Nachfolge im Öffentlichen Recht.
Staats- und verwaltungsrechtliche Grundfragen.. Habilitationsschrift. Habilitationsschrift
Der Begriff der Rechtsnachfolge, gemeinhin verwendet als Oberbegriff der Rechts- und Pflichtennachfolge im engeren Sinne, ist wesentlich geprägt durch die hochentwickelte Dogmatik des Zivilrechts. Als eigenständige Kategorie auch und zumal des Öffentlichen...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Buch (Gebunden)
Fr. 147.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Nachfolge im Öffentlichen Recht. “
Klappentext zu „Nachfolge im Öffentlichen Recht. “
Der Begriff der Rechtsnachfolge, gemeinhin verwendet als Oberbegriff der Rechts- und Pflichtennachfolge im engeren Sinne, ist wesentlich geprägt durch die hochentwickelte Dogmatik des Zivilrechts. Als eigenständige Kategorie auch und zumal des Öffentlichen Rechts hat sich die Rechts- und Pflichtennachfolge demgegenüber erst in neuerer Zeit etablieren können. Wenngleich heute wissenschaftliche Stellungnahmen, die eine öffentlich-rechtliche Nachfolge grundsätzlich bestreiten, endgültig der Vergangenheit angehören, steht die Frage nach Inhalt, Geltungsgrund und Rechtsfolge der öffentlich-rechtlichen Sukzession nach wie vor im Brennpunkt kontroverser Diskussion.Der Autor der vorliegenden Kölner Habilitationsschrift widmet sich den rechtsdogmatischen Grundlagen der Nachfolge in (innerstaatliche) Rechte und Pflichten des öffentlichen Rechts. Am Beispiel zentraler Nachfolgekonstellationen des Staats- und Verwaltungsrechts stellt der Verfasser die Grundmechanismen der Sukzession im öffentlichen Recht dar, um die verschiedenen Rechts- und Geltungsebenen abschliessend in ein System der Nachfolge im öffentlichen Recht einzubinden. Nachdrücklich plädiert der Verfasser dabei für eine Emanzipation der öffentlich-rechtlichen Sukzession von zivilrechtlichen Anleihen sowie für die Wahrung des Primats des Gesetzes. Gesetzesunabhängigen Begründungsansätzen, wie sie insbesondere den Rechtsfiguren der Gebiets- und Funktionsnachfolge zugrunde liegen, erteilt der Verfasser eine klare Absage.
Inhaltsverzeichnis zu „Nachfolge im Öffentlichen Recht. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Abschnitt: Begriff und Formen der Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht: Der Begriff der Rechtsnachfolge - Gegenstände und Gestaltungen der Nachfolge im öffentlichen Recht - 2. Abschnitt: Normelemente der Rechts- und Pflichtennachfolge im öffentlichen Recht: Das Kriterium der Nachfolgefähigkeit und seine Stellung im klassischen Normenmodell der Nachfolge im öffentlichen Recht - Der Nachfolgetatbestand - 3. Abschnitt: Nachfolge in publizistische Rechte und Pflichten des Bürgers: Die Pflichtennachfolge - Die Rechts- oder Anspruchsnachfolge - 4. Abschnitt: Rechts- und Pflichtennachfolge im Rahmen organisatorischer Neuordnungen des Staates: Sukzession und Identität: Ausgrenzung binnenorganisatorischer Veränderungen unter Wahrung der personalen Identität - Die Rechtsnachfolge im Rahmen organisatorischer Neuordnungen im staatlichen Bereich - 5. Abschnitt: Schlussbetrachtung und System der Nachfolge im öffentlichen Recht: Grundlinien und Grenzen eines Systems der Nachfolge im öffentlichen Recht - Schrifttum
Bibliographische Angaben
- Autor: Johannes Dietlein
- 1999, 654 Seiten, Masse: 16,6 x 23,5 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428097920
- ISBN-13: 9783428097920
- Erscheinungsdatum: 30.09.1999
Rezension zu „Nachfolge im Öffentlichen Recht. “
"Die von Prof. Dr. Stern betreute Kölner Habilitationsschrift des Düsseldorfer Ordinarius für öffentliches Recht greift die Problematik der Rechtsnachfolge, genauer der Rechts- und Pflichtennachfolge, im öffentlichen Recht auf, welche - im Vergleich zur hochentwickelten Dogmatik des Zivilrechts - immer noch beträchtliche Defizite aufweist und kontrovers diskutiert wird. ... Mit seiner anspruchsvollen und umfassenden Studie hat der Verf. einen beeindruckenden Beitrag zur Dogmatik des Verwaltungsrechts wie auch des Staatsrechts geleistet. Unter Betonung der Eigenständigkeit der öffentlich-rechtlichen Sukzession und der Anerkennung des Primats des Gesetzes ist es ihm gelungen, eine lupenreine und überzeugende Dogmatik der Nachfolge im öffentlichen Recht zu entwickeln. Die Untersuchung stellt zweifelsohne einen rechtswissenschaftlichen Höhepunkt zu Beginn eines neuen Jahrhunderts dar." Prof. Dr. Dr. Hans Hablitzel, in: ThürVBl., Heft 10/2000"Dietlein bereitet mit seiner Schrift eine der Grundkategorien des öffentlichen Rechts umfassend auf, die bislang keine vergleichbar grundsätzliche Bearbeitung gefunden hat. Dabei macht er sich von vielfach kaum zureichend begründeten traditionellen Annahmen frei und entwickelt überzeugend einen Grundansatz, der die Nachfolgefrage im Rahmen verfassungsrechtlicher Bindungen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit überantwortet. Dieser Ansatz zur Bewältigung einer hochabstrakten Gesamtthematik wird als roter Faden für sehr unterschiedliche Anwendungsbereiche durchgeführt. Dabei kommt die Detailbehandlung der betroffenen Einzelbereiche, die anhand geschickt ausgewählter Problemfälle illustriert werden, in keiner Weise zu kurz. Dietlein gelingt es dank eines souveränen Überblicks über das gesamte öffentliche Recht, seinen dogmatischen Ansatz auch in ganz unterschiedlichen Einzelbereichen unter
... mehr
Berücksichtigung ihrer Eigenheiten konsequent durchzuführen. Mit dieser Arbeit ist eine Meisterleistung systematischer Durchdringung einer Grundfrage des gesamten öffentlichen Rechts erbracht, während zugleich wesentliche Beiträge zur Lösung zahlloser umstrittener Einzelprobleme geleistet werden." Prof. Dr. Michael Sachs, in: Neue Juristische Wochenschrift, Heft 17/2001"Daß die Nachfolge im öffentlichen Recht nicht mit den Begriffsmustern des Privatrechts bewältigt werden kann, gehört zu den ersten Klarstellungen. Das Zivilrecht scheidet als dogmatischer Zulieferbetrieb weitgehend aus; desgleichen ein diffuses Gemeinrecht, das zivilrechtliche und publizistische Kriterien - natürlich erfolglos - zu versöhnen versuchte; nur bedingter Vergleichswert kommt völkerrechtlichen Sukzessionstatbeständen zu. Eine Art 'Allgemeiner Teil' der Nachfolge läßt sich ebensowenig konstruieren wie ein 'Allgemeiner Teil' des öffentlichen Rechts insgesamt. Solche prätentiösen Unternehmungen würden auch daran scheitern, daß Nachfolge - so heißt notabene das entscheidende Schlüsselwort und nicht etwa (nur) Rechts- oder Pflichten-, Gebiets- oder Funktionsnachfolge - unterschiedliche Konstellationen und Modifikationen kennt. Verschiedene Komplexe sind zu trennen. Rechtssubjeke und Rechtsobjekte differieren. Staat und Bürger (Grundrechtsträger!) sind in verschiedenen Rollen angesprochen. Die Formen einer Sukzession sind Einzelrechtsnachfolge, Teilrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge, die der Verfasser akribisch nachzeichnet (S. 101 ff.). ... Andere, gleichermaßen gediegen und umfassend behandelte Einzelkomplexe betreffen Schwerpunktthemen wie die Rechterkenntisquellen des öffentlichen Rechts, die Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes mitsamt der Eingriffsproblematik, aber auch den institutionell-organisatorischen Gesetzesvorbehalt oder den Parlamentsvorbehalt mit der Wesentlichkeitstheorie. All dies ist bei aller Detailtreue eingebettet in die Generalthematik, die nie aus den Augen verloren wird. Der wissenschaftliche Ertrag besticht. ... Dem Verfasser ist auf diesem Weg weit mehr als nur ein erster größerer Schritt gelungen." Univ.-Professor Dr. Herbert Bethge, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 7/2001
... weniger
Kommentar zu "Nachfolge im Öffentlichen Recht."
0 Gebrauchte Artikel zu „Nachfolge im Öffentlichen Recht.“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Nachfolge im Öffentlichen Recht.".
Kommentar verfassen