Sanktion, Norm, Vertrauen
Zur Bedeutung des Strafschmerzes in der Gegenwart
Die Überlegung, dass ein Strafrecht ohne Strafschmerz möglich, nötig und wünschenswert ist, erscheint kontraintuitiv. Ziel der Arbeit ist es, diese Idee in einer konstruktiven Weise und im Angesicht der beachtlichen Gegengründe zu denken und so weit...
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Produktinformationen zu „Sanktion, Norm, Vertrauen “
Die Überlegung, dass ein Strafrecht ohne Strafschmerz möglich, nötig und wünschenswert ist, erscheint kontraintuitiv. Ziel der Arbeit ist es, diese Idee in einer konstruktiven Weise und im Angesicht der beachtlichen Gegengründe zu denken und so weit auszuführen, dass die Grundzüge eines alternativen Modells erkennbar werden.
Klappentext zu „Sanktion, Norm, Vertrauen “
»Norm, Sanction, Faith«Is it possible to think criminal law without the pain of punishment? This book aims to spell out this contra-intuitive idea in a constructive manner and in view of the significant counter-arguments. The author argues for a transformation of the present system of punishment with regard to our very basic human practice: the practice of granting and withdrawing trust.
Inhaltsverzeichnis zu „Sanktion, Norm, Vertrauen “
A. EinleitungSpiegelfechtereien - Gang der Bearbeitung - Intuitive Begründungen für die Schmerzzufügung
B. Straftheoretische Begründungsvorschläge
Intrinsische Begründungen: Der Strafschmerz ist im Unrecht - Strafschmerz im aufgeklärten Eigeninteresse (Norbert Hoerster) - Klugheitsgrund und Opfersolidarisierung (Tatjana Hörnle) - Schmerz für die Wirklichkeit der Norm (Günther Jakobs) - Die Pflicht zur Mitwirkung am gemeinsamen Projekt der Freiheit (Michael Pawlik) - Der Schmerz, der richtig stellt (Jean Hampton) - Strafschmerz als Einlösung der Notwehrpflicht (Victor Tadros) - Der Strafschmerz als Reue (Antony Duff)
C. Strafen ohne Schmerzzufügung
Konventionalität des Strafschmerzes und Bindung der Worte - Sanktionalität und Normativität (Robert Brandom) - Was es heisst, normativer Kontoführer zu sein - Inklusion durch Gründe - Elektroschock - Stellung des Verletzten in der Straftheorie - Praktische Entwicklungschancen - Schlussbetrachtung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Markus Abraham
Markus Abraham studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Er ist Habilitand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Jochen Bung) an der Universität Hamburg.
Bibliographische Angaben
- Autor: Markus Abraham
- 2018, 290 Seiten, Masse: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428153286
- ISBN-13: 9783428153282
- Erscheinungsdatum: 13.08.2018
Pressezitat
»Das Buch ist gründlich recherchiert, umfasst ein breites Literaturverzeichnis sowie einen umfangreichen Anmerkungsapparat. Es ist gut lesbar und lädt den Leser vortrefflich ein, seine (vielleicht mehr oder minder reflektierte) Position zum Strafschmerz zu hinterfragen und überzeugt letztlich in seiner kritischen Argumentation. Dass es als straftheoretische Abhandlung nicht auf das deutsche Strafrecht begrenzt ist, versteht sich von selbst. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Österreich die Idee der Notwendigkeit fühlbarer Reaktionen - nicht zuletzt mit Blick auf die Anwendung des Strafrechts auf junge Menschen - beliebter ist denn je, ist die besprochene Monographie besonders zu empfehlen.« Prof. Dr. Alois Birklbauer, in: Journal für Strafrecht, 1/2020»Die Dissertation ist für all diejenigen von Interesse, die sich mit theoretischen Aspekten der 'Strafe' auseinandersetzen. Sie gibt Denkanstösse in eine Richtung, die unsere Einstellung zu Sinn und Zweck der Strafe künftig revidieren oder modifizieren könnte - bis hin zu der Vorstellung, sich ganz vom Bedürfnis der Zufügung von 'Strafschmerz' zu verabschieden.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, 1/2020
»Dazu hat er mit dem vorliegenden Buch einen gedankenreichen und hoffentlich weiteres Nachdenken anregenden Entwurf vorgelegt, der eindrucksvoll demonstriert, wie selbstverständlich gängige Straftheorien davon ausgehen, dass Strafe nur als nachhaltig spürbares Übel denkbar ist. Obwohl es ihm gerade nicht um eine Abschaffung, sondern letztlich um eine Humanisierung von Strafe geht, wäre eine Auseinandersetzung mit parallelen Argumentationen abolitionistischer Herkunft möglicherweise ebenso lohnenswert wie mit der international einflussreicheren Bewegung unter der Überschrift restorative justice.« Prof. Dr. Axel Dessecker, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 7/2019
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