Berücksichtigung des § 18 KWG im Rahmen der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens seit der internationalen Bankkrise von 19311 gilt es als unbestritten, dass
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Produktinformationen zu „Berücksichtigung des § 18 KWG im Rahmen der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Spätestens seit der internationalen Bankkrise von 19311 gilt es als unbestritten, dass
ein funktionierender Bankensektor zu den wichtigsten Voraussetzungen für das
Wohlergehen einer Volkswirtschaft zählt, "denn nur ein stabiles Finanzsystem kann
seine gesamtwirtschaftliche Funktion [...] erfüllen"2. Die Zahlungsunfähigkeit einer
Bank hätte weit reichende Konsequenzen nicht nur für private Anleger, deren
Einlagen gefährdet wären, sondern auch und in erster Linie für die gesamte
Wirtschaft eines Landes, da Banken für jedes Unternehmen einen wichtigen
Finanzierungspartner darstellen. Vor allem über die Vergabe von
Investitionsdarlehen beeinflussen sie als Geldgeber das wirtschaftliche Wachstum
massgeblich. Tatsache ist, dass das Kreditgeschäft innerhalb der bankwirtschaftlichen
Aktivitäten nach wie vor eine zentrale Position einnimmt und deren Ertragslage
wesentlich beeinflusst3. Gleichzeitig sind "auf den Kredit- und Finanzmärkten die
Risiken stärker in den Vordergrund gerückt"4. Aus genannten Gründen bestehen in
Deutschland bereits seit 1934 besondere gesetzliche Bestimmungen und seit 1961
ist unter diesen das Kreditwesengesetz (KWG) hervorzuheben5. Ziel dieses
Gesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit des Kreditgewerbes zu erhalten und zu
sichern. Dazu enthält es unter anderem Vorschriften zur Eigenmittelausstattung
eines Kreditinstitutes und Meldebestimmungen für Kredite in bestimmter Höhe6.
Wenn es um die Kreditvergabe geht ist aus der Perspektive der
Kreditwürdigkeitsprüfung eine Richtlinie von entscheidender Bedeutung. Es handelt
sich um §18 KWG, der die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse verla ngt und
den Mittelpunkt dieser Arbeit darste llt. Dabei soll der Grundsatz dieses Paragraphen
im Vordergrund stehen, nicht eine Reihe von Ausnahmen, und ausschliesslich das
Vorgehen bei der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen behandelt werden.
1 vgl. Nirk (1999), S. 11 2 http://www.bafin.de/bafin/aufgabenundziele/htm Zugriff: 16.11.2004 3 vgl. Dicken (1999), S. 1 4 Schulte (1997), S. 9 5 vgl. Nirk (1999), S. 11 f 6 vgl. http://www.aspect-online.de/prodinfo/abc_bank/kreditwesen.htm Zugriff: 16.11.2004
ein funktionierender Bankensektor zu den wichtigsten Voraussetzungen für das
Wohlergehen einer Volkswirtschaft zählt, "denn nur ein stabiles Finanzsystem kann
seine gesamtwirtschaftliche Funktion [...] erfüllen"2. Die Zahlungsunfähigkeit einer
Bank hätte weit reichende Konsequenzen nicht nur für private Anleger, deren
Einlagen gefährdet wären, sondern auch und in erster Linie für die gesamte
Wirtschaft eines Landes, da Banken für jedes Unternehmen einen wichtigen
Finanzierungspartner darstellen. Vor allem über die Vergabe von
Investitionsdarlehen beeinflussen sie als Geldgeber das wirtschaftliche Wachstum
massgeblich. Tatsache ist, dass das Kreditgeschäft innerhalb der bankwirtschaftlichen
Aktivitäten nach wie vor eine zentrale Position einnimmt und deren Ertragslage
wesentlich beeinflusst3. Gleichzeitig sind "auf den Kredit- und Finanzmärkten die
Risiken stärker in den Vordergrund gerückt"4. Aus genannten Gründen bestehen in
Deutschland bereits seit 1934 besondere gesetzliche Bestimmungen und seit 1961
ist unter diesen das Kreditwesengesetz (KWG) hervorzuheben5. Ziel dieses
Gesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit des Kreditgewerbes zu erhalten und zu
sichern. Dazu enthält es unter anderem Vorschriften zur Eigenmittelausstattung
eines Kreditinstitutes und Meldebestimmungen für Kredite in bestimmter Höhe6.
Wenn es um die Kreditvergabe geht ist aus der Perspektive der
Kreditwürdigkeitsprüfung eine Richtlinie von entscheidender Bedeutung. Es handelt
sich um §18 KWG, der die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse verla ngt und
den Mittelpunkt dieser Arbeit darste llt. Dabei soll der Grundsatz dieses Paragraphen
im Vordergrund stehen, nicht eine Reihe von Ausnahmen, und ausschliesslich das
Vorgehen bei der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen behandelt werden.
1 vgl. Nirk (1999), S. 11 2 http://www.bafin.de/bafin/aufgabenundziele/htm Zugriff: 16.11.2004 3 vgl. Dicken (1999), S. 1 4 Schulte (1997), S. 9 5 vgl. Nirk (1999), S. 11 f 6 vgl. http://www.aspect-online.de/prodinfo/abc_bank/kreditwesen.htm Zugriff: 16.11.2004
Bibliographische Angaben
- Autor: Tanja Hollederer
- 2005, 1. Auflage, 9 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638418596
- ISBN-13: 9783638418591
- Erscheinungsdatum: 16.09.2005
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eBook Informationen
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