Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob es zulässig ist, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten durchzuführen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens...
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Produktinformationen zu „Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis. “
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob es zulässig ist, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten durchzuführen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens nicht erleben wird. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten "Honecker-Verfahren". Ziel der Untersuchung ist es, eine Lösung für diese Problematik aus dem einfachen Strafverfahrensrecht zu entwickeln.
Zunächst geht der Verfasser der Frage nach, worin das Ziel des Strafverfahrens besteht. Der Verfasser setzt sich ausführlich mit den hierzu vertretenen Ansichten auseinander. Er schließt sich der Auffassung Schmidhäusers an, wonach der Rechtsfrieden, verstanden als das Streben nach Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits, das Ziel des Strafverfahrens ist. Am Ende dieses Kapitels legt der Verfasser dar, daß ein Verfahren gegen einen Moribunden dieses Ziel nicht mehr erreichen kann.
Im zweiten Kapitel steht die Frage im Vordergrund, ob der drohende Tod ein einfachgesetzliches Verfahrenshindernis ist. Dies wird anhand der beiden in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Definitionen des Begriffs "Prozeßvoraussetzung" untersucht. Der Verfasser weist, indem er die dauernde Verhandlungsunfähigkeit und den Tod des Beschuldigten als anerkannt prozeßbeendigende Umstände als Vergleich hinzuzieht, nach, daß der drohende Tod ebenso die nicht nur vorübergehende Einstellung des Strafverfahrens zur Folge haben muß. Schließlich geht der Verfasser noch auf die Frage ein, ob auch die Menschenwürde des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens gebietet.
Klappentext zu „Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis. “
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob es zulässig ist, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten durchzuführen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens nicht erleben wird. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten "Honecker-Verfahren". Ziel der Untersuchung ist es, eine Lösung für diese Problematik aus dem einfachen Strafverfahrensrecht zu entwickeln.Zunächst geht der Verfasser der Frage nach, worin das Ziel des Strafverfahrens besteht. Der Verfasser setzt sich ausführlich mit den hierzu vertretenen Ansichten auseinander. Er schliesst sich der Auffassung Schmidhäusers an, wonach der Rechtsfrieden, verstanden als das Streben nach Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits, das Ziel des Strafverfahrens ist. Am Ende dieses Kapitels legt der Verfasser dar, dass ein Verfahren gegen einen Moribunden dieses Ziel nicht mehr erreichen kann.
Im zweiten Kapitel steht die Frage im Vordergrund, ob der drohende Tod ein einfachgesetzliches Verfahrenshindernis ist. Dies wird anhand der beiden in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Definitionen des Begriffs "Prozessvoraussetzung" untersucht. Der Verfasser weist, indem er die dauernde Verhandlungsunfähigkeit und den Tod des Beschuldigten als anerkannt prozessbeendigende Umstände als Vergleich hinzuzieht, nach, dass der drohende Tod ebenso die nicht nur vorübergehende Einstellung des Strafverfahrens zur Folge haben muss. Schliesslich geht der Verfasser noch auf die Frage ein, ob auch die Menschenwürde des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens gebietet.
Inhaltsverzeichnis zu „Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Das Ziel des Strafverfahrens: I. Strikte Trennung von materiellem Recht und Prozessrecht: Goldschmidt - II. Konkretisierung des materiellen Rechts durch das Urteil: Die Kreationstheorie von Sauer - Pawlowski - III. Verbindung von materiellem Recht und Prozessrecht: Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und Verwirklichung beziehungsweise Durchsetzung des materiellen Rechts - Wahrheit und Gerechtigkeit - Rechtskraft und Rechtssicherheit - Rechtsfrieden - Ergebnis - Erreichbarkeit von Rechtsfrieden im Verfahren gegen Moribunde - 2. Folgerungen aus der fehlenden Erreichbarkeit des Verfahrensziels: I. Vorliegen eines einfachgesetzlichen Verfahrenshindernisses: Definition des Begriffs Verfahrenshindernis - Der drohende Tod als einfachgesetzliches Verfahrenshindernis - Bedenken gegen die Einstufung als Verfahrenshindernis - Ergebnis - II. Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen: Der Begriff Menschenwürde - Verletzung der Menschenwürde im Verfahren gegen Moribunde - Zusammenfassung - III. Rechtsfolgen des Verfahrenshindernisses: Vorläufige Einstellung nach 205 StPO - Endgültige Einstellung nach
206a StPO - Zusammenfassung der Thesen - Literaturverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Benjamin Limbach
- 1998, 140 Seiten, Masse: 15,5 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428094557
- ISBN-13: 9783428094554
Rezension zu „Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis. “
"So wie das hier zu besprechende Werk sollte eine Doktorarbeit aussehen: Sie ist kurz gehalten und verständlich geschrieben. Nicht auf jede Thematik, die die Gedankenführung streift, wird näher eingegangen. Weder im Haupttext noch in den Fussnoten wird der Leser mit Informationen zugeschüttet, die zum Fortgang der Untersuchung nicht entscheidend beizutragen vermögen. [...] Eine interessante, gut lesbare Schrift, die einen der möglichen Wege zur Lösung der behandelten Problematik beschreitet und dabei viele Anregungen für diejenigen bietet, die sich ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigen." PD Dr. Ralf Krack, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 6/2001
Pressezitat
"So wie das hier zu besprechende Werk sollte eine Doktorarbeit aussehen: Sie ist kurz gehalten und verständlich geschrieben. Nicht auf jede Thematik, die die Gedankenführung streift, wird näher eingegangen. Weder im Haupttext noch in den Fussnoten wird der Leser mit Informationen zugeschüttet, die zum Fortgang der Untersuchung nicht entscheidend beizutragen vermögen. [...] Eine interessante, gut lesbare Schrift, die einen der möglichen Wege zur Lösung der behandelten Problematik beschreitet und dabei viele Anregungen für diejenigen bietet, die sich ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigen." PD Dr. Ralf Krack, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 6/2001
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