Wechselrecht und Abstraktionsdogma
Eine Untersuchung zu den Wirkungen von Einreden aus dem Grund- geschäft gegenüber der Wechselforderung des ersten Nehmers
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Produktinformationen zu „Wechselrecht und Abstraktionsdogma “
Klappentext zu „Wechselrecht und Abstraktionsdogma “
Der Wechsel wird in Deutschland traditionell als «abstraktes» Wertpapier bezeichnet. Damit meint man vor allem das Verhältnis zwischen der Wechselforderung und dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft. Aufgrund des Abstraktionsdogmas kann der Wechselschuldner dem Wechselanspruch des ersten Nehmers Einreden aus dem Kausalverhältnis nur über das Bereicherungsrecht entgegensetzen. Obwohl nicht-dauernde Einreden keinen Bereicherungseinwand nach 821 BGB begründen, hat der BGH zwischen den am Grundgeschäft beteiligten Parteien solche Einreden gegen die Wechselforderungen zugelassen.Nach der vorliegenden Untersuchung ist der Rechtsprechung des BGH im Ergebnis zuzustimmen; ausserdem ist das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels generell aufzugeben.
Inhaltsverzeichnis zu „Wechselrecht und Abstraktionsdogma “
Aus dem Inhalt: Geschichte des wechselrechtlichen Abstraktionsdogmas - Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Geltendmachung von Einreden aus dem Grundgeschäft gegenüber der Wechselforderung des ersten Nehmers - Rechtliche und wirtschaftliche Unterschiede zwischen Überweisung, Scheck und Wechsel - Verzicht auf das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels.Produktdetails
XXVI, 151 Seiten, Masse: 15,1 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch, Verlag: Lang, Peter GmbH, ISBN-10: 3631424035, ISBN-13: 9783631424032, Erscheinungsdatum: 01.03.1990
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