Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben.
Rechtsprobleme im amtlichen Vermessungswesen.
Neben den originären Vermessungszuständigkeiten der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird in nahezu allen Landesvermessungsgesetzen auch "anderen" bzw. "sonstigen behördlichen Vermessungsstellen" die...
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Produktinformationen zu „Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben. “
Klappentext zu „Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben. “
Neben den originären Vermessungszuständigkeiten der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird in nahezu allen Landesvermessungsgesetzen auch "anderen" bzw. "sonstigen behördlichen Vermessungsstellen" die Wahrnehmung von Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens (zumeist von Liegenschaftsvermessungen) eingeräumt. Die Landesvermessungsgesetze machen das Bestehen der Vermessungskompetenz dieser "anderen" behördlichen, d. h. etwa gemeindlichen, Vermessungsstellen in sachlicher Hinsicht aber regelmässig davon abhängig, dass mittels der Vermessungstätigkeit "eigene Aufgaben" erfüllt werden bzw. die Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben "erforderlich" sind.Von diesen Vermessungskompetenzen wird durch die "anderen behördlichen Vermessungsstellen" umfangreich Gebrauch gemacht. Damit treten sie regelmässig in "Konkurrenz" zu den amtlichen Vermessungsbefugnissen insbesondere der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Helge Sodan geht u. a. den Fragen nach, was unter der "Erfüllung eigener Aufgaben" als sachlicher Voraussetzung von Liegenschaftsvermessungen (anderer) behördlicher Vermessungsstellen im Sinne der Landesvermessungsgesetze zu verstehen ist und ob behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben/Angelegenheiten Beurkundungen vornehmen dürfen.
Inhaltsverzeichnis zu „Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben. “
Erster Teil: Einleitung, Problemaufriss und Fragestellungen - Zweiter Teil: Begutachtung: A. Die landesrechtlichen Vermessungskompetenzen für"andere behördliche Vermessungsstellen"zur Erfüllung eigener Aufgaben: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern - Zusammenfassender Überblick über die Regelungen - B. Zu Frage 1: Die sachliche Voraussetzung"zur Erfüllung eigener Aufgaben"für die Vermessungskompetenz (anderer) behördlicher Vermessungsstellen - Zusammenfassende Beantwortung der Frage 1 in Leitsätzen - C. Zu Frage 2: Begriff der"Beurkundung"- Beurkundungen im Vermessungswesen - Verbot der"Selbstbeurkundung"- Verhältnis zum Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Zusammenfassende Beantwortung der Frage 2 in Leitsätzen - D. Zu Frage 3: Kommunale Zusammenarbeit - Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis kommunaler Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben - Zulässigkeit einer derartigen kommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich kommunaler Vermessungsstellen - Zusammenfassende Beantwortung der Frage 3 in Leitsätzen - Dritter Teil: Zusammenfassung der die gestellten Fragen beantwortenden Leitsätze: Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 - Literaturverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Helge Sodan
- 2008, 1. Auflage, 115 Seiten, Masse: 15,7 x 23,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428127927
- ISBN-13: 9783428127924
- Erscheinungsdatum: 07.05.2008
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