Die Kronzeugenmitteilung der Europäischen Kommission im EG-Kartellrecht
Die Kronzeugenmitteilung schafft einen Anreiz für Unternehmen, die an Kartellen beteiligt sind, mit der Europäischen Kommission zu kooperieren, ihr also Informationen und Beweismaterial über das verbotene Kartell zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise...
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Klappentext zu „Die Kronzeugenmitteilung der Europäischen Kommission im EG-Kartellrecht “
Die Kronzeugenmitteilung schafft einen Anreiz für Unternehmen, die an Kartellen beteiligt sind, mit der Europäischen Kommission zu kooperieren, ihr also Informationen und Beweismaterial über das verbotene Kartell zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise gelingt der Europäischen Kommissionin vielen Fällen der Nachweis des Kartells und sie kann Geldbussen gegen die beteiligten Unternehmen verhängen. Dem kooperierenden Unternehmen jedoch wird die Geldbusse gemäss der Kronzeugenmitteilung erlassen oder sie wird ermässigt - je nach Umfang und Zeitpunkt der Kooperation. Birgit Häberle untersucht umfassend die Rechtmässigkeit der Kronzeugenmitteilung. Ist die Europäische Kommission berechtigt, eine solch weitreichende Regelung in Form einer Mitteilung zu erlassen? Und hat sie dabei die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts beachtet? Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass Abschnitt A der Kronzeugenmitteilung über den Erlass der Geldbusse rechtswidrig ist. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich das ihr eingeräumte Ermessen überschritten.Das Werk ist nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Praxis relevant. Inzwischen wird in den meisten europäischen Kartellbussgeldfällen ein Antrag auf Erlass oder Ermässigung der Geldbusse gemäss der Kronzeugenmitteilung gestellt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Birgit Häberle
- 2005, 1. Auflage, 238 Seiten, Masse: 15,2 x 22,7 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Mitarbeit: Häberle, Birgit
- Verlag: Nomos
- ISBN-10: 3832912681
- ISBN-13: 9783832912680
- Erscheinungsdatum: 07.06.2005
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