Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten
"Straftaten dürfen sich nicht lohnen" - aber für wen? Der Autor entwickelt ein schlüssiges Grundkonzept dafür, inwieweit der Staat Erträge aus Straftaten auch bei Drittbegünstigten der Tat, etwa Angehörigen oder Unternehmen, abschöpfen darf. Im bisherigen...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Buch (Kartoniert)
Fr. 119.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten “
"Straftaten dürfen sich nicht lohnen" - aber für wen? Der Autor entwickelt ein schlüssiges Grundkonzept dafür, inwieweit der Staat Erträge aus Straftaten auch bei Drittbegünstigten der Tat, etwa Angehörigen oder Unternehmen, abschöpfen darf. Im bisherigen Recht war dies - trotz oder gerade aufgrund einer kaum nachvollziehbaren Fallgruppenbildung des BGH - völlig unklar. Die Reform des Abschöpfungsrechts von 2017 hat zwar Verbesserungen gebracht, leidet aber auch unter konzeptionellen Defiziten.
Klappentext zu „Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten “
»The Forfeiture of Criminal Proceeds with Respect to Third Parties«»Crime must not pay« - but for whom? Gainful crime often benefits people who are not party to the crime. Crucially, since corporations can never be party to a crime under german law, this includes practically every white-collar crime. The author critically discusses the theory of criminal forfeiture to develop a rigorous concept of when it is justified to forfeit assets belonging to third parties. Major corresponding flaws in german forfeiture law, which was revised in 2017, are identified.
Inhaltsverzeichnis zu „Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten “
EinleitungÜberblick über die einschlägigen Regelungen und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes - Problematik der Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten - Gang der Untersuchung
1. Die theoretischen Grundlagen der Abschöpfung von Taterträgen im Allgemeinen und bei Drittbegünstigten
Rechtsgrund der Abschöpfung von Taterträgen - Rechtsnatur der Abschöpfung von Taterträgen - Vereinbarkeit der Abschöpfung von Taterträgen mit Art. 14 GG
2. Das bislang geltende Recht der Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten
Entstehungsgeschichte des 73 III StGB a.F. - Methodische Möglichkeiten des Umgangs mit den identifizierten Problemen - Die Leitentscheidung des BGH zu 73 III StGB a.F. - Anwendung des 73 III StGB a.F.
3. Das neue Recht der Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten
Vorgaben der EU-Vermögensabschöpfungs-Richtlinie - Regelungen der aktuellen »Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung«
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Sachregister
Autoren-Porträt von Lennart Fleckenstein
Lennart Fleckenstein studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Erste Juristische Prüfung legte er 2015 ab. Anschliessend setzte er seine als studentische Hilfskraft begonnene Beschäftigung am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht von Prof. Dr. Karsten Altenhain in Düsseldorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter fort. 2017 wurde er ebendort promoviert. Derzeit absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Bibliographische Angaben
- Autor: Lennart Fleckenstein
- 2017, 299 Seiten, Masse: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428152611
- ISBN-13: 9783428152612
- Erscheinungsdatum: 02.08.2017
Kommentar zu "Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten"
0 Gebrauchte Artikel zu „Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten".
Kommentar verfassen