Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit.
Zur Zurechnungs- und Rechtsgutslehre im Betäubungsmittelstrafrecht.. Dissertationsschrift
Auch im Betäubungsmittelstrafrecht besteht eine Verzahnung von objektiver Zurechnungslehre, Rechtsgutslehre und verfassungsrechtlichem Selbstbestimmungsrecht. Das führt zu einer Reihe von Ergebnissen: Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung fällt...
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Produktinformationen zu „Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit. “
Auch im Betäubungsmittelstrafrecht besteht eine Verzahnung von objektiver Zurechnungslehre, Rechtsgutslehre und verfassungsrechtlichem Selbstbestimmungsrecht. Das führt zu einer Reihe von Ergebnissen: Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung fällt grundsätzlich aus der Strafbarkeit heraus; die "Volksgesundheit" ist ein blosses "Scheinrechtsgut"; der Eigenkonsum von weichen Drogen in geringer Menge führt zur materiellen Straffreiheit in Gestalt eines Tatbestandsausschliessungsgrundes.
Klappentext zu „Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit. “
Die Untersuchung geht im Wesentlichen von drei Befunden aus: Das Prinzip der Straffreiheit eigenverantwortlicher Selbstgefährdung wird überwiegend - unter Hinweis auf das »Rechtsgut Volksgesundheit« - ausser Kraft gesetzt. Das BVerfG verneint eine Rechtsgutsverletzung als Voraussetzung rechtsgültiger Pönalisierung und gelangt darüber hinaus beim Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabis nur zur Einstellung des Strafverfahrens.Die Untersuchung unternimmt eine Klärung der Reichweite der objektiven Zurechnungslehre. Leitgedanke ist die Aufgabe des Strafrechts, das Zusammenleben der Bürger dadurch zu sichern, dass die Schaffung eines Risikos für fremde Rechtsgüter mit Strafe bedroht wird, während eigenverantwortliche Selbstgefährdungen grundsätzlich straffrei sind. Auf der Grundlage einer (personalen) Rechtsgutslehre lässt sich die »Volksgesundheit« als »Scheinrechtsgut« einordnen. Die mit der (personalen) Rechtsgutslehre verzahnte objektive Zurechnungslehre wird wiederum durch das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht fundiert. Dies führt u.a. - in Vereinbarkeit mit internationalen Abkommen - zur (materiellen) Straffreiheit des Eigenkonsums weicher Drogen in geringer Menge in Gestalt eines Tatbestandsausschliessungsgrundes. (Nur) insoweit besteht auch Übereinstimmung mit der gegenwärtigen Initiative der Strafrechtsprofessoren zur Einrichtung einer Enquête-Kommission des Bundestages zum Betäubungsmittelstrafrecht.
Inhaltsverzeichnis zu „Verantwortungsbereiche wider Volksgesundheit. “
A. Befunde; Ziele und Gang der UntersuchungB. Rechtsbegriffliche, rechtssystematische und rechtstatsächliche Grundlagen
C. Verantwortungsbereiche und objektive Zurechnung im Kern- und Betäubungsmittelstrafrecht
Einführung (Unerheblichkeit von Viktimodogmatik und Interessentheorie) - Abgrenzung von Parallel-Konstellationen - Eigenverantwortliche Selbstschädigung bzw. -gefährdung
D. Verbindung der objektiven Zurechnungslehre mit Verbrechens- und Rechtsgutslehren; »Volksgesundheit«
E. Verbindung der personalen Rechtsguts- und objektiven Zurechnungslehre mit dem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht
Selbstverfügungen in der Verfassungsdogmatik - Schranken der Freiheit zu selbstverfügendem Verhalten
F. Folgerungen für die Strafbarkeit des Konsumenten und des Dritten; auch zur Unterscheidung von harten und weichen Drogen
Konsequenzen für die Strafbarkeit des Konsumenten - Konsequenzen für die Strafbarkeit Dritter - Zusammenfassung
G. Reichweite der Strafbarkeit (von Konsument und Überlasser) bei Eigenkonsum »weicher« Betäubungsmittel in geringer Menge
Reichweite der Straflosigkeit des Konsumenten - Reichweite der Straflosigkeit Dritter (Überlasser) - Systematik und Gesetzesvorschlag - Vereinbarkeit mit internationalen Abkommen
H. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Christina Pasedach
Christina Pasedach, geboren am 30.08.1983, studierte von 2003-2007 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. Seit 2005 ist sie am dortigen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie (Professor Dr. Jürgen Wolter) tätig. Das Referendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken sowie bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Atlanta, USA. Sie promovierte 2011 und legte 2012 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christina Pasedach
- 2012, 278 Seiten, Masse: 15,9 x 23,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428137221
- ISBN-13: 9783428137220
- Erscheinungsdatum: 16.05.2012
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