Parteiausschluss und Verfassung.
Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den...
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Produktinformationen zu „Parteiausschluss und Verfassung. “
Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.
Klappentext zu „Parteiausschluss und Verfassung. “
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Inhaltsverzeichnis zu „Parteiausschluss und Verfassung. “
EinleitungA. Freiheitliche demokratische Grundordnung: Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - Begriff des Staates - Demokratisches Prinzip - Rechtsstaat
B. Grundirrtümer der liberalistischen Freiheits- und Staatsdogmatik: Herrschaft - Freiheit - Moralität - Liberalistischer Begriff der Freiheit - Gemeinwesen
C. Parteien: Art. 21 Abs. 1 S. 1 bis 3 GG - Staatlicher Status der Parteien - Staatlichkeit der Bürger und Parteien
D. Grundrechtsverpflichtetheit der Parteien: Grundrechtsverpflichtetheit des Staates im engeren und im weiteren Sinne - Grundrechtsgebundenheit der inneren Ordnung der Parteien
E. Parteiausschluss: Ausschlussregelungen in Gesetzen und Satzungen - Satzungen als Rechtsgrundlagen des Parteiausschlusses - Unzureichende Bestimmtheit der Ausschlussregelungen - Wahrheits- und Richtigkeitsprinzip in Parteien - Parteischiedsgerichtsbarkeit kein staatlicher Rechtsschutz - Justizgewähr für Parteimitglieder - Parteigewalt - Politische Parteien keine Vereine - Macht durch Ungewissheit von Sanktionen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Karl Albrecht Schachtschneider
* 1940 Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur Berlin 1960; Studium der Rechte Berlin, Bonn, Tübingen; 1964, 1969 Staatsexamina Berlin; 1969 Dr. iur. FU Berlin; 1986 Habilitation Staats-, Verwaltungs-, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969-80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972-78 Professor für Wirtschaftsrecht Berlin Abendstudium; 1978-89 Universitätsprofessor Wirtschaftsrecht Hamburg; seit 1989 Ordinarius für öffentliches Recht Erlangen-Nürnberg; 2005 emeritiert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Karl Albrecht Schachtschneider
- 2020, 1. Auflage, 158 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428180860
- ISBN-13: 9783428180868
- Erscheinungsdatum: 19.12.2020
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