Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks.
Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern oft auch kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks?
Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei...
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Produktinformationen zu „Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. “
Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern oft auch kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks?
Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks auf, das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht, das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten andererseits aufzulösen.
Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks auf, das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht, das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten andererseits aufzulösen.
Klappentext zu „Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. “
»The Liability of Trade Unions for Damages Caused by Illegal Strikes«The thesis addresses the question who carries the risk of illegal strikes. The trade union is liable to the employers' side, in the first instance from contractual liability complemented by tortious liability. Uninvolved third parties don't have contractual claims towards the trade union: both, legal and illegal strikes belong to the ordinary risks of life. This conclusion fits into the overall concept. Under the principle of relativity of obligations third parties have to address their own contractual partner.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. “
Erster Teil: EinführungProblemstellung - Gegenstand und Ziel der Untersuchung
Zweiter Teil: Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks für Schäden der Tarifpartner und ihrer Mitglieder
Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach 280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatzanspruch nach 280 I, III, 281 ff. BGB wegen Verletzung der Einwirkungspflicht - Schadensersatz nach 280 I i.V.m. 241 II BGB wegen Schutzpflichtverletzung
Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung - Schadensersatz aus 823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht - Schadensersatz aus 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen - Schadensersatz aus 823 I BGB i.V.m. dem ReaG - Schadensersatz aus 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Schadensersatz aus 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen
Fazit des Zweiten Teils
Dritter Teil: Haftung der Gewerkschaft für Schäden kampfunbeteiligter Dritter bei rechtswidrigen Streiks
Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach 280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht - Schadensersatz nach 280 I, 241 II BGB i.V.m. dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wegen Schutzpflichtverletzung - Schadensersatz nach 280 I, III, 283 BGB; 280 I, 241 II BGB i.V.m. 398 S. 2 BGB aus abgetretenem Recht im Rahmen der Drittschadensliquidation
Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung - Schadensersatz aus 823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht - Schadensersatz aus 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen - Schadensersatz aus 823 I BGB i.V.m dem ReaG - Schadensersatz aus 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Schadensersatz aus 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen
Fazit des Dritten Teils
Vierter Teil: Wesentliche Ergebnisse
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
Autoren-Porträt von Friederike Malorny
Friederike Malorny studied at Bucerius Law School in Hamburg and Sciences Po in Paris. During her doctoral thesis she worked as research assistant in the department for Civil Law, Labour Law and Law of Civil Procedure under Prof. Dr. Matthias Jacobs at Bucerius Law School. Both during her course of studies and her doctorate she hold a scholarship of the »Studienstiftung des Deutschen Volkes«. Her doctorate was awarded the KLIEMT.LaborLaw Dissertation Prize and the Dissertation Prize of the Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. (Hamburg Association for Labor Law). She completes her legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg undertaking positions at the Federal Constitutional Court in Karlsruhe and the Regional Labour Court of Hamburg. Her major research fields are: collective bargaining law and labour disputes as well as liability and indemnity law.
Bibliographische Angaben
- Autor: Friederike Malorny
- 2019, 314 Seiten, 12 Schwarz-Weiss-Abbildungen, 12 Abbildungen, Masse: 16,1 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428157451
- ISBN-13: 9783428157457
- Erscheinungsdatum: 06.08.2019
Pressezitat
»Insgesamt hat die Verfasserin wahre Pionierarbeit geleistet und eine kluge Arbeit vorgelegt, die längst überfällig war. Besonders lobenswert ist sicherlich die Systematisierung im Rahmen der Anspruchsgrundlagen, die Malorny vorgenommen hat und die in der arbeitskampfrechtlichen Praxis sehr hilfreich sein wird. Überaus beachtlich ist zudem die sehr umfassende Auswertung der vorhandenen Literatur und - soweit vorhanden - Rechtsprechung, was dem Leser stets die Möglichkeit gibt, anhand der Fundstellen die Lektüre noch zu vertiefen.[...] Ein Werk von bleibendemWert.« Fabian Bünnemann, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 10/2020
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