Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840
Vorgeschichte und Zustandekommen
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Büchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das "geistige Eigentum" zu schützen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunächst...
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Buch (Kartoniert)
Fr. 99.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840 “
Klappentext zu „Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840 “
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Büchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das "geistige Eigentum" zu schützen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunächst nicht möglich, im deutschsprachigen Raum ein allgemein gültiges Gesetz zu schaffen. Das Königreich Preussen verabschiedete 1837 ein entsprechendes Gesetz "zum Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst". Beeinflusst von dieser Massnahme wurde 1840 in Bayern ein ähnliches Gesetz beraten und beschlossen. Die Arbeit untersucht eines der ersten deutschen Gesetze zum Schutz vor dem Nachdruck. Dargestellt wird die Vorgeschichte und das Zustandekommen des Bayerischen Gesetzes von 1840. Untersucht wurden dabei zahlreiche Originalquellen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie Parlamentsprotokolle.
Inhaltsverzeichnis zu „Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840 “
Aus dem Inhalt: Die geschichtliche Entwicklung zum Schutz gegen den Nachdruck in Deutschland im 19. Jahrhundert und der Begriff vom "geistigen Eigentum" - Nachdruckschutz und Entwicklung der Schutzrechte in Deutschland unter der besonderen Berücksichtigung des Königreiches Bayern - Schutz gegen den Nachdruck im Bayerischen Königreich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes von 1840 - Die bei der Gesetzgebung und den Entwürfen beteiligten Verfassungsorgane - Erste Bestrebungen in Bayern zur Schaffung eines Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums - Entwürfe und Beratungen im königlichen Staatsrat von 1838 bis 1840 - Die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes von 1840 - Probleme beim Vollzug - Der weitere Fortgang und der Weg zum Gesetz von 1865.
Autoren-Porträt von Andreas Feld
Der Autor: Andreas Feld, geboren 1973 in Saarbrücken, studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und an der Rijksuniversiteit Utrecht (Niederlande). 1998 legte er das Erste juristische Staatsexamen und 2001 das Zweite juristische Staatsexamen in Saarbrücken ab. Neben dem Referendariat, welches in Saarbrücken und München abgeleistet wurde, war der Autor als Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht der Universität des Saarlandes tätig. Seit 2002 ist der Verfasser als Richter bzw. Staatsanwalt im Justizdienst von Baden-Württemberg in Tübingen tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Andreas Feld
- 2006, XXVIII, 272 Seiten, Masse: 14,6 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631554036
- ISBN-13: 9783631554036
- Erscheinungsdatum: 18.12.2006
Kommentar zu "Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840"
0 Gebrauchte Artikel zu „Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Das Bayerische Gesetz zum Schutz des Eigentums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck vom 15.04.1840".
Kommentar verfassen