Schmerzensgeld ausserhalb des Schadensersatzrechts
Eine Untersuchung zur Anwendbarkeit des 253 Abs. 2 BGB im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag sowie im Falle des zivilrechtlichen Aufopferungsanspruchs nach 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
Seit der Reform des Immaterialschadensrechts im Jahr 2002 kann gemäss
253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld ohne Beschränkung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen überall dort gefordert werden, wo ein Schadensersatzanspruch besteht. Keine direkte Anwendung findet
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253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld ohne Beschränkung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen überall dort gefordert werden, wo ein Schadensersatzanspruch besteht. Keine direkte Anwendung findet
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Produktinformationen zu „Schmerzensgeld ausserhalb des Schadensersatzrechts “
Klappentext zu „Schmerzensgeld ausserhalb des Schadensersatzrechts “
Seit der Reform des Immaterialschadensrechts im Jahr 2002 kann gemäss253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld ohne Beschränkung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen überall dort gefordert werden, wo ein Schadensersatzanspruch besteht. Keine direkte Anwendung findet
253 Abs. 2 BGB nach seinem Wortlaut allerdings, wenn der Ersatzanspruch auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf bürgerlich-rechtlicher Aufopferung im Sinne des
906 Abs. 2 Satz 2 BGB beruht und sich damit nicht eindeutig den Schadensersatzansprüchen zuordnen lässt. Der Autor geht auf methodisch reflektierte Weise der Frage nach, ob eine entsprechende Anwendung des
253 Abs. 2 BGB mit den dogmatischen Eigenheiten der genannten Haftungsinstitute vereinbar ist, und ob die Berücksichtigung immaterieller Schäden nach dem Gesamtzusammenhang des Gesetzes sachgerecht und geboten erscheint.
Inhaltsverzeichnis zu „Schmerzensgeld ausserhalb des Schadensersatzrechts “
Aus dem Inhalt: Dogmatische Kompatibilität von Geschäftsherrnhaftung und immateriellem Schaden - Methodische Begründung einer Ausdehnung des253 Abs. 2 BGB auf die Haftungsfälle der Geschäftsführung ohne Auftrag - Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag - Die Ausweitung des Ausgleichsanspruchs aus
906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Persönlichkeitsrechtsgüter - Bedenken gegen eine Ausgleichspflicht für Gesundheitsschäden in entsprechender Anwendung des
906 Abs. 2 Satz 2 BGB..
Autoren-Porträt von Reimar Benkendorff
Der Autor: Reimar Alexander Benkendorff wurde 1974 in Stuttgart geboren. Nach dem Studium der Rechtwissenschaft an der Universität Tübingen absolvierte er das Referendariat am Landgericht Ravensburg. Er war bis Frühjahr 2008 bei einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät in Freiburg im Breisgau beschäftigt und ist heute für das Bundesamt für Güterverkehr in Köln tätig. Im Februar 2009 promovierte er zum Doktor der Rechte an der Universität Tübingen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Reimar Benkendorff
- 2009, XII, 133 Seiten, Masse: 14,8 x 21 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 363159058X
- ISBN-13: 9783631590584
- Erscheinungsdatum: 06.11.2009
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