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Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III (ePub)

 
 
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und...
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Kommentar zu "Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III"
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    3 von 5 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich

    s., 28.05.2012

    Gibt die Gesetzliche Krankenkasse nicht den Aussteuerungszeitpunkt bekannt wird von der AA beihilfe von Straftaten im Amt Betreiben.
    Auf keinen Fall Abwiemeln lassen von der AA Rechte Geltend machen notfalls mit dem Rechtsanwalt.
    Aufgrund von Nicht angwandten vorschriften und Gesetzen macht sich die AA Schadensersatzpflichtig, zb. Krankenkassenbeiträge/ Meitzahlung sonstige Verpflichtungen. Versicht beim Sozialgericht, hier wird häufig der Behörden vorteil Genutzt und vom SG auch Gewährt! In Meinem Fall haben ich entsprchende Beschwerden Geschreiben bis es beim LSG zum Meditationsverfahren Kommt, Aktuell in Bearbeitung.Hier will die Krankenkasse für den Krankengeld zeitraum Versicherungsbeiträge haben was sich erledigt wenn die Krakenkasse das Krankengeld Zahlen würde. (IKK Classic) Dementsprechend wird von der Agentur Gegen Arbeit auch nicht der §125 SGB III Angewandt. Körperverletz

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