Das gemeinschaftliche Testament (PDF)
Grundlage eines europäischen Modells
Inhaltsangabe:Einleitung:
¿Media vita in morte sumus¿ - oder zu Deutsch: ¿Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen.¿ Ist es in diesem Kontext nicht nur allzu menschlich und erklärlich, dass Menschen sich schon zu Lebzeiten - teils sogar umfangreiche -...
¿Media vita in morte sumus¿ - oder zu Deutsch: ¿Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen.¿ Ist es in diesem Kontext nicht nur allzu menschlich und erklärlich, dass Menschen sich schon zu Lebzeiten - teils sogar umfangreiche -...
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Produktinformationen zu „Das gemeinschaftliche Testament (PDF)“
Inhaltsangabe:Einleitung:
¿Media vita in morte sumus¿ - oder zu Deutsch: ¿Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen.¿ Ist es in diesem Kontext nicht nur allzu menschlich und erklärlich, dass Menschen sich schon zu Lebzeiten - teils sogar umfangreiche - Gedanken darüber machen, wer ¿eines (schönen) Tages¿, wie viel von ihrem Vermögen erben soll?
Gerade in jüngerer Zeit nehmen Erbrechtsfälle mit Bezug zum europäischen Ausland deutlich zu. Das liegt zum einen daran, dass die Deutschen dort zusehends immer mehr Immobilien erwerben, die nicht zuletzt häufig als Altersruhesitz genutzt werden. Zum anderen ist an den in Deutschland geschlossenen Ehen vermehrt mindestens ein ausländischer Ehepartner beteiligt; schon im Jahr 2004 betrug dieser Anteil ca. 14 %. Beachtung verdient auch die Tatsache, dass lt. einer Studie des Deutschen Notarinstituts Würzburg allein in Deutschland ca. 1,8 Millionen EU-Ausländer leben, und Luxemburg, gemessen an der Gesamtbevölkerung, sogar einen Anteil von über 20 % EU Ausländern zu verzeichnen hat.
Ehegatten benutzen häufig das sog. gemeinschaftliche Testament - auch ¿Berliner Testament¿ genannt. Da ausländische Rechtsordnungen gemeinschaftliche Testamente oftmals nicht kennen - nicht selten sogar verbieten und lt. einer Eurobarometer Umfrage die Bevölkerungsmehrheit in fast allen Staaten der EU-25 eine Vereinheitlichung der erb- und familienrechtlichen Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte auf Gemeinschaftsebene erwartet, soll im Mittelpunkt des Interesses der Frage nachgegangen werden, inwieweit ein privatschriftliches, gemeinschaftliches Testament, ein geeignetes und zufrieden stellendes Konzept, gerade (aber nicht nur, dazu im Folgenden) für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU darstellt und vor allem zu welchen Auswirkungen die Verwendung desselben, bei den im Hauptteil dieser Arbeit noch zu untersuchenden Fallgestaltungen, unter Umständen führen kann.
Da die Deutschen in den Ländern Frankreich, Spanien und Italien über die meisten Privatimmobilien verfügen und die überwiegende Mehrzahl gemeinschaftlicher Testamente die sog. Berliner Testamente sind, sollen exemplarisch und zur Verdeutlichung der Problematik mehrere Fälle stehen, in denen Ehegatten ein privatschriftliches Berliner Testament errichten, ferner zumindest einer der beiden testierenden Ehegatten Deutscher ist und die überdies einen Bezug zu einem oder mehreren der zuvor erwähnten drei Länder aufweisen.
Konkret analysiert werden sollen [...]
¿Media vita in morte sumus¿ - oder zu Deutsch: ¿Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen.¿ Ist es in diesem Kontext nicht nur allzu menschlich und erklärlich, dass Menschen sich schon zu Lebzeiten - teils sogar umfangreiche - Gedanken darüber machen, wer ¿eines (schönen) Tages¿, wie viel von ihrem Vermögen erben soll?
Gerade in jüngerer Zeit nehmen Erbrechtsfälle mit Bezug zum europäischen Ausland deutlich zu. Das liegt zum einen daran, dass die Deutschen dort zusehends immer mehr Immobilien erwerben, die nicht zuletzt häufig als Altersruhesitz genutzt werden. Zum anderen ist an den in Deutschland geschlossenen Ehen vermehrt mindestens ein ausländischer Ehepartner beteiligt; schon im Jahr 2004 betrug dieser Anteil ca. 14 %. Beachtung verdient auch die Tatsache, dass lt. einer Studie des Deutschen Notarinstituts Würzburg allein in Deutschland ca. 1,8 Millionen EU-Ausländer leben, und Luxemburg, gemessen an der Gesamtbevölkerung, sogar einen Anteil von über 20 % EU Ausländern zu verzeichnen hat.
Ehegatten benutzen häufig das sog. gemeinschaftliche Testament - auch ¿Berliner Testament¿ genannt. Da ausländische Rechtsordnungen gemeinschaftliche Testamente oftmals nicht kennen - nicht selten sogar verbieten und lt. einer Eurobarometer Umfrage die Bevölkerungsmehrheit in fast allen Staaten der EU-25 eine Vereinheitlichung der erb- und familienrechtlichen Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte auf Gemeinschaftsebene erwartet, soll im Mittelpunkt des Interesses der Frage nachgegangen werden, inwieweit ein privatschriftliches, gemeinschaftliches Testament, ein geeignetes und zufrieden stellendes Konzept, gerade (aber nicht nur, dazu im Folgenden) für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU darstellt und vor allem zu welchen Auswirkungen die Verwendung desselben, bei den im Hauptteil dieser Arbeit noch zu untersuchenden Fallgestaltungen, unter Umständen führen kann.
Da die Deutschen in den Ländern Frankreich, Spanien und Italien über die meisten Privatimmobilien verfügen und die überwiegende Mehrzahl gemeinschaftlicher Testamente die sog. Berliner Testamente sind, sollen exemplarisch und zur Verdeutlichung der Problematik mehrere Fälle stehen, in denen Ehegatten ein privatschriftliches Berliner Testament errichten, ferner zumindest einer der beiden testierenden Ehegatten Deutscher ist und die überdies einen Bezug zu einem oder mehreren der zuvor erwähnten drei Länder aufweisen.
Konkret analysiert werden sollen [...]
Autoren-Porträt von Alfons Rau
Alfons Rau, Diplomarbeit zum Erbrecht und IPR, Wirtschaftswissenschaftliches Studium an der Fachhochschule Nordhessen, Studienzentrum Mannheim, Abschluss 2008 als Diplom-Wirtschaftsjurist (FH). Derzeit tätig als Steuerfahnder beim Finanzamt Stuttgart II.
Bibliographische Angaben
- Autor: Alfons Rau
- 2008, 1. Auflage, 80 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 3836609355
- ISBN-13: 9783836609357
- Erscheinungsdatum: 06.02.2008
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