Legalität und Legitimität.
Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine...
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Klappentext zu „Legalität und Legitimität. “
Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« - seien es nun biologische, medizinische oder ökonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertätskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer - soll ebenfalls nicht gesprochen werden. Um die ganze Problematik des heutigen Legalitätsbegriffes, des ihm zugehörigen parlamentarischen Gesetzgebungsstaates und des aus der Vorkriegszeit überlieferten Rechtspositivismus richtig zu verstehen, bedarf es staats- und verfassungsrechtlicher Begriffsbestimmungen, welche die gegenwärtige innerpolitische Lage in ihren staatlichen Zusammenhängen im Auge behalten.Aus der Einleitung
Inhaltsverzeichnis zu „Legalität und Legitimität. “
EinleitungDas Legalitätssystem des Gesetzgebungsstaates gegenüber andern Staatsarten (Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaaten)
I. Das Legalitätssystem des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates
1. Gesetzgebungsstaat und Gesetzesbegriff
2. Legalität und gleiche Chance politischer Machtgewinnung
II. Die drei ausserordentlichen Gesetzgeber der Weimarer Verfassung
1. Der ausserordentliche Gesetzgeber ratione materiae; der zweite Hauptteil der Weimarer Verfassung als eine zweite Verfassung
2. Der ausserordentliche Gesetzgeber ratione supremitatis; eigentliche Bedeutung: plebiszitäre Legitimität statt gesetzgebungsstaatlicher Legalität
3. Der ausserordentliche Gesetzgeber ratione necessitatis; eigentliche Bedeutung: die Massnahme des Verwaltungsstaates verdrängt das Gesetz des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates
Schluss
Anhang
Editorische Nachbemerkung - Korrekturbemerkungen Carl Schmitts - Faksimiles des Handexemplars A von Carl Schmitt
Namenverzeichnis
Autoren-Porträt von Carl Schmitt
Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluss weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.
Bibliographische Angaben
- Autor: Carl Schmitt
- 2012, 8., überarb. Aufl., 98 Seiten, 2 Schwarz-Weiss-Abbildungen, 2 Abbildungen, Masse: 15,3 x 22,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428138449
- ISBN-13: 9783428138449
- Erscheinungsdatum: 27.09.2012
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