Die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
310 Abs. 4 BGB nimmt "Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts" pauschal vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts aus. Ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt allerdings, dass sich Fallgruppen herausgebildet haben, in denen der Nichtanwendungsbefehl...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Buch
Fr. 99.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts “
Klappentext zu „Die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts “
310 Abs. 4 BGB nimmt "Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts" pauschal vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts aus. Ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt allerdings, dass sich Fallgruppen herausgebildet haben, in denen der Nichtanwendungsbefehl des
310 Abs. 4 von den Gerichten deutlich eingeschränkt wird und das AGB-Recht zur Anwendung kommt.Der Autor analysiert diese Fallgruppen und die dahinterstehenden Wertungen. Dabei wird beleuchtet, ob die Bedingungen von Gesellschaftsverträgen überhaupt AGB im Sinne von
305 Abs. 1 BGB darstellen. Weiterhin erläutert er, was unter dem Merkmal "Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts" zu verstehen ist und arbeitet heraus, unter welchen Voraussetzungen die Bereichsausnahme des
310 Abs. 4 BGB teleologisch reduziert werden kann.
Bibliographische Angaben
- Autor: Simon Pfefferle
- 2013, 1. Auflage, 378 Seiten, Masse: 15,4 x 23,3 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: BWV - Berliner Wissenschafts-Verlag
- ISBN-10: 3830532296
- ISBN-13: 9783830532293
Kommentar zu "Die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts"
0 Gebrauchte Artikel zu „Die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts".
Kommentar verfassen