Grundlagen der soziologischen Theorie (PDF)
Band 1: Weber - Parsons - Mead - Schütz
Theorien, so die Voraussetzung, von der sich diese Darstellung leiten lässt, sind nicht einfach als eine Menge von Begriffen und Aussagen über die Welt zu begreifen. Sie müssen vielmehr verstanden und dargestellt werden als Antwortversuche auf bestimmte...
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Produktinformationen zu „Grundlagen der soziologischen Theorie (PDF)“
Theorien, so die Voraussetzung, von der sich diese Darstellung leiten lässt, sind nicht einfach als eine Menge von Begriffen und Aussagen über die Welt zu begreifen. Sie müssen vielmehr verstanden und dargestellt werden als Antwortversuche auf bestimmte Bezugsprobleme. Die Einführung legt deshalb besonderes Gewicht darauf, den Problemkontext der verschiedenen theoretischen Beiträge genau zu rekonstruieren, die zentralen Begriffe jeder Theorie aus diesem Problemkontext abzuleiten und die Problemverschiebungen klar zu markieren, die sich beim Übergang von einem zum anderen Ansatz ergeben. Ziel des Autors ist es, auf diese Weise nicht nur die verschiedenen Theorien vorzustellen, sondern auch einen Einblick in die jeweilige Methodik der Theoriekonstruktion zu geben.
Lese-Probe zu „Grundlagen der soziologischen Theorie (PDF)“
1 Handlungsbegriff, Handlungsverstehen und die Rationalisierung sozialen Handelns: Max Weber (S. 21) 1.1 Einführung des Handlungsbegriffs
Am Beginn des Kapitels "Soziologische Grundbegriffe", mit dem er sein Werk "Wirtschaft und Gesellschaft" einleitet, definiert Weber Soziologie als "...eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursachlich erklären will" (Weber 1980, 1).
Soziologie wird so als Wissenschaft vom sozialen Handeln bestimmt. Dieser Bestimmung folgt die Definition der Begriffe "Handeln" und "soziales Handeln": "`Handeln" soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei ob äusseres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden) heissen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden. `Soziales Handeln` aber soll ein solches Handeln heissen, welches seinem von dem oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist" (Weber 1980, 1).
Von zentraler Bedeutung ist hier zunächst die Definition des Handlungsbegriffs. Er bietet die Grundlage für alles Weitere. Seine ausführliche Erläuterung soll deshalb am Anfang stehen. Die Diskussion des davon abgeleiteten Begriffs des "sozialen Handelns" sei demgegenüber vorläufig zurückgestellt. Auf eine knappe Formel gebracht wird Handeln im zitierten Text als Verknüpfung zweier Bestandteile bestimmt.
Diese beiden Bestandteile sind "menschliches Verhalten" sowie der "subjektive Sinn", der vom Urheber eines Verhaltens mit diesem verknüpft wird. Jede Handlung kann in diese beiden Komponenten zerlegt werden. Nehmen wir etwa das `Öffnen einer Tür`. Wenn wir diese Handlung beobachten, dann stellen wir zunächst ein bestimmtes Verhalten und dessen Ergebnis fest: Die Person X bewegt sich auf eine Tür zu, streckt den Arm aus, legt eine Hand auf die Türklinke, drückt diese nieder und stosst die Tür auf.
Inwiefern X mit diesem
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Tun einen bestimmten Sinn verbindet, d.h. vor allem, welche Absicht X damit verfolgt, diese Frage ist damit noch nicht beantwortet. Dass X das `Offnen einer Tiir` tatsächlich als Handlung ausgeführt hat, wird erst dann behauptet, wenn ein Beobachter unterstellt, X habe mit seinem Verhalten die Absicht verfolgt, die Tür zu öffnen.
Stolpert X hingegen nur auf die Tür zu, weil sein Fuss an eine Bodenvase gestossen war und er dadurch das Gleichgewicht verloren hatte, und war deshalb das Ergreifen und Niederdrlicken der Türklinke nur ein Reflex von X, dessen Körper nach vorne fiel und sonst auf dem Boden aufgeschlagen ware, dann hat X durch dieses Verhalten zwar die Tür geöffnet.
Das Ergebnis seines Verhaltens kann ihm unter diesen Umständen jedoch nicht als Handlung zugeschrieben werden, weil er weder die Absicht hatte noch voraussah, dass dieses Verhalten zum Öffnen der Tür führen würde. Zwischen den skizzierten Grenzfällen, in denen das Öffnen der Tür mit voller Absicht ausgeführt wurde bzw. als Folge blosser Verhaltensreflexe, d.h. ohne jede Verknüpfung mit einem subjektiven Sinn zustande kam, sind unterschiedliche Mischfälle von absichtlichen und unabsichtlichen Verhaltensmomenten möglich.
So etwa, wenn jemand, um bequemer zu stehen, sich an die Tür anlehnt, dabei seine Hand auf die Türklinke legt, um sich so etwas abzustützen, dadurch versehentlich die schon ausgeleierte Klinke nach unten drückt, so dass sich dann - durch den Druck seines dagegen gelehnten Körpers - die Tür offnet: Was hier als Handlung ausgeführt wird, ist nur das `Sich-anlehnen-an-die-Tür` und das `Die-Hand-auf-die- Klinke-legen`, das `Öffnen-der-Tür` hingegen ist in diesem Fall nur als unbeabsichtigte und nicht vorhergesehene Folge dieses Handelns zu beschreiben, der daher nicht der Status einer Handlung im Sinne der Weberschen Definition zukommt.
Stolpert X hingegen nur auf die Tür zu, weil sein Fuss an eine Bodenvase gestossen war und er dadurch das Gleichgewicht verloren hatte, und war deshalb das Ergreifen und Niederdrlicken der Türklinke nur ein Reflex von X, dessen Körper nach vorne fiel und sonst auf dem Boden aufgeschlagen ware, dann hat X durch dieses Verhalten zwar die Tür geöffnet.
Das Ergebnis seines Verhaltens kann ihm unter diesen Umständen jedoch nicht als Handlung zugeschrieben werden, weil er weder die Absicht hatte noch voraussah, dass dieses Verhalten zum Öffnen der Tür führen würde. Zwischen den skizzierten Grenzfällen, in denen das Öffnen der Tür mit voller Absicht ausgeführt wurde bzw. als Folge blosser Verhaltensreflexe, d.h. ohne jede Verknüpfung mit einem subjektiven Sinn zustande kam, sind unterschiedliche Mischfälle von absichtlichen und unabsichtlichen Verhaltensmomenten möglich.
So etwa, wenn jemand, um bequemer zu stehen, sich an die Tür anlehnt, dabei seine Hand auf die Türklinke legt, um sich so etwas abzustützen, dadurch versehentlich die schon ausgeleierte Klinke nach unten drückt, so dass sich dann - durch den Druck seines dagegen gelehnten Körpers - die Tür offnet: Was hier als Handlung ausgeführt wird, ist nur das `Sich-anlehnen-an-die-Tür` und das `Die-Hand-auf-die- Klinke-legen`, das `Öffnen-der-Tür` hingegen ist in diesem Fall nur als unbeabsichtigte und nicht vorhergesehene Folge dieses Handelns zu beschreiben, der daher nicht der Status einer Handlung im Sinne der Weberschen Definition zukommt.
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Autoren-Porträt von Wolfgang Ludwig Schneider
Dr. Wolfgang L. Schneider ist Professor für Soziologie am Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück.
Bibliographische Angaben
- Autor: Wolfgang Ludwig Schneider
- 2008, 3. Aufl. 2008, 312 Seiten, Deutsch
- Verlag: VS Verlag für Sozialw.
- ISBN-10: 3531909347
- ISBN-13: 9783531909349
- Erscheinungsdatum: 13.05.2008
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