Notfallmedizinische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in Baden-Württemberg (PDF)
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,2, Medical School Hamburg (Fakultät für Gesundheit), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Untersuchung soll Aufschluss über die Qualität der notfallpflegerischen Ausbildung in der...
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Produktinformationen zu „Notfallmedizinische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in Baden-Württemberg (PDF)“
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,2, Medical School Hamburg (Fakultät für Gesundheit), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Untersuchung soll Aufschluss über die Qualität der notfallpflegerischen Ausbildung in der Krankenpflege in Baden-Württemberg geben. Die Studie evaluiert zu diesem Zweck den aktuellen Stand von Unterrichtsinhalten, den zeitlichen Aufwand und die Qualifikationen der Lehrkräfte. Zusätzlich greift diese Arbeit eine Stichprobe von Lernenden in der Krankenpflege auf und gibt Hinweise, wie Lernende ihre persönliche Vorbereitung auf einen Notfall (nach theoretischen Unterrichten und Simulationstrainings) subjektiv empfinden.
Das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege regelt, Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zu befähigen, lebenserhaltende Sofortmassnahmen einzuleiten, bis eine Ärztin oder ein Arzt eintrifft. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sind demnach verpflichtet, in akuten Notfallsituationen adäquat handeln können. In Baden-Württemberg sind jedoch keine konkreten Inhalte für die theoretische und praktische Ausbildung in lebenserhaltenden Sofortmassnahmen gesetzlich geregelt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sieht dagegen beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen konkrete Inhalte in seiner Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Krankenpflegeschulen vor.
Der seit 2004 in Baden- Württemberg existente vorläufige Landeslehrplan für die Ausbildung zum Krankenpfleger legt nur oberflächliche Ausbildungsziele fest und beinhaltet keine konkreten Lerninhalte, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob Krankenpflegeschulen den Terminus lebenserhaltende Sofortmassnahmen (und somit die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) beziehungsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH)) übernommen oder adaptiert haben. Daraus erfolgt ein Urteil, ob eine adäquate notfallpflegerische Ausbildung stattfindet oder nicht. Die Betitelung lebenserhaltende beziehungsweise lebensrettende Sofortmassnahmen wird unter anderem von den Hilfsorganisationen und privaten Lehrinstituten konkret mit Inhalten und einem zeitlichen Umfang definiert.
Das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege regelt, Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zu befähigen, lebenserhaltende Sofortmassnahmen einzuleiten, bis eine Ärztin oder ein Arzt eintrifft. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sind demnach verpflichtet, in akuten Notfallsituationen adäquat handeln können. In Baden-Württemberg sind jedoch keine konkreten Inhalte für die theoretische und praktische Ausbildung in lebenserhaltenden Sofortmassnahmen gesetzlich geregelt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sieht dagegen beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen konkrete Inhalte in seiner Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Krankenpflegeschulen vor.
Der seit 2004 in Baden- Württemberg existente vorläufige Landeslehrplan für die Ausbildung zum Krankenpfleger legt nur oberflächliche Ausbildungsziele fest und beinhaltet keine konkreten Lerninhalte, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob Krankenpflegeschulen den Terminus lebenserhaltende Sofortmassnahmen (und somit die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) beziehungsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH)) übernommen oder adaptiert haben. Daraus erfolgt ein Urteil, ob eine adäquate notfallpflegerische Ausbildung stattfindet oder nicht. Die Betitelung lebenserhaltende beziehungsweise lebensrettende Sofortmassnahmen wird unter anderem von den Hilfsorganisationen und privaten Lehrinstituten konkret mit Inhalten und einem zeitlichen Umfang definiert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Benjamin Richter
- 2017, 67 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668391513
- ISBN-13: 9783668391512
- Erscheinungsdatum: 03.02.2017
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