Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht
nach dem ErbRÄG 2015
Durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 wurde das Anrechnungsrechtgrundlegend novelliert, in der zweiten Auflage:- Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen beim Erbteil und imPflichtteilsrecht- Begriff der Schenkung, ihre Bewertung und der Auskunftsanspruch-...
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Produktinformationen zu „Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht “
Klappentext zu „Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht “
Durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 wurde das Anrechnungsrechtgrundlegend novelliert, in der zweiten Auflage:- Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen beim Erbteil und imPflichtteilsrecht- Begriff der Schenkung, ihre Bewertung und der Auskunftsanspruch- Formvorschriften für die Begründung und die Beseitigung der Hinzu- und/oder Anrechnungspflicht- Verjährung und Übergangsvorschriften- Formulierung und Auslegung rechtsgeschäftlicher Regelungen der Anrechnungspflicht und ihres Erlasses- Fragen iZm Privatstiftungen- Hinweise auf Änderungen und Lösungen durch das ErbRÄG 2015- Viele Beispiele und Formulierungsvorschläge
Autoren-Porträt von Manfred Umlauft
Univ.-Prof. Dr. Manfred Umlauft ist Öffentlicher Notar in Dornbirn und Autor zahlreicher Publikationen zum Hinzu- und Anrechnungsrecht sowie zum Erbrecht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Manfred Umlauft
- 2018, 2. Aufl., XXXVI, 414 Seiten, Masse: 16,1 x 23,1 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Manz'sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
- ISBN-10: 3214005219
- ISBN-13: 9783214005214
- Erscheinungsdatum: 07.08.2018
Pressezitat
"Das Buch ist ein eindrucksvoller Nachweis für die Sinnhaftigkeit und Fruchtbarkeit der Vereinigung von wissenschaftlicher und praktischer Betätigung. (...) Mit dem vorliegenden Werk ist der Rechtspraxis ein grosser Dienst erwiesen." (EF-Z - Fachzeitschr. f. Familien- u. Erbrecht Nr. 1/2019, Andreas Tschugguel) "Wer immer im Erbrecht um Rat gefragt wird, sollte dieses Buch in seiner Bibliothek haben. Denn das Werk ist ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf für jeden mit dem Erbrecht befassten Praktiker." (AnwBl - Österreichisches Anwaltsblatt Nr. 5/2019, Elisabeth Scheuba)
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