Lehrbuch / Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler
Das Recht wird üblicherweise eingeteilt in die drei Bereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Dabei regelt das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander basierend auf dem Gedanken der Gleichordnung,...
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Produktinformationen zu „Lehrbuch / Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler “
Das Recht wird üblicherweise eingeteilt in die drei Bereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Dabei regelt das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander basierend auf dem Gedanken der Gleichordnung, d.h. der Betrachtung aller Agierenden als grundsätzlich auf gleicher Ebene stehend. Wesentliches Grundprinzip des Privatrechts ist die Privatautonomie, wonach jedermann seine Rechtsbeziehungen frei gestalten, also selbst darüber entscheiden kann, ob, mit wem, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt er Verträge schliesst oder andere rechtliche Beziehungen eingeht.
Dieses Lehrbuch umfasst die wesentlichen Themengebiete des Wirtschaftsprivatrechts: Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Formvorschriften, nichtige Rechtsgeschäfte, bewusste Willensmängel, Anfechtung (unbewusste Willensmängel), Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, die Fragen des untergegangenen Primäranspruchs, die Durchsetzbarkeit des Primäranspruchs, Sekundäransprüche, Kaufvertrag, Werkvertrag, Culpa in contrahendo (c. i. c.), Beteiligung Dritter an Schuldverhältnissen, Geschäftsführung ohne Auftrag, dingliche, bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche sowie abschliessend die Methodik der Fallbearbeitung. Das Lehrbuch richtet sich vorwiegend an Teilnehmer betriebswirtschaftlicher und artverwandter Studiengänge.
Dieses Lehrbuch umfasst die wesentlichen Themengebiete des Wirtschaftsprivatrechts: Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Formvorschriften, nichtige Rechtsgeschäfte, bewusste Willensmängel, Anfechtung (unbewusste Willensmängel), Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, die Fragen des untergegangenen Primäranspruchs, die Durchsetzbarkeit des Primäranspruchs, Sekundäransprüche, Kaufvertrag, Werkvertrag, Culpa in contrahendo (c. i. c.), Beteiligung Dritter an Schuldverhältnissen, Geschäftsführung ohne Auftrag, dingliche, bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche sowie abschliessend die Methodik der Fallbearbeitung. Das Lehrbuch richtet sich vorwiegend an Teilnehmer betriebswirtschaftlicher und artverwandter Studiengänge.
Klappentext zu „Lehrbuch / Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler “
Das Recht wird üblicherweise eingeteilt in die drei Bereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Dabei regelt das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander basierend auf dem Gedanken der Gleichordnung, d.h. der Betrachtung aller Agierenden als grundsätzlich auf gleicher Ebene stehend. Wesentliches Grundprinzip des Privatrechts ist die Privatautonomie, wonach jedermann seine Rechtsbeziehungen frei gestalten, also selbst darüber entscheiden kann, ob, mit wem, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt er Verträge schliesst oder andere rechtliche Beziehungen eingeht. Dieses Lehrbuch umfasst die wesentlichen Themengebiete des Wirtschaftsprivatrechts: Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Formvorschriften, nichtige Rechtsgeschäfte, bewusste Willensmängel, Anfechtung (unbewusste Willensmängel), Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, die Fragen des untergegangenen Primäranspruchs, die Durchsetzbarkeit des Primäranspruchs, Sekundäransprüche, Kaufvertrag, Werkvertrag, Culpa in contrahendo (c. i. c.), Beteiligung Dritter an Schuldverhältnissen, Geschäftsführung ohne Auftrag, dingliche, bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche sowie abschliessend die Methodik der Fallbearbeitung. Das Lehrbuch richtet sich vorwiegend an Teilnehmer betriebswirtschaftlicher und artverwandter Studiengänge.
Lese-Probe zu „Lehrbuch / Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler “
1 Einleitung und Überblick (S. 1)Bevor mit der Darstellung der einzelnen Themengebiete begonnen wird, soll hier zunächst ein Überblick über das Privatrecht, insbesondere seine systematische Einordnung sowie die Struktur des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegeben werden.
1.1 Einordnung des Privatrechts im Rechtssystem
Das Recht wird üblicherweise eingeteilt in die drei Bereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Dabei regelt das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander basierend auf dem Gedanken der Gleichordnung, d. h. der Betrachtung aller Agierenden als grundsätzlich auf gleicher Ebene stehend.
Wesentliches Grundprinzip des Privatrechts ist die Privatautonomie, wonach jedermann seine Rechtsbeziehungen frei gestalten, also selbst darüber entscheiden kann, ob, mit wem, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt er Verträge schliesst oder andere rechtliche Beziehungen eingeht. Dies bedeutet, dass eine Person einer anderen normalerweise nicht ohne oder gar gegen ihren Willen ein Rechtsverhältnis aufzwingen kann, weshalb das Hauptgestaltungsmittel im Privatrecht der Abschluss von Verträgen und sonstigen Vereinbarungen ist.
Die Privatautonomie erfährt verschiedene Begrenzungen, vor allem dort, wo es an einer wirklichen Gleichordnung fehlt und einer der Beteiligten schutzbedürftig erscheint (z. B. bei einer Monopolstellung hinsichtlich lebenswichtiger Güter) oder wo der Inhalt einer Vereinbarung mit dem durch die Rechtsordnung gesetzten Rahmen nicht vereinbar ist (z. B. Vertrag über einen Auftragsmord).
Das öffentliche Recht hat dagegen das Verhältnis der Bürger zum Staat zum Gegenstand, welches häufig durch eine übergeordnete Position des Staates gekennzeichnet ist (z. B. Verkehrsschilder werden aufgestellt und sind verbindlich, ohne dass die Bürger zustimmen müssten). Auch der Staat kann natürlich privatrechtlich handeln. Beschafft zum Beispiel eine Behörde Büromaterialien, so handelt es sich
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um einen normalen, dem Privatrecht zuzuordnenden Kaufvertrag. Im Strafrecht schliesslich geht es um die Verhängung von Strafen für bestimmte Arten rechtlich missbilligten Verhaltens.
Das Europarecht als solches ist primär dem öffentlichen Recht zuzuordnen, jedoch wurden und werden durch die Europäische Union vor allem im Bereich des Verbraucherschutzes zahlreiche Richtlinien erlassen, die dann durch entsprechende Vorschriften im BGB (z. B. die
305 ff. zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die
474 ff. zum Verbrauchsgüterkauf) oder in anderen privatrechtlichen Gesetzen in deutsches Recht umgesetzt werden.
Dabei handelt es sich um "normale" privatrechtliche Normen, mit der Besonderheit, dass sie im Lichte des Europarechts zu interpretieren sind und bezüglich der Vereinbarkeit mit diesem der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unterliegen.
Eine weitere typische Einteilung ist diejenige in so genanntes materielles Recht und Verfahrensrecht, die für alle drei oben genannten Bereiche des Rechts gilt. Das materielle Recht bestimmt, welches in einem konkreten Fall die rechtliche Situation bezogen auf das jeweilige Rechtsgebiet ist.
Beispiel: Ist A durch im Restaurant des B serviertes verdorbenes Essen erkrankt, so bestimmt das Privatrecht, welche Rechte - wie z. B. einen Schadensersatzanspruch - deshalb A gegen B hat. Das Strafrecht legt fest, ob eine Straftat - hier fahrlässige Körperverletzung - vorliegt und welche Strafe verhängt werden kann. Das öffentliche Recht trifft z. B. eine Aussage darüber, ob dem B seine Gaststättenerlaubnis zu entziehen ist.Im Verfahrensrecht geht es darum, wie die materiellrechtliche Rechtslage in der Praxis durchgesetzt werden kann.
Das Europarecht als solches ist primär dem öffentlichen Recht zuzuordnen, jedoch wurden und werden durch die Europäische Union vor allem im Bereich des Verbraucherschutzes zahlreiche Richtlinien erlassen, die dann durch entsprechende Vorschriften im BGB (z. B. die
305 ff. zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die
474 ff. zum Verbrauchsgüterkauf) oder in anderen privatrechtlichen Gesetzen in deutsches Recht umgesetzt werden.
Dabei handelt es sich um "normale" privatrechtliche Normen, mit der Besonderheit, dass sie im Lichte des Europarechts zu interpretieren sind und bezüglich der Vereinbarkeit mit diesem der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unterliegen.
Eine weitere typische Einteilung ist diejenige in so genanntes materielles Recht und Verfahrensrecht, die für alle drei oben genannten Bereiche des Rechts gilt. Das materielle Recht bestimmt, welches in einem konkreten Fall die rechtliche Situation bezogen auf das jeweilige Rechtsgebiet ist.
Beispiel: Ist A durch im Restaurant des B serviertes verdorbenes Essen erkrankt, so bestimmt das Privatrecht, welche Rechte - wie z. B. einen Schadensersatzanspruch - deshalb A gegen B hat. Das Strafrecht legt fest, ob eine Straftat - hier fahrlässige Körperverletzung - vorliegt und welche Strafe verhängt werden kann. Das öffentliche Recht trifft z. B. eine Aussage darüber, ob dem B seine Gaststättenerlaubnis zu entziehen ist.Im Verfahrensrecht geht es darum, wie die materiellrechtliche Rechtslage in der Praxis durchgesetzt werden kann.
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Inhaltsverzeichnis zu „Lehrbuch / Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler “
1;Vorwort;62;Inhalt;8
3;1 Einleitung und Überblick;24
4;2 Die Willenserklärung;30
5;3 Vertragsschluss ;46
6;4 Geschäftsfähigkeit;52
7;5 Stellvertretung;62
8;6 Formvorschriften;78
9;7 Nichtige Rechtsgeschäfte;84
10;8 Bewusste Willensmängel;90
11;9 Anfechtung wunbewusste;92
12;10 Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);106
13;11 Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers;116
14;12 Primäranspruch untergegangen;122
15;13 Primäranspruch durchsetzbar;152
16;14 Sekundäransprüche;162
17;15 Der Kaufvertrag;188
18;16 Der Werkvertrag;228
19;17Culpa in contrahendo (c. i. c.);242
20;18 Beteiligung Dritter an Schuldverhältnissen;246
21;19 Geschäftsführung ohne Auftrag;258
22;20 Dingliche Ansprüche;268
23;21 Bereicherungsrechtliche Ansprüche;296
24;22 Deliktische Ansprüche;318
25;23 Methodik der Fallbearbeitung;342
26;Index;356
Autoren-Porträt von Gerhard Ring, Jana Siebeck, Steffen Woitz
Gerhard Ring wurde 1957 in Pirmasens geboren. Nach Promotion im Jahre 1989 und Habilitation 1995 ist er seit 1996 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg. Er ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht der TU Bergakademie Freiberg und Mitglied des Direktoriums des Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht der TU Dresden. Jana Siebeck studierte Rechtswissenschaften in Halle und Bonn und leistete ihr Referendariat in Hannover ab, wo sie 2003 auch ihr zweites juristisches Staatexamen ablegte. Nach kurzer Mitarbeit in einer Berliner Energierechtskanzlei verbrachte sie beinahe zwei Jahre in London, zunächst als Teilnehmerin an einem vom British Council organisierten Einführungskurs in das englische Recht, anschliessend als Mitarbeiterin für eine Online-Publikation zum Thema M&A. In London erwarb Jana Siebeck die dem deutschen Rechtsanwaltstitel vergleichbare Qualifikation zum Solicitor of England and Wales. Seit Ende 2005 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der TU Bergakademie Freiberg, wo sie Studierende der Wirtschaftswissenschaften im Privat- und Arbeitsrecht unterrichtet und sich zu einem Thema aus dem Bereich des Stellvertretungsrechts promoviert. Steffen Woitz studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Wellington, Neuseeland, wo er im Rahmen eines einjährigen Aufbaustudiums einen LL.M. erwarb. Sein Referendariat leistete er in Berlin ab. Dort legte er 2005 sein zweites juristisches Staatsexamen ab. Seit 2005 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der TU Bergakademie Freiberg. Er unterrichtet vor allem Studierende der Wirtschaftswissenschaften im Privat-, Handels-, Gesellschafts-, Technik- und Wirtschaftsrecht und promoviert zu einem Thema aus dem Bereich des
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Fusionskontrollrechts.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Gerhard Ring , Jana Siebeck , Steffen Woitz
- 2009, XXII, 344 Seiten, Masse: 17 x 24 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: OLDENBOURG
- ISBN-10: 3486586610
- ISBN-13: 9783486586619
- Erscheinungsdatum: 02.12.2009
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