Kerners Krankheiten grosser Musiker (PDF)
Die Neubearbeitung
Was wäre, wenn Schubert 40 Jahre alt geworden wäre? - Hätte Beethoven anders komponiert, wenn er nicht taub geworden wäre? - War Paganinis "Teufelskunst" durch eine Erbkrankheit bedingt? Leben und Sterben, aber auch das OEuvre berühmter Musiker sind eng mit...
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Produktinformationen zu „Kerners Krankheiten grosser Musiker (PDF)“
Was wäre, wenn Schubert 40 Jahre alt geworden wäre? - Hätte Beethoven anders komponiert, wenn er nicht taub geworden wäre? - War Paganinis "Teufelskunst" durch eine Erbkrankheit bedingt? Leben und Sterben, aber auch das OEuvre berühmter Musiker sind eng mit ihrer persönlichen Krankengeschichte verflochten.
Im "Kerner", einem der Klassiker der medizinhistorischen Literatur, werden diese Krankengeschichten anhand authentischer biografischer Zeugnisse plastisch rekonstruiert und eng mit den Persönlichkeiten der Musiker verknüpft.
In der vollkommen neu bearbeiteten und ausführlich ergänzten 6. Auflage erfährt der "Kerner" eine gelungene Fortsetzung. Andreas Otte und Konrad Wink, beide Ärzte und Musiker, haben die neuesten Erkenntnisse in Kerners Pathografien eingearbeitet und das Buch um neue medizinhistorische Forschungsergebnisse erweitert.
Die jeweiligen Erkrankungen der Musiker werden - auch für Nicht-Mediziner verständlich - erklärt; dazu werden moderne diagnostische und therapeutische Möglichkeiten aufgezeigt.
Ein spannendes und "wohltemperiertes" Lesevergnügen nicht nur für Ärzte, Musikliebhaber und Musiker, sondern für alle Leserinnen und Leser, die ein Grundverständnis für die Erkrankungen und Lebenspartituren dieser grossen Meister unter damaligen Bedingungen aus heutiger Sicht entwickeln wollen.
Im "Kerner", einem der Klassiker der medizinhistorischen Literatur, werden diese Krankengeschichten anhand authentischer biografischer Zeugnisse plastisch rekonstruiert und eng mit den Persönlichkeiten der Musiker verknüpft.
In der vollkommen neu bearbeiteten und ausführlich ergänzten 6. Auflage erfährt der "Kerner" eine gelungene Fortsetzung. Andreas Otte und Konrad Wink, beide Ärzte und Musiker, haben die neuesten Erkenntnisse in Kerners Pathografien eingearbeitet und das Buch um neue medizinhistorische Forschungsergebnisse erweitert.
Die jeweiligen Erkrankungen der Musiker werden - auch für Nicht-Mediziner verständlich - erklärt; dazu werden moderne diagnostische und therapeutische Möglichkeiten aufgezeigt.
Ein spannendes und "wohltemperiertes" Lesevergnügen nicht nur für Ärzte, Musikliebhaber und Musiker, sondern für alle Leserinnen und Leser, die ein Grundverständnis für die Erkrankungen und Lebenspartituren dieser grossen Meister unter damaligen Bedingungen aus heutiger Sicht entwickeln wollen.
Lese-Probe zu „Kerners Krankheiten grosser Musiker (PDF)“
Die ärztliche Schweigepflicht und das postmortale Persönlichkeitsrecht (S. 1) Karina Otte
»…Was ich etwa sehe oder höre im Laufe der Behandlung oder auch außerhalb der Behandlung über das Leben von Menschen, was man auf keinen Fall verbreiten darf, will ich für mich behalten, in der Überzeugung, dass es schädlich ist, über solche Dinge zu sprechen …«
(aus dem Eid des Hippokrates, nach einer Übertragung ins Deutsche durch Ludwig Edelstein, 1969).
Krankheiten berühmter Persönlichkeiten haben schon seit jeher die Faszination der Menschheit geweckt. Im zu Ende gehenden 19. Jahrhundert und beginnenden 20. Jahrhundert wurden bei einigen großen Persönlichkeiten sogar Exhumierungen durchgeführt, in der Hoffnung, mehr über die Todeskrankheit und die Gründe für die Genialität dieser Persönlichkeiten herauszufinden.
Der Komponist Max Reger hat aus speziell diesem Grunde seine Einäscherung verfügt, um dem Schicksal einer Exhumierung zu entgehen. Die Veröffentlichung solcher und anderer Erkenntnisse über die Krankheiten und die Todesursache berühmter Persönlichkeiten tangiert die ärztliche Schweigepflicht und das postmortale Persönlichkeitsrecht in ganz besonderer Weise.
Zum einen gelten hier natürlich die traditionellen ethischen Grundsätze im Umgang mit anvertrauten medizinischen Geheimnissen, zum anderen besteht gerade bei berühmten Persönlichkeiten auch ein gewisses öffentliches Interesse am Durchbrechen der tra- dierten Grundsätze.
So hat beispielsweise die Publikation der 150 Jahre unter Verschluss gehaltenen Endenicher Krankenakten bei Robert Schumann ein geläutertes und ein Stück weit aus der romantischen Verklärung entrücktes Bild über seine Todeskrankheit gezeichnet, das diesem großen Musiker und
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Denker auch aus der Verbannung einer »Geisteskrankheit« zur – heute eingedenk des Wandels der Einstellung über sexuell übertragbare Krankheiten weniger pikanten – damals weit verbreiteten Infektionskrankheit (Neurosyphilis) verholfen hat.
Die schon in der griechischen Antike im Eid des Hippokrates von Kos (ca. 460- 375 v.Chr.) begründete Schweigepflicht des Arztes dient dem Aufbau eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient (Eckart 2005, Edelstein 1969).
Demnach braucht sich kein Kranker aus Zweifeln an der Verschwiegenheit seines Arztes davon abhalten zu lassen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (Edelstein 1969). Missbraucht ein Arzt das besondere Vertrauen, das ihm ein Patient entgegengebracht hat, und offenbart Geheimnisse – insbesondere Krankheiten – eines Patienten, so begeht er nach dem Strafgesetzbuch (§ 203) eine Straftat.
Dabei ist derArzt auch nach demTod des Patienten weiterhin an seine Schweigepflicht gebunden. Dies betrifft auch Feststellungen, die der behandelnde Arzt erst nach dem Tod des Patienten trifft (z.B. Syphilis als Todesursache).
Bislang gibt es in Deutschland aber kein Gesetz, das genau festlegt, wie lange der Arzt nach dem Tod des verstorbenen Patienten an seine Schweigepflicht gebunden ist. Es kommt vielmehr darauf an, wie die Schutzwürdigkeit der Patientengeheimnisse nach der mutmaßlichen Einstellung des Verstorbenen unter Berücksichtigung seines Todes zu beurteilen ist.
In die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Patientengeheimnisse ist auch das postmortale Persönlichkeitsrecht miteinzubeziehen. Die schon im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Würde des Menschen gilt nämlich auch nach demTod weiter. Dabei verbietet es der in derWürde des Menschen festgelegte Achtungsanspruch, einen Menschen nach seinem Tod herabzuwürdigen oder zu erniedrigen (BVerfGE 39).
Dies kann gerade auch durch die Preisgabe von pikanten Geheimnissen geschehen, die Rückschlüsse auf den Lebenswandel des Verstorbenen erlauben. Umfasst von der ärztlichen Schweigepflicht sind aber stets nur »Geheimnisse« – bereits öffentlich bekannte Tatsachen sind hingegen keine Geheimnisse.
Die schon in der griechischen Antike im Eid des Hippokrates von Kos (ca. 460- 375 v.Chr.) begründete Schweigepflicht des Arztes dient dem Aufbau eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient (Eckart 2005, Edelstein 1969).
Demnach braucht sich kein Kranker aus Zweifeln an der Verschwiegenheit seines Arztes davon abhalten zu lassen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (Edelstein 1969). Missbraucht ein Arzt das besondere Vertrauen, das ihm ein Patient entgegengebracht hat, und offenbart Geheimnisse – insbesondere Krankheiten – eines Patienten, so begeht er nach dem Strafgesetzbuch (§ 203) eine Straftat.
Dabei ist derArzt auch nach demTod des Patienten weiterhin an seine Schweigepflicht gebunden. Dies betrifft auch Feststellungen, die der behandelnde Arzt erst nach dem Tod des Patienten trifft (z.B. Syphilis als Todesursache).
Bislang gibt es in Deutschland aber kein Gesetz, das genau festlegt, wie lange der Arzt nach dem Tod des verstorbenen Patienten an seine Schweigepflicht gebunden ist. Es kommt vielmehr darauf an, wie die Schutzwürdigkeit der Patientengeheimnisse nach der mutmaßlichen Einstellung des Verstorbenen unter Berücksichtigung seines Todes zu beurteilen ist.
In die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Patientengeheimnisse ist auch das postmortale Persönlichkeitsrecht miteinzubeziehen. Die schon im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Würde des Menschen gilt nämlich auch nach demTod weiter. Dabei verbietet es der in derWürde des Menschen festgelegte Achtungsanspruch, einen Menschen nach seinem Tod herabzuwürdigen oder zu erniedrigen (BVerfGE 39).
Dies kann gerade auch durch die Preisgabe von pikanten Geheimnissen geschehen, die Rückschlüsse auf den Lebenswandel des Verstorbenen erlauben. Umfasst von der ärztlichen Schweigepflicht sind aber stets nur »Geheimnisse« – bereits öffentlich bekannte Tatsachen sind hingegen keine Geheimnisse.
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Autoren-Porträt von Andreas Otte, Konrad Wink
Prof. Dr. med. Andreas OtteDer Freiburger Musiker und Arzt Andreas Otte studierte und promovierte im Fach Humanmedizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und spezialisierte sich 1999 zum Facharzt für Nuklearmedizin. Er ist gleichzeitig Gitarrist und Gewinner zahlreicher Musikwettbewerbe. Nach der Facharztweiterbildung war Otte über viele Jahre hinweg in leitenden Positionen der klinischen Forschung tätig; darüber hinaus war er 2002-2009 Visiting Professor an der Medizinischen Fakultät der Universität Gent in Belgien. Seit 2010 ist Andreas Otte Professor für Biomedizinische Systemtechnik im Studiengang Medizintechnik an der Hochschule Offenburg.
Von Andreas Otte sind zahlreiche medizinisch-wissenschaftliche Bücher und Aufsätze - darunter auch musikermedizinische - veröffentlicht sowie einige seiner neoromantischen Kompositionen für Gitarre solo.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Andreas Otte , Konrad Wink
- 2012, 6., erweiterte Aufl, 472 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Andreas Otte, Konrad Wink
- Verlag: Georg Thieme Verlag
- ISBN-10: 3794564197
- ISBN-13: 9783794564194
- Erscheinungsdatum: 02.01.2012
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Grösse: 6.31 MB
- Ohne Kopierschutz
Rezension zu „Kerners Krankheiten grosser Musiker (PDF)“
"Das Buch ist eine Fundgrube für Ärzte, Musikliebhaber und Musiker, aber auch für alle, die die Lebensgeschichten der Meister unter damaligen Bedingungen aus heutiger Sicht studieren wollen." -- Main-Echo, 28.2.2008"Weit über blosse Neugier hinaus eröffnet die Begegnung mit den Komponisten als Patienten Verständnis für die allgemein menschlichen, 'ganzheitlichen' Urgründe künstlerischen Schaffens." -- In: Frankenpost, Hofer Anzeiger und Nebenausgaben, 25.3.2008
"Das Buch empfiehlt sich nicht nur für Heilkundler und Musikliebhaber, sondern es ist interessant für alle, die die engen Zusammenhänge von Erkrankungen und kreativem Schaffensprozess verstehen wollen." -- In: Pharmazeutische Zeitung, 27.3.2008.
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