine Unrechtshaftung, indem es Normen zu allgemeinen
Verhaltensregeln aufstellt. Es lässt sich abgrenzen durch1:
1. Fälle der nicht Unrechtshaftung, d.h. durch mögliche Haftung für Schäden, durch nichtrechtswidriges
Verhalten und für Schäden, die nicht durch menschliches Handeln verursacht
wurden sind.
2. Fälle der besonderen Unrechtshaftung als vertragswidriges Handeln (diese werden im
Vertragsrecht geregelt)
Historisch betrachtet liegt die wesentliche Funktion des zivilen Deliktsrechts in der
Gewährleistung der marktwirtschaftlichen Ordnung, als ein Modell ökonomischer
Entwicklung durch private einzelwirtschaftliche Entscheidungen. Diese Gewährleistung
vollzieht sich dabei im wesentlichen durch den individuellen Integritätsschutz des
Marktbürgers in den Kernbereichen: Leben, Körper, Freiheit und Eigentum.2
Delikt ist hierbei als verkehrswidrige oder vorsätzliche Verletzung rechtlich geschützter
Interessen zu verstehen. Bei dem Aspekt des Integritätsschutzes geht es um das Interesse,
nicht durch Einwirkungen anderer Einbussen an seinen Gütern zu erleiden. Hier ist das sog.
Integritätsinteresse angesprochen und der in ihm Verletzte ist schadensrechtlich, so zu stellen,
wie wenn die Verletzung nicht stattgefunden hätte.
Zu den Kernaufgaben des Deliktsrechts gehört:
1. Die Minimierung des gesamtgesellschaftlichen Schadensaufkommen und
2. die Verteilung sozialer Handlungsrisiken.
Diese Kernaufgaben werden in den vorherrschenden Zivilrechtsordnungen im wesentlichen
durch zwei Prinzipien gesellschaftlicher Risikoverteilung verfolgt3:
1. Schadensinternalisierung, d.h. Verlagerung der Schadenszuständigkeit von den Betroffenen
(property rule) auf den Handelnden/Schadensverursacher durch
a) Verschuldungshaftung (liability rule) [...]
1 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 41
2 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 45
3 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 41
Verhaltensregeln aufstellt. Es lässt sich abgrenzen durch1:
1. Fälle der nicht Unrechtshaftung, d.h. durch mögliche Haftung für Schäden, durch nichtrechtswidriges
Verhalten und für Schäden, die nicht durch menschliches Handeln verursacht
wurden sind.
2. Fälle der besonderen Unrechtshaftung als vertragswidriges Handeln (diese werden im
Vertragsrecht geregelt)
Historisch betrachtet liegt die wesentliche Funktion des zivilen Deliktsrechts in der
Gewährleistung der marktwirtschaftlichen Ordnung, als ein Modell ökonomischer
Entwicklung durch private einzelwirtschaftliche Entscheidungen. Diese Gewährleistung
vollzieht sich dabei im wesentlichen durch den individuellen Integritätsschutz des
Marktbürgers in den Kernbereichen: Leben, Körper, Freiheit und Eigentum.2
Delikt ist hierbei als verkehrswidrige oder vorsätzliche Verletzung rechtlich geschützter
Interessen zu verstehen. Bei dem Aspekt des Integritätsschutzes geht es um das Interesse,
nicht durch Einwirkungen anderer Einbussen an seinen Gütern zu erleiden. Hier ist das sog.
Integritätsinteresse angesprochen und der in ihm Verletzte ist schadensrechtlich, so zu stellen,
wie wenn die Verletzung nicht stattgefunden hätte.
Zu den Kernaufgaben des Deliktsrechts gehört:
1. Die Minimierung des gesamtgesellschaftlichen Schadensaufkommen und
2. die Verteilung sozialer Handlungsrisiken.
Diese Kernaufgaben werden in den vorherrschenden Zivilrechtsordnungen im wesentlichen
durch zwei Prinzipien gesellschaftlicher Risikoverteilung verfolgt3:
1. Schadensinternalisierung, d.h. Verlagerung der Schadenszuständigkeit von den Betroffenen
(property rule) auf den Handelnden/Schadensverursacher durch
a) Verschuldungshaftung (liability rule) [...]
1 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 41
2 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 45
3 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 41
Bibliographische Angaben
- Autor: Gordon Lange
- 2003, 1. Auflage, 25 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638234789
- ISBN-13: 9783638234788
- Erscheinungsdatum: 02.12.2003
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eBook Informationen
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