Der Grundsatz der Akzessorietät bei Kreditsicherungsrechten.
Die Akzessorietät, eines der grundlegenden Prinzipien des Kreditsicherungsrechts, bezeichnet die Abhängigkeit eines Sicherungsrechts wie etwa der Bürgschaft, der Hypothek oder des Pfandrechts von der gesicherten Forderung. In der Arbeit wird die Entwicklung...
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Produktinformationen zu „Der Grundsatz der Akzessorietät bei Kreditsicherungsrechten. “
Die Akzessorietät, eines der grundlegenden Prinzipien des Kreditsicherungsrechts, bezeichnet die Abhängigkeit eines Sicherungsrechts wie etwa der Bürgschaft, der Hypothek oder des Pfandrechts von der gesicherten Forderung. In der Arbeit wird die Entwicklung dieses Akzessorietätsgrundsatzes vom römischen Recht über das preussische Recht im 18. und 19. Jh. bis zum BGB untersucht. Dabei werden insbesondere auch die sog. nicht-akzessorischen Sicherungsrechte in den Blick genommen.
Klappentext zu „Der Grundsatz der Akzessorietät bei Kreditsicherungsrechten. “
»The Principle of Accessoriness in Security Rights«Accessoriness is one of the fundamental principles of security law. It denotes the dependence of a security right like mortgage, guarantee or lien on the secured claim. This postdoctoral thesis examines the development of the principle of accessoriness from Roman law to Prussian law in the 18th and 19th century up to the German Civil Code (BGB). A main focus is set on the non-accessory security rights.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Grundsatz der Akzessorietät bei Kreditsicherungsrechten. “
Einleitung1. Akzessorietät im römischen Recht
Einführung - Hinweise auf Akzessorietät der Bürgschaft (sponsio, fidepromissio und fideiussio) - Quellen, die gegen eine akzessorische Bindung sprechen: zu Flumes These von den Bürgschaftsstipulationen - Ergebnisse zur Akzessorietät der Bürgschaft - Hinweise auf Akzessorietät des Pfandrechts (pignus, hypotheca) und der Sicherungsübereignung (fiducia) - Ergebnisse zur Akzessorietät des Pfandrechts und der Sicherungsübereignung - Diskussion in der Forschung zur Akzessorietät im römischen Recht
2. Akzessorietät im 18. bis 20. Jahrhundert
Akzessorietät im preussischen Recht - Akzessorietät bei der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
3. Entwicklung der Akzessorietät vom römischen über das preussische Recht und die Entstehung des BGB bis heute
Vergleich der Akzessorietät in den Entwürfen des BGB mit der Akzessorietät im römischen und preussischen Recht - Der Begriff der Akzessorietät
4. Verhältnis zwischen der gesicherten Forderung und der Sicherung bei nicht-akzessorischen Sicherungsrechten
Hinweise auf Akzessorietät beim Eigentumsvorbehalt - Hinweise auf Akzessorietät bei der Sicherungsübereignung und Sicherungszession - Hinweise auf Akzessorietät bei der Sicherungsgrundschuld - Ergebnisse der Untersuchung des Verhältnisses von Forderung und Sicherung bei nicht-akzessorischen Sicherungsrechten. Bewertung und Ausblick
5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerung
Literatur- und Quellenverzeichnis
Sachregister
Autoren-Porträt von Susanne Heinemeyer
Susanne Heinemeyer studierte von 2002 bis 2008 Rechtswissenschaft an den Universitäten Mainz und Aix-en-Provence. Nach der Ersten Prüfung 2008 in Mainz promovierte sie bei Peter Gröschler (Universität Mainz) mit einer Arbeit zum römischen Recht und legte 2012 die Zweite juristische Prüfung ab. Anschliessend habilitierte sie sich am Lehrstuhl von Peter Gröschler mit einer Arbeit zum Kreditsicherungsrecht. Seit Mai 2016 ist Heinemeyer Privatdozentin.
Bibliographische Angaben
- Autor: Susanne Heinemeyer
- 2017, 414 Seiten, Masse: 16,4 x 23,8 cm, Leinen, Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428151534
- ISBN-13: 9783428151530
- Erscheinungsdatum: 11.09.2017
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