Verwaltungsgerichtsordnung
Dieser von Praktikern aus Gerichtsbarkeit und Rechtsanwaltschaft verfasste Kommentar verhilft dem Anwender durch strikten Praxisbezug zu einer schnellen Vorbereitung und Abwicklung des Verwaltungsprozesses.
Die Vorschriften der VwGO werden prägnant und...
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Produktinformationen zu „Verwaltungsgerichtsordnung “
Klappentext zu „Verwaltungsgerichtsordnung “
Dieser von Praktikern aus Gerichtsbarkeit und Rechtsanwaltschaft verfasste Kommentar verhilft dem Anwender durch strikten Praxisbezug zu einer schnellen Vorbereitung und Abwicklung des Verwaltungsprozesses.Die Vorschriften der VwGO werden prägnant und übersichtlich erläutert. Hierdurch behält das Werk seine kompakte Form und kann unproblematisch zu Gericht und anderen Gelegenheiten mitgenommen werden.
Autoren-Porträt von Johann Bader, Michael Funke-Kaiser, Thomas Stuhlfauth, Jörg von Albedyll
Professor Johann Bader war Vorsitzender Richter am VG Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg und der Hochschule Ludwigsburg.Michael Funke-Kaiser ist Vorsitzender Richter am VGH Baden-Württemberg
Dr. Thomas Stuhlfauth ist Richter am VGH Baden-Württemberg.
Jörg von Albedyll ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Heidelberg
Bibliographische Angaben
- Autoren: Johann Bader , Michael Funke-Kaiser , Thomas Stuhlfauth , Jörg von Albedyll
- 2018, 7., neu bearb. Aufl., 1418 Seiten, Masse: 15,3 x 21,8 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Müller (C.F.Jur.), Heidelberg
- ISBN-10: 3811406337
- ISBN-13: 9783811406339
- Erscheinungsdatum: 25.06.2018
Pressezitat
...bleibt der Heidelberger Kommentar stets ein zuverlässiger Begleiter in der täglichen Praxis und hat zu Recht einen festen Platz in der Kommentarliteratur zur VwGO errungen. Zu fast jeder verwaltungsprozessualen Frage findet man hier eine Antwort, meist verbunden mit Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung.Dr. Kolja Naumann, Richter am VG, Köln, in: NWVBl 11/2015Insgesamt kann dem Kommentar grösste Praxistauglichkeit bescheinigt werden; er genügt gleichermassen aber auch wissenschaftlichen Ansprüchen. Wegen seiner durchgehend verständlichen Sprache und der Darstellung von Gesamtzusammenhängen kann er darüber hinaus auch jedem in der Ausbildung Befindlichen als bestens geeignetes Nachschlagewerk zu allen verwaltungsprozessualen Fragen empfohlen werden.Dr. Alfred Scheidler in: UBWV 7/2015... bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, strikt an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert eine zupackende und schnörkellose Kommentierung der VwGO zu liefern. Zu so gut wie jedem Problem findet man schnell eine praxisorientierte Stellungnahme.Vors. Richter am Verwaltungsgericht Michael Huschens in: NWVBl. 7/2013Insgesamt liegt mit der 5. Auflage des "Bader" ein ausgereiftes Werk vor. Es ermöglicht eine schnelle Unterrichtung und Beantwortung verwaltungsprozessualer Fragen. Eine vertiefte Befassung mit einzelnen Problemen ist über weiterführende Hinweise in den Fussnoten möglich. Das Werk kann den Praktikern in Gerichten, Behörden und Anwaltschaft nur empfohlen werden.Prof. Dr. Jürgen Held, Vorsitzender Richter am OVG, in: Die Öffentliche Verwaltung 2/2012Ein sehr gelungener Kommentar, der vor allem dem Praktiker eine vorzügliche Hilfestellung bietet.Reg.-Dir. G. Haurand in: Deutsche Verwaltungspraxis 6/2011Der Bader lässt keine einschlägige Frage unbeantwortet. Da er sich, nicht unkritisch, insbesondere an der massgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert, bietet er auch eine gewisse Garantie dafür, dass Fehlentscheidungen vermieden
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werden.Dr. Dieter Walz in: NZWehrr 3/2008Insgesamt lässt sich sagen, dass der "Bader" für Verwaltungsbeamte, Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte eine grosse Hilfe darstellt und uneingeschränkt zu empfehlen ist.Ulrich Lucks in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung 2/2008...ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind und für die tägliche Arbeit schneller Information bedürfen.Harald Geiger, Präsident des Verwaltungsgerichts München, in: Bayerische Verwaltungsblätter 18/2006Ein Griff zum "Bader" löst regelmässig jedes prozessuale Problem rasch und zuverlässig...Prof. Dr. Jan Bergmann, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 9/2005
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