Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäss §§ 223, 229 StGB
Der strafrechtliche Schutz psychischer Schädigungen des Tatopfers ist nach Ansicht der Rechtsprechung sowie der herrschenden Literatur stets an spezifische Umstände geknüpft. Jedoch stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Taschenbuch
Fr. 52.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäss §§ 223, 229 StGB “
Klappentext zu „Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäss §§ 223, 229 StGB “
Der strafrechtliche Schutz psychischer Schädigungen des Tatopfers ist nach Ansicht der Rechtsprechung sowie der herrschenden Literatur stets an spezifische Umstände geknüpft. Jedoch stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung psychischer Krankheiten die Frage, aus welchem Grund nicht jede erhebliche psychische Gesundheitsschädigung des Tatopfers unabhängig spezieller Erfordernisse strafrechtlich geschützt ist. Die vorliegende Arbeit untersucht den Schutz der psychischen Gesundheit des Tatopfers im StGB. Insbesondere wird die Stichhaltigkeit der Argumente gegen den Schutz der psychischen Gesundheit des Tatopfers ohne des Erfordernisses einer somatischen Auswirkung im Rahmen der Körperverletzung gemäss §§ 223, 229 StGB analysiert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Franziska Meese
- 2022, 169 Seiten, Masse: 14,4 x 20,4 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: Utz Verlag GmbH
- ISBN-10: 3831649456
- ISBN-13: 9783831649457
- Erscheinungsdatum: 19.01.2022
Kommentar zu "Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäss §§ 223, 229 StGB"
0 Gebrauchte Artikel zu „Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäss §§ 223, 229 StGB“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäss §§ 223, 229 StGB".
Kommentar verfassen