Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen.
Dissertationsschrift
Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepasst sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die...
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Produktinformationen zu „Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen. “
Klappentext zu „Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen. “
Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepasst sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die Betriebspartner immer weitgehendere Regelungsaktivitäten. Geht es dabei nur um organisatorische oder begünstigende Regelungen, ist dies unter dem Aspekt des Individualschutzes unproblematisch. Sobald aber Betriebsvereinbarungen in die Rechtsstellung des einzelnen belastend eingreifen, werden Gefahren für dessen Freiheit heraufbeschworen.Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Die Antwort hängt ab von der Legitimation der Betriebsvereinbarung, ihrem rechtfertigenden Grund. Hier zeigt sich, dass - anders als beim Tarifvertrag - ein von der Selbstbestimmung des einzelnen getragenes Verhalten nicht nachgewiesen werden kann. Fehlt der Betriebsvereinbarung aber ein privatautonomes Fundament, kann sich ihre Legitimation einzig aus dem Gesetz ergeben. Dies jedoch hat Folgen für belastende Regelungen: Ist die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung, besitzt sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Fall gelten jedoch für Eingriffe in die Freiheit des einzelnen besondere Anforderungen: der Vorbehalt des Gesetzes fordert eine spezielle, dem Bestimmtheitsgebot genügende parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Der Autor weist nach, dass nicht nur die Ähnlichkeiten beider Bereiche, sondern vor allem auch die den Vorbehalt des Gesetzes tragenden Verfassungsprinzipien danach verlangen, eingreifende Betriebsvereinbarungen an den gleichen Massstäben zu messen, wie sie auch sonst an das Handeln von Zwangskörperschaften angelegt zu werden pflegen. Die derzeit praktizierte Auslegung des geltenden Rechts wird dem indes nicht gerecht.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen. “
Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einführung - Problemstellung - Zweiter Teil: Die Legitimation der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen: 1. Kapitel: Durch die Selbstbestimmung des einzelnen: Selbstbestimmung durch Selbstbindung - Selbstbestimmung durch Zurechnung fremden Handeins - Selbstbestimmung durch Unterwerfung unter fremde Gestaltungsmacht - Selbstbestimmung durch Mitgliedschaft in einem Verband - 2. Kapitel: Durch eine fremdbestimmte, heteronome Ordnung: Die Betriebsvereinbarung als ausserstaatliche, private Rechtsnorm - Dritter Teil: Die Legitimation von Eingriffen durch Betriebsvereinbarungen - 1. Kapitel: Das Erfordernis einer besonderen Legitimation: Die allgemeine Legitimation - Die besondere Legitimation - 2. Kapitel: Der Nachweis einer Eingriffsgrundlage: Die allgemeine Regelungskompetenz in sozialen Angelegenheiten - Die Mitbestimmung in den sozialen Angelegenheiten des87 BetrVG - Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Sebastian Müller-Franken
- 1997, 388 Seiten, Masse: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428089456
- ISBN-13: 9783428089451
- Erscheinungsdatum: 25.03.1997
Rezension zu „Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen. “
"Müller-Franken befasst sich mit der grundsätzlichen Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen durch Betriebsvereinbarungen Regelungen geschaffen werden können, die den einzelnen Arbeitnehmer belasten und somit seine Individualsphäre beeinträchtigen. [...] Das Ergebnis ist für die aktuelle Diskussion um den Stellenwert der verschiedenen Gestaltungsmittel im Arbeitsrecht von grosser Bedeutung. Es wäre zu wünschen, dass diese überzeugende Untersuchung, die sich wissenschaftlich auf höchstem Niveau befindet, gelesen und verstanden wird." In: Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 7/1999
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