Deutsche Gerechtigkeit (ePub)
Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber
»Mord bleibt Mord - auch wenn er befohlen wird!« Mit diesem Satz hatte der Berliner Senat in den sechziger Jahren gegen die Todesschüsse an der Mauer protestiert. Doch nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 endeten die meisten Prozesse gegen...
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Produktinformationen zu „Deutsche Gerechtigkeit (ePub)“
»Mord bleibt Mord - auch wenn er befohlen wird!« Mit diesem Satz hatte der Berliner Senat in den sechziger Jahren gegen die Todesschüsse an der Mauer protestiert. Doch nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 endeten die meisten Prozesse gegen DDR-Grenzschützen mit Bewährungsstrafen oder Freisprüchen.
Roman Grafe, der bereits mit »Die Grenze durch Deutschland« eine »faszinierende Chronologie« (»Neue Zürcher Zeitung«) der Jahre 1945 bis 1990 an der innerdeutschen Grenze vorlegte, geht den Verhandlungen nach: Anklageschriften, Erklärungen, Urteile und historische Dokumente, Interviews mit polizeilichen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern, mit Tätern und Opfern und deren Angehörigen, Fotos und die Gerichtszeichnungen von Christine Böer lassen ein beklemmendes Bild entstehen. Selbst oberste Befehlshaber verurteilte man wegen Totschlags an »Republikflüchtlingen« nur zu milden Haftstrafen. Kaum einer von ihnen übernahm die juristische oder moralische Verantwortung für sein Handeln. Was sich nicht leugnen liess, wurde ideologisch verklärt oder verharmlost. Rechtsanwälte verteidigten nicht die Täter, sondern die Taten.
Grafe zeigt auf, was getan und was unterlassen wurde bei dem Versuch, die Toten und Verletzten an der Westgrenze der DDR zu sühnen, und er macht deutlich, wo nach dem 9. November 1989 - fernab der politischen Rhetorik - die eigentlichen »Deutschstunden« stattfanden: in den Gerichtssälen.
Roman Grafe, der bereits mit »Die Grenze durch Deutschland« eine »faszinierende Chronologie« (»Neue Zürcher Zeitung«) der Jahre 1945 bis 1990 an der innerdeutschen Grenze vorlegte, geht den Verhandlungen nach: Anklageschriften, Erklärungen, Urteile und historische Dokumente, Interviews mit polizeilichen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern, mit Tätern und Opfern und deren Angehörigen, Fotos und die Gerichtszeichnungen von Christine Böer lassen ein beklemmendes Bild entstehen. Selbst oberste Befehlshaber verurteilte man wegen Totschlags an »Republikflüchtlingen« nur zu milden Haftstrafen. Kaum einer von ihnen übernahm die juristische oder moralische Verantwortung für sein Handeln. Was sich nicht leugnen liess, wurde ideologisch verklärt oder verharmlost. Rechtsanwälte verteidigten nicht die Täter, sondern die Taten.
Grafe zeigt auf, was getan und was unterlassen wurde bei dem Versuch, die Toten und Verletzten an der Westgrenze der DDR zu sühnen, und er macht deutlich, wo nach dem 9. November 1989 - fernab der politischen Rhetorik - die eigentlichen »Deutschstunden« stattfanden: in den Gerichtssälen.
Lese-Probe zu „Deutsche Gerechtigkeit (ePub)“
Deutsche Gerechtigkeit von Roman GrafeTEIL I
Eine Flut ungeklärter Fälle
Ermittlungen
3. Oktober 1990. Vor dem Berliner Reichstag feiert man die Wiedervereinigung Deutschlands. Nur wenige Schritte vom Reichstagsgebäude entfernt treffen sich in einem Büro fünf West-Berliner Staatsanwälte. Bis in den späten Abend hinein sichten sie Akten, die tags zuvor vom Generalstaatsanwalt der DDR übergeben worden sind. Unter dem Druck der Öffentlichkeit hatte man in Ost-Berlin nach dem Mauerfall begonnen, gegen einige DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber zu ermitteln. Eine Ermittlungsakte ist weitgehend abgeschlossen: der Fall Chris Gueffroy. Das erste frei gewählte Parlament der DDR beschloß mit dem Einigungsvertrag, die Strafverfolgung von sogenannten DDR-Alttaten nach der Wiedervereinigung gesamtdeutschen Gerichten zu übertragen. Das gilt auch für SED-Unrecht. Vom 3. Oktober 1990 an leitet Staatsanwalt Christoph Schaefgen diese Arbeit in Berlin.
Staatsanwalt Herwig Großmann, vom ersten Tag an Mitarbeiter der »Arbeitsgruppe Regierungskriminalität«, bemerkt dazu: »Totschlag ist Totschlag. Ob er nun aus Eifersucht motiviert ist oder politisch motiviert. Es wird ein Mensch zu Tode gebracht. Und das darf nicht sein, das steht unter Strafe.«
Eine erste Grundlage für die Strafverfolgung von SED-Unrecht sind die Akten der »Zentralen Erfassungsstelle« Salzgitter. Diese staatsanwaltschaftliche Vorermittlungsbehörde hat man im November 1961 geschaffen und dort alle verfügbaren Informationen über Gewalttaten von Staatsorganen der DDR gesammelt. Mehr als vierzigtausend Gewalttaten wurden bis 1990 erfaßt mit dem Ziel, die Möglichkeit einer Strafverfolgung der Täter offenzuhalten. Dies haben nahezu alle DDR-Grenzsoldaten gewußt.
... mehr
19. Juli 1974: Nachdem Grenzsoldaten über hundert Schüsse auf einen Flüchtling abgegeben und ihn schwer verletzt hatten, dokumentierten West-Berliner Polizisten den Tatort, darunter die sieben Einschußlöcher im Grenzzaun. Das erste Urteil in einem Grenzschützen-Prozeß erging schon zwei Jahre nach dem Mauerbau: Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 11. Oktober 1963 den geflüchteten DDR-Grenzsoldaten Fritz Hanke zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der zur Tatzeit 21jährige hatte am
5. Juni 1962 an der Grenze bei Schierke im Harz den zwei Jahre jüngeren Flüchtling Peter Reisch mit einem Schuß in den Kopf aus etwa 120 Metern Entfernung getötet. Ihm sei klar gewesen, so sagte der Angeklagte aus, daß es sich bei dem Flüchtling nicht um einen »Agenten, Saboteur und gemeinen Verbrecher« handelte, sondern um einen Menschen, der lediglich die DDR verlassen und andere Lebensbedingungen finden wollte. Auf solche Menschen zu schießen, habe er vor der Tat als zu hart empfunden. (Da zur Zeit der Verhandlung in Stuttgart nicht bekannt war, ob der Verletzte noch lebte, wurde der Angeklagte Hanke nur wegen versuchten Totschlags verurteilt.) Die Stuttgarter Richter kamen schon damals zu der Einsicht, daß sich der Angeklagte auch nach DDR-Recht des (versuchten) Totschlags schuldig gemacht habe. Dagegen sei der Straftatbestand der »Republikflucht« im DDR-Gesetzbuch Unrecht, weil er im Widerspruch zu dem im Artikel 8 der DDR-Verfassung anerkannten Grundrecht der Freizügigkeit steht. Mit dem allgemeinen Ausreiseverbot sollten die Menschen in der DDR gezwungen werden, »zur Aufrechterhaltung des Zwangsregimes beizutragen « (so auch der Bundesgerichtshof 1960). Derartige, »allein vom politischen Machtstreben getragene gesetzliche Knebelungen des Einzelmenschen « verstießen gegen die Würde des Menschen, »da sie ihn zum Gefangenen im eigenen Lande machen«, und widersprächen Artikel 13 der UN-Menschenrechtserklärung von 1948: »Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. «
»Der Angeklagte hatte ›nur‹ den Befehl zu schießen«, heißt es weiter im Urteil. »Er konnte den Befehl ausführen, ohne zu zielen.« Durch die Haftstrafe habe man kundtun wollen, »daß an die rechtliche Verantwortlichkeit des Einzelmenschen auch unter schwierigen äußeren Umständen hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn sein Handeln an die Grundprinzipien der Menschlichkeit rührt. Jede andere Auffassung würde die Menschen, die unter Zwangsverhältnissen zu leben genötigt sind, zu ihrer Persönlichkeit beraubten Werkzeugen in einem seelenlosen Staatsgetriebe entwürdigen.«2
Nach der Wiedervereinigung ermittelt zunächst die West-Berliner Kriminalpolizei in der Ex-DDR wegen der Mauertoten. Anfang 1991 richtet man beim polizeilichen Staatsschutz ein zusätzliches Kommissariat für SED- Unrechtstaten ein, dann ein zweites. Daraus wird ein Jahr später die ZERV hervorgehen, die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität.
Ingo Haberkorn gehört zu jener Handvoll Polizisten, die die Grundlagen für die ZERV geschaffen haben. Im Februar 1991 hätten sie nicht gewußt, was da auf sie zukommen werde, sagt er: »Das Archiv der Grenztruppen war weitestgehend erhalten. Um Klarheit zu gewinnen, wie viele Grenzfälle es überhaupt gegeben hat, haben dort dann Mitarbeiter unserer Dienststelle sämtliche Tagesmeldungen der Grenztruppen - vom Beginn bis zum Ende der DDR - ausgewertet. Es gab Zeiten, da haben zwanzig Kollegen Tag für Tag, Stunde für Stunde, Papier für Papier gelesen.«
Die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zieht sich oft über Jahre hin. Mehr als 65 000 Ermittlungsverfahren im Bereich SED- Unrecht zählt man in den neunziger Jahren bei den Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in Berlin und den neuen Bundesländern. Etwa zwei Drittel der Verfahren, rund 40 000, werden wegen Fällen von Rechtsbeugung in der DDR eingeleitet. Über 3000 polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren betreffen Gewaltakte an der Grenze.
Ermittelt wird des weiteren gegen Angehörige des MfS, des Ministeriums für Staatssicherheit: wegen Entführung, Auftragstötung, Telefonüberwachung, politischer Verdächtigung und Postbeschlagnahme. Ermittelt wird wegen Gefangenenmißhandlung, Wahlfälschung, Wirtschaftskriminalität und anderem mehr.
Der Flut von ungeklärten Fällen steht man mit unzureichenden Mitteln gegenüber. Es fehlt an Büros, Computern, Telefonen und vor allem an Mitarbeitern. Durchschnittlich leisten die abgeordneten Kollegen aus den alten Bundesländern zwei bis drei Jahre Dienst bei der ZERV. Ihre Arbeitgeber lassen sie oft nur ungern in den Osten ziehen. Wer länger wegbleibt, macht in der Heimat keine Karriere mehr. Von einer »Amnestie auf kaltem Weg« spricht ZERV-Chef Klaus Kittlaus 1992 in Zusammenhang mit dem fehlenden Personal in seiner Behörde.
Sechzig Mitarbeiter aus den alten Bundesländern soll die Berliner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft im Bereich SED-Unrecht erhalten, so die Zusage, die Justizsenatorin Jutta Limbach 1991 erreicht. Sechzig sind es aber nur für ein paar Monate, ständig werden es weniger. Auch hier bleiben die abgeordneten Kollegen im Schnitt nur zwei Jahre. »So kann man vielschichtige Verfahren nicht stetig bearbeiten«, sagt Generalstaatsanwalt Christoph Schaefgen.
»Man muß sein Gewissen rechtzeitig prüfen.«
Prozeß im Fall Gueffroy
Anfang September 1991 beginnt im Kriminalgericht Berlin-Moabit der erste Mauerschützen-Prozeß. Angeklagt sind die vier ehemaligen Grenzsoldaten, die an der Erschießung von Chris Gueffroy beteiligt waren.
Vorab schreibt der »Spiegel«-Herausgeber Rudolf Augstein in einem Kommentar unter der Überschrift »Vernunft vor Recht«: Die vier Angeklagten hätten nichts anderes getan als Befehle befolgt. Die DDR habe ein Recht gehabt, »ihre Grenze mit Waffen zu sichern«. Man solle endlich einen Schauprozeß gegen den (1973 verstorbenen) Parteichef Walter Ulbricht eröffnen, »damit klar wird, wer in der DDR eigentlich das Sagen hatte«.
Dagegen ist in der Wochenzeitung »Die Zeit« zu lesen: »Gewiß - die ›Großen‹ dürfen nicht (wie es leider den Anschein hat) verschont werden. Aber wird eigentlich bedacht, daß es die ›Kleinen‹ sind, in deren Taten sich die nichtswürdigen Pläne der ›Großen‹ erst realisieren: Indem sie (mehr oder weniger) willenlos, gedankenlos, gewissenlos ausführen, was ihnen von ›oben‹ befohlen wird? Und machen sich die Täter nicht selbst von der Verantwortung frei, indem sie sie nach ›oben‹ delegieren?«
Auf dem Vorsitzenden Richter, Theodor Seidel, lastet ein enormer Druck: Man erwartet vom Ausgang des ersten Mauerschützen-Prozesses eine grundsätzliche Antwort auf die Frage, ob Grenzschützen zur Verantwortung gezogen werden können oder ob ihr Handeln nach den Gesetzen der DDR gerechtfertigt war.
Bei der Vorbereitung des Prozesses stößt Richter Seidel auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1953, in der mit Verweis auf das Nazi-Regime von »gesetzlichem Unrecht« die Rede ist. Solches könne auch im nachhinein verfolgt werden, wenn der Widerspruch des Gesetzes zur Gerechtigkeit »ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ›unrichtiges Recht‹ der Gerechtigkeit zu weichen hat«. Diesen Gedanken hat der Jurist Gustav Radbruch 1946 in der »Süddeutschen Juristen- Zeitung« veröffentlicht. Dem folgend formulierte das Bundesverfassungsgericht 1968: »Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewendet und befolgt wird.« Solchen »Rechtsvorschriften« könne die Geltung als Recht abgesprochen werden, »wenn sie fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit so evident widersprechen, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde«.
28 Tage lang wird verhandelt. Immer neue Anträge stellen die Verteidiger: Man solle das Verfahren einstellen, man lehne den Vorsitzenden Richter wegen Befangenheit ab, Willy Brandt und Michail Gorbatschow müßten als Zeugen aussagen. Schließlich beantragt ein Anwalt, den Papst zu hören zum Beweis, daß die Schüsse aus einem UFO abgegeben wurden. Zur Prozeßführung der Verteidiger gehört es, dem Vorsitzenden Richter fortwährend ins Wort zu fallen. Anwalt Spangenberg erklärt, die Bundesrepublik sei es, die das Völkerrecht verletzt, indem sie »Hoheitsakte der ehemaligen DDR (...) als kriminelle Handlungen« darstellt. (1977 hat Henning Spangenberg als Verteidiger im Lorenz-Drenkmann-Prozeß von »menschenzerstörerischer Isolationshaft« und »Folter« in bundesdeutschen Gefängnissen gesprochen.)
Das Auftreten der Anwälte hat dem Prozeß seine Würde und Ernsthaftigkeit genommen, sagt Karin Gueffroy, die als Nebenklägerin am Prozeß teilnimmt. Mit Entsetzen folgt sie dem Geschehen, hört, wie sich die Angeklagten auf Pflicht und Befehl berufen.
Es geht ihr um Gerechtigkeit, sagt Karin Gueffroy. Es geht um die Wahrung des Gebots »Du sollst nicht töten«, sagt Justizsenatorin Limbach den Journalisten vor dem Verhandlungssaal.
Sämtliche Verteidiger fordern Freisprüche. Staatsanwalt Großmann beantragt für die vier Angeklagten Haftstrafen bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Die politische Indoktrination der Grenzsoldaten und das Handeln auf Befehl nennt der Staatsanwalt als wesentlich strafmildernde Gründe.
Politische Indoktrination? Der Angeklagte Ingo Heinrich, der Todesschütze, hat vor Gericht ausgesagt, er habe seine »Schützenschnur«, die er für gute Schießergebnisse in der Ausbildung erhielt, in der Öffentlichkeit nie getragen, weil dies bei großen Teilen der Bevölkerung nicht gut ange-Ingo Heinrich, der Chris
Gueffroy mit einem
sehen war und Träger dieser Auszeichnung als »Scharfschüt
gezielten Schuß ins Herz zen« beschimpft wurden. Der gelernte Elektromonteur sagt, getötet hat, sagt vor
Gericht, an der Mauer
er habe, ehe er zu den Grenztruppen kam, den Schießbefehl
seien die Flüchtlinge für ein »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« gehalten, »gewissermaßen zum
Tode verurteilt« worden.
weil Flüchtlinge für ihn keine Verräter, sondern »ganz normale Menschen« waren, die ihr Land verlassen wollten und dann an der Mauer »gewissermaßen zum Tode verurteilt« wurden.
Gleichwohl hat Ingo Heinrich, wie die anderen Angeklagten auch, vorab die Frage, ob er bereit wäre, die Schußwaffe gegen Grenzverletzer einzusetzen, bejaht. Der Angeklagte Andreas Kühnpast hat sich zunächst geweigert, auf Menschen zu schießen. Daraufhin wurde er nicht zum Grenzdienst eingesetzt, sondern mußte in der Küche arbeiten. Kameraden hänselten ihn deswegen, nannten ihn »Küchenschabe«. Erst als Andreas Kühnpast sich schriftlich verpflichtete, die Schußwaffe anzuwenden, durfte er an der Mauer Streife laufen.
Handeln auf Befehl? Der damals 23jährige Ingo Heinrich verstieß gegen die »Schußwaffengebrauchsbestimmungen«, als er aus einer Entfernung von weniger als vierzig Metern einen gezielten Schuß auf den Oberkörper des Flüchtenden abgab. Allein die Fortsetzung der Flucht war zu verhindern, was durch einen weniger gefährlichen Schuß, etwa in die Füße, hätte erreicht werden können.
Copyright © 2004 by Siedler Verlag, München, in der Verlagsgruppe Random House GmbH
19. Juli 1974: Nachdem Grenzsoldaten über hundert Schüsse auf einen Flüchtling abgegeben und ihn schwer verletzt hatten, dokumentierten West-Berliner Polizisten den Tatort, darunter die sieben Einschußlöcher im Grenzzaun. Das erste Urteil in einem Grenzschützen-Prozeß erging schon zwei Jahre nach dem Mauerbau: Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 11. Oktober 1963 den geflüchteten DDR-Grenzsoldaten Fritz Hanke zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der zur Tatzeit 21jährige hatte am
5. Juni 1962 an der Grenze bei Schierke im Harz den zwei Jahre jüngeren Flüchtling Peter Reisch mit einem Schuß in den Kopf aus etwa 120 Metern Entfernung getötet. Ihm sei klar gewesen, so sagte der Angeklagte aus, daß es sich bei dem Flüchtling nicht um einen »Agenten, Saboteur und gemeinen Verbrecher« handelte, sondern um einen Menschen, der lediglich die DDR verlassen und andere Lebensbedingungen finden wollte. Auf solche Menschen zu schießen, habe er vor der Tat als zu hart empfunden. (Da zur Zeit der Verhandlung in Stuttgart nicht bekannt war, ob der Verletzte noch lebte, wurde der Angeklagte Hanke nur wegen versuchten Totschlags verurteilt.) Die Stuttgarter Richter kamen schon damals zu der Einsicht, daß sich der Angeklagte auch nach DDR-Recht des (versuchten) Totschlags schuldig gemacht habe. Dagegen sei der Straftatbestand der »Republikflucht« im DDR-Gesetzbuch Unrecht, weil er im Widerspruch zu dem im Artikel 8 der DDR-Verfassung anerkannten Grundrecht der Freizügigkeit steht. Mit dem allgemeinen Ausreiseverbot sollten die Menschen in der DDR gezwungen werden, »zur Aufrechterhaltung des Zwangsregimes beizutragen « (so auch der Bundesgerichtshof 1960). Derartige, »allein vom politischen Machtstreben getragene gesetzliche Knebelungen des Einzelmenschen « verstießen gegen die Würde des Menschen, »da sie ihn zum Gefangenen im eigenen Lande machen«, und widersprächen Artikel 13 der UN-Menschenrechtserklärung von 1948: »Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. «
»Der Angeklagte hatte ›nur‹ den Befehl zu schießen«, heißt es weiter im Urteil. »Er konnte den Befehl ausführen, ohne zu zielen.« Durch die Haftstrafe habe man kundtun wollen, »daß an die rechtliche Verantwortlichkeit des Einzelmenschen auch unter schwierigen äußeren Umständen hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn sein Handeln an die Grundprinzipien der Menschlichkeit rührt. Jede andere Auffassung würde die Menschen, die unter Zwangsverhältnissen zu leben genötigt sind, zu ihrer Persönlichkeit beraubten Werkzeugen in einem seelenlosen Staatsgetriebe entwürdigen.«2
Nach der Wiedervereinigung ermittelt zunächst die West-Berliner Kriminalpolizei in der Ex-DDR wegen der Mauertoten. Anfang 1991 richtet man beim polizeilichen Staatsschutz ein zusätzliches Kommissariat für SED- Unrechtstaten ein, dann ein zweites. Daraus wird ein Jahr später die ZERV hervorgehen, die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität.
Ingo Haberkorn gehört zu jener Handvoll Polizisten, die die Grundlagen für die ZERV geschaffen haben. Im Februar 1991 hätten sie nicht gewußt, was da auf sie zukommen werde, sagt er: »Das Archiv der Grenztruppen war weitestgehend erhalten. Um Klarheit zu gewinnen, wie viele Grenzfälle es überhaupt gegeben hat, haben dort dann Mitarbeiter unserer Dienststelle sämtliche Tagesmeldungen der Grenztruppen - vom Beginn bis zum Ende der DDR - ausgewertet. Es gab Zeiten, da haben zwanzig Kollegen Tag für Tag, Stunde für Stunde, Papier für Papier gelesen.«
Die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zieht sich oft über Jahre hin. Mehr als 65 000 Ermittlungsverfahren im Bereich SED- Unrecht zählt man in den neunziger Jahren bei den Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in Berlin und den neuen Bundesländern. Etwa zwei Drittel der Verfahren, rund 40 000, werden wegen Fällen von Rechtsbeugung in der DDR eingeleitet. Über 3000 polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren betreffen Gewaltakte an der Grenze.
Ermittelt wird des weiteren gegen Angehörige des MfS, des Ministeriums für Staatssicherheit: wegen Entführung, Auftragstötung, Telefonüberwachung, politischer Verdächtigung und Postbeschlagnahme. Ermittelt wird wegen Gefangenenmißhandlung, Wahlfälschung, Wirtschaftskriminalität und anderem mehr.
Der Flut von ungeklärten Fällen steht man mit unzureichenden Mitteln gegenüber. Es fehlt an Büros, Computern, Telefonen und vor allem an Mitarbeitern. Durchschnittlich leisten die abgeordneten Kollegen aus den alten Bundesländern zwei bis drei Jahre Dienst bei der ZERV. Ihre Arbeitgeber lassen sie oft nur ungern in den Osten ziehen. Wer länger wegbleibt, macht in der Heimat keine Karriere mehr. Von einer »Amnestie auf kaltem Weg« spricht ZERV-Chef Klaus Kittlaus 1992 in Zusammenhang mit dem fehlenden Personal in seiner Behörde.
Sechzig Mitarbeiter aus den alten Bundesländern soll die Berliner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft im Bereich SED-Unrecht erhalten, so die Zusage, die Justizsenatorin Jutta Limbach 1991 erreicht. Sechzig sind es aber nur für ein paar Monate, ständig werden es weniger. Auch hier bleiben die abgeordneten Kollegen im Schnitt nur zwei Jahre. »So kann man vielschichtige Verfahren nicht stetig bearbeiten«, sagt Generalstaatsanwalt Christoph Schaefgen.
»Man muß sein Gewissen rechtzeitig prüfen.«
Prozeß im Fall Gueffroy
Anfang September 1991 beginnt im Kriminalgericht Berlin-Moabit der erste Mauerschützen-Prozeß. Angeklagt sind die vier ehemaligen Grenzsoldaten, die an der Erschießung von Chris Gueffroy beteiligt waren.
Vorab schreibt der »Spiegel«-Herausgeber Rudolf Augstein in einem Kommentar unter der Überschrift »Vernunft vor Recht«: Die vier Angeklagten hätten nichts anderes getan als Befehle befolgt. Die DDR habe ein Recht gehabt, »ihre Grenze mit Waffen zu sichern«. Man solle endlich einen Schauprozeß gegen den (1973 verstorbenen) Parteichef Walter Ulbricht eröffnen, »damit klar wird, wer in der DDR eigentlich das Sagen hatte«.
Dagegen ist in der Wochenzeitung »Die Zeit« zu lesen: »Gewiß - die ›Großen‹ dürfen nicht (wie es leider den Anschein hat) verschont werden. Aber wird eigentlich bedacht, daß es die ›Kleinen‹ sind, in deren Taten sich die nichtswürdigen Pläne der ›Großen‹ erst realisieren: Indem sie (mehr oder weniger) willenlos, gedankenlos, gewissenlos ausführen, was ihnen von ›oben‹ befohlen wird? Und machen sich die Täter nicht selbst von der Verantwortung frei, indem sie sie nach ›oben‹ delegieren?«
Auf dem Vorsitzenden Richter, Theodor Seidel, lastet ein enormer Druck: Man erwartet vom Ausgang des ersten Mauerschützen-Prozesses eine grundsätzliche Antwort auf die Frage, ob Grenzschützen zur Verantwortung gezogen werden können oder ob ihr Handeln nach den Gesetzen der DDR gerechtfertigt war.
Bei der Vorbereitung des Prozesses stößt Richter Seidel auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1953, in der mit Verweis auf das Nazi-Regime von »gesetzlichem Unrecht« die Rede ist. Solches könne auch im nachhinein verfolgt werden, wenn der Widerspruch des Gesetzes zur Gerechtigkeit »ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ›unrichtiges Recht‹ der Gerechtigkeit zu weichen hat«. Diesen Gedanken hat der Jurist Gustav Radbruch 1946 in der »Süddeutschen Juristen- Zeitung« veröffentlicht. Dem folgend formulierte das Bundesverfassungsgericht 1968: »Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewendet und befolgt wird.« Solchen »Rechtsvorschriften« könne die Geltung als Recht abgesprochen werden, »wenn sie fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit so evident widersprechen, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde«.
28 Tage lang wird verhandelt. Immer neue Anträge stellen die Verteidiger: Man solle das Verfahren einstellen, man lehne den Vorsitzenden Richter wegen Befangenheit ab, Willy Brandt und Michail Gorbatschow müßten als Zeugen aussagen. Schließlich beantragt ein Anwalt, den Papst zu hören zum Beweis, daß die Schüsse aus einem UFO abgegeben wurden. Zur Prozeßführung der Verteidiger gehört es, dem Vorsitzenden Richter fortwährend ins Wort zu fallen. Anwalt Spangenberg erklärt, die Bundesrepublik sei es, die das Völkerrecht verletzt, indem sie »Hoheitsakte der ehemaligen DDR (...) als kriminelle Handlungen« darstellt. (1977 hat Henning Spangenberg als Verteidiger im Lorenz-Drenkmann-Prozeß von »menschenzerstörerischer Isolationshaft« und »Folter« in bundesdeutschen Gefängnissen gesprochen.)
Das Auftreten der Anwälte hat dem Prozeß seine Würde und Ernsthaftigkeit genommen, sagt Karin Gueffroy, die als Nebenklägerin am Prozeß teilnimmt. Mit Entsetzen folgt sie dem Geschehen, hört, wie sich die Angeklagten auf Pflicht und Befehl berufen.
Es geht ihr um Gerechtigkeit, sagt Karin Gueffroy. Es geht um die Wahrung des Gebots »Du sollst nicht töten«, sagt Justizsenatorin Limbach den Journalisten vor dem Verhandlungssaal.
Sämtliche Verteidiger fordern Freisprüche. Staatsanwalt Großmann beantragt für die vier Angeklagten Haftstrafen bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Die politische Indoktrination der Grenzsoldaten und das Handeln auf Befehl nennt der Staatsanwalt als wesentlich strafmildernde Gründe.
Politische Indoktrination? Der Angeklagte Ingo Heinrich, der Todesschütze, hat vor Gericht ausgesagt, er habe seine »Schützenschnur«, die er für gute Schießergebnisse in der Ausbildung erhielt, in der Öffentlichkeit nie getragen, weil dies bei großen Teilen der Bevölkerung nicht gut ange-Ingo Heinrich, der Chris
Gueffroy mit einem
sehen war und Träger dieser Auszeichnung als »Scharfschüt
gezielten Schuß ins Herz zen« beschimpft wurden. Der gelernte Elektromonteur sagt, getötet hat, sagt vor
Gericht, an der Mauer
er habe, ehe er zu den Grenztruppen kam, den Schießbefehl
seien die Flüchtlinge für ein »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« gehalten, »gewissermaßen zum
Tode verurteilt« worden.
weil Flüchtlinge für ihn keine Verräter, sondern »ganz normale Menschen« waren, die ihr Land verlassen wollten und dann an der Mauer »gewissermaßen zum Tode verurteilt« wurden.
Gleichwohl hat Ingo Heinrich, wie die anderen Angeklagten auch, vorab die Frage, ob er bereit wäre, die Schußwaffe gegen Grenzverletzer einzusetzen, bejaht. Der Angeklagte Andreas Kühnpast hat sich zunächst geweigert, auf Menschen zu schießen. Daraufhin wurde er nicht zum Grenzdienst eingesetzt, sondern mußte in der Küche arbeiten. Kameraden hänselten ihn deswegen, nannten ihn »Küchenschabe«. Erst als Andreas Kühnpast sich schriftlich verpflichtete, die Schußwaffe anzuwenden, durfte er an der Mauer Streife laufen.
Handeln auf Befehl? Der damals 23jährige Ingo Heinrich verstieß gegen die »Schußwaffengebrauchsbestimmungen«, als er aus einer Entfernung von weniger als vierzig Metern einen gezielten Schuß auf den Oberkörper des Flüchtenden abgab. Allein die Fortsetzung der Flucht war zu verhindern, was durch einen weniger gefährlichen Schuß, etwa in die Füße, hätte erreicht werden können.
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Autoren-Porträt von Roman Grafe
Roman Grafe, geboren 1968 im Nordosten der DDR, ist Autor und Filmemacher. Nach seiner Übersiedlung im Januar 1989 nach Bayern studierte er in der Schweiz Journalistik. Seit 1993 arbeitet er u. a. für die ARD, die »Süddeutsche Zeitung«, die »FAZ« und »Die Zeit«. 2002 erschien im Siedler-Verlag seine vielbeachtete Chronik »Die Grenze durch Deutschland«, 2004 das Buch »Deutsche Gerechtigkeit«. 2008 veröffentlichte Roman Grafe ein Hörbuch zur Bahnkatastrophe von Eschede.
Bibliographische Angaben
- Autor: Roman Grafe
- 2010, 368 Seiten, Deutsch
- Verlag: Penguin Random House
- ISBN-10: 364101235X
- ISBN-13: 9783641012359
- Erscheinungsdatum: 31.08.2010
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