Arzthaftpflicht für Nachkommenschaftsschäden?
Schuldet der Arzt Unterhalt für ein Kind, dessen Geburt er aufgrund einer Indikation nach
218a StGB hätte verhindern sollen? Wie wirkt sich die Arzthaftpflicht auf das Lebensrecht aus? Das Kind selbst hat Ersatzansprüche, wenn es im embryonalen Stadium...
218a StGB hätte verhindern sollen? Wie wirkt sich die Arzthaftpflicht auf das Lebensrecht aus? Das Kind selbst hat Ersatzansprüche, wenn es im embryonalen Stadium...
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Produktinformationen zu „Arzthaftpflicht für Nachkommenschaftsschäden? “
Klappentext zu „Arzthaftpflicht für Nachkommenschaftsschäden? “
Schuldet der Arzt Unterhalt für ein Kind, dessen Geburt er aufgrund einer Indikation nach 218a StGB hätte verhindern sollen? Wie wirkt sich die Arzthaftpflicht auf das Lebensrecht aus? Das Kind selbst hat Ersatzansprüche, wenn es im embryonalen Stadium geschädigt wurde. Gilt dies auch bei Schädigung der elterlichen Gene in vivo oder vitro oder wenn ein Abbruch einer Indikation fahrlässig unterblieb? Dieses aktuelle Thema wird in diesem Buch ausführlich an Fallbeispielen erörtert und Lösungsansätze aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis zu „Arzthaftpflicht für Nachkommenschaftsschäden? “
1. Einführung.- 1.1. Allgemeines.- 1.2. Begriff der Nachkommenschaftsschäden.- 2. Nachkommenschaftsschäden.- 2.1. Verletzungshandlung zwischen Empfängnis und Geburt (1. Fallgruppe).- A. Beispielsfälle.- B. Lösungsansätze.- I. Ist der Nasziturus ein "anderer" im Sinne der823 ff. BGB und
84 AMG?.- II. Normative Regelung dieser natürlichen Gegebenheit.- III. Lehre und Rechtsprechung.- C. Zwischenergebnis.- 2.2. Genschäden - Schädigung vor der Zeugung (2. Fallgruppe).- A. Begriff.- B. Beispiel.- C. Meinungsstand.- D. Zivilrechtliches Haftungssystem und Ersatz für Genschäden.- E. Zwischenergebnis.- 3. Arzthaftung wegen vertragswidriger Geburt eines Kindes.- 3.1. Entwicklung dieser (3.) Fallgruppe.- A. Entwicklung in den USA.- B. Problemstellung.- 3.2. Gegenwärtige Rechtslage.- A. Beispiele.- B. Meinungsstand.- I. Ansprüche der Mutter ("wrongful bith").- 1. Anspruch aus positiver Forderungsverletzung des Behandlungsvertrages.- a. Wirksamkeit des Vertrages.- b. Schuldhafte Pflichtverletzung.- c. Kausalität der Pflichtverletzung.- d. Vermögensschaden.- e. Schadenshöhe.- f. Fazit.- 2. Deliktische Ansprüche nach
823 I, 847 BGB.- II. Ansprüche des Vaters ("wrongful birth").- 1. Vertragliche Ansprüche.- 2. Anspruch aus
823 I BGB.- III. Zwischenergebnis.- IV. Ansprüche der Geschwister.- V. Ansprüche des behinderten Kindes ("wrongful life").- 1. Rechtslage in den USA.- 2. Rechtslage in England.- 3. Meinungsstand in der Bundesrepublik.- a. Vertragliche Ansprüche.- b. Ansprüche aus
823 I BGB.- c. Kritische Überlegungen.- d. Fazit.- 4. Arzthaftung wegen vertragswidriger Geburt eines Kindes auch in der DDR?.- a. Arzthaftung in der DDR.- b. Schadensersatz für die planwidrige Geburt eines behinderten Kindes in der DDR?.- 3.3. Kritik.- A. Beispiel.- I. Geburt des geschädigten Kindes.- II. Abbruch der Schwangerschaft bei gesundem Kind.- III. Konsequenz dieser Rechtsprechung.- IV. Lösungsvorschlag.- 1. De lege lata.- 2. De, lege ferenda.- a. SchwedischesModell.- b.
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Neuseeländisches Modell.- c. Kombination von Arzthaftung und Patientenversicherung.- d. Praktikabilität.- 3. Fazit.- V. Harmonie der Versicherungslösung mit den verschiedenen Indikationen.- 1. Medizinische Indikation.- a. Beispiel.- b. Rechtslage.- 2. Notlagenindikation nach
218 a II Nr. 3 StGB.- a. Beispiel.- b. Rechtslage.- c. Kritik.- 3. Eugenische Indikation.- 4. Verlagerung der Haftung wegen vertragswidriger Geburt auf die Apotheker durch die Einführung der sog. "Pille danach"?.- 4.1. Begriff.- 4.2. Problemstellung.- 4.3. Die Pflicht zur Aushändigung der "Pille danach".- A. Gewissensfreiheit.- B. Schranken.- 4.4. Schadensersatz bei Verweigerung der Abgabe.- A. Ausbleiben der Gesundheitsgefahr.- B. Realisierung der Gesundheitsgefahr.- 4.5. Fazit.- 5. Beweislast und Verjährung.- 5.1. Beweislast.- A. Lässt sich die Kausalität der Handlung bejahen, wenn die Möglichkeit anderer Ursächlichkeit nicht auszuschliessen ist?.- B. Beweiswürdigung.- C. Beweislast/-umkehr.- 5.2. Verjährung.- 6. Schlu?betrachtung.- Anhang: Entscheidungsregister.- Literatur.
218 a II Nr. 3 StGB.- a. Beispiel.- b. Rechtslage.- c. Kritik.- 3. Eugenische Indikation.- 4. Verlagerung der Haftung wegen vertragswidriger Geburt auf die Apotheker durch die Einführung der sog. "Pille danach"?.- 4.1. Begriff.- 4.2. Problemstellung.- 4.3. Die Pflicht zur Aushändigung der "Pille danach".- A. Gewissensfreiheit.- B. Schranken.- 4.4. Schadensersatz bei Verweigerung der Abgabe.- A. Ausbleiben der Gesundheitsgefahr.- B. Realisierung der Gesundheitsgefahr.- 4.5. Fazit.- 5. Beweislast und Verjährung.- 5.1. Beweislast.- A. Lässt sich die Kausalität der Handlung bejahen, wenn die Möglichkeit anderer Ursächlichkeit nicht auszuschliessen ist?.- B. Beweiswürdigung.- C. Beweislast/-umkehr.- 5.2. Verjährung.- 6. Schlu?betrachtung.- Anhang: Entscheidungsregister.- Literatur.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Dieter Weber
- 1988, 98 Seiten, 1 Abbildungen, Masse: 24,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Springer
- ISBN-10: 3540188428
- ISBN-13: 9783540188421
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