Die Differenzhaftung der Gesellschafter in der Vor-GmbH (PDF)
Spezielle Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung, Verlustdeckungshaftung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Rechtsfragen der GmbH, Sprache:...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Rechtsfragen der GmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages gemäss § 2 I GmbHG errichtet und entsteht als Rechtsfolge der Eintragung in das Handelsregister gemäss § 11 I GmbHG.
Die Gründung der GmbH erfolgt regelmässig in mehreren Schritten. Die Vorgründungsgesellschaft stellt die Phase des Zusammenschlusses der Gesellschafter zu einer BGB-Gesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft dar. Ihr Zweck ist der Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Die Vor-GmbH entsteht durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages gemäss § 2 I GmbHG. Ihr Zweck ist die Herbeiführung der Eintragung der GmbH. Nur bei ordnungsgemässer Errichtung und Anmeldung gemäss § 9c GmbH wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen.
Im Gründungsstadium wird von einer beschränkten Teilnahme der GmbH-Vorläufer am Geschäftsverkehr ausgegangen. Die wirtschaftliche Teilnahme zieht zwangsläufig haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Da für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern noch keine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gemäss § 13 II GmbHG stattfindet, müssen die Gläubiger- und Gesellschafterinteressen anderweitig geschützt werden.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit soll die Differenzhaftung der Gesellschafter als Teil der Haftungsverhältnisse in der Vor-GmbH sein.
Die Gründung der GmbH erfolgt regelmässig in mehreren Schritten. Die Vorgründungsgesellschaft stellt die Phase des Zusammenschlusses der Gesellschafter zu einer BGB-Gesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft dar. Ihr Zweck ist der Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Die Vor-GmbH entsteht durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages gemäss § 2 I GmbHG. Ihr Zweck ist die Herbeiführung der Eintragung der GmbH. Nur bei ordnungsgemässer Errichtung und Anmeldung gemäss § 9c GmbH wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen.
Im Gründungsstadium wird von einer beschränkten Teilnahme der GmbH-Vorläufer am Geschäftsverkehr ausgegangen. Die wirtschaftliche Teilnahme zieht zwangsläufig haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Da für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern noch keine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gemäss § 13 II GmbHG stattfindet, müssen die Gläubiger- und Gesellschafterinteressen anderweitig geschützt werden.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit soll die Differenzhaftung der Gesellschafter als Teil der Haftungsverhältnisse in der Vor-GmbH sein.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christian Lau
- 2010, 1. Auflage, 24 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3640683757
- ISBN-13: 9783640683758
- Erscheinungsdatum: 18.08.2010
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