Anerkennung und ordre public
am Beispiel der Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Sanktionen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Vollstreckungshilfe beinhaltet die weitreichendste Anerkennung strafrechtlicher Wertentscheidungen. Sie droht, die Dauer der tatsächlich verbüssten Strafe in beliebiger Weise zu beeinflussen. Die Arbeit untersucht Rechtsgrundlagen und Grenzen der...
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Produktinformationen zu „Anerkennung und ordre public “
Vollstreckungshilfe beinhaltet die weitreichendste Anerkennung strafrechtlicher Wertentscheidungen. Sie droht, die Dauer der tatsächlich verbüssten Strafe in beliebiger Weise zu beeinflussen. Die Arbeit untersucht Rechtsgrundlagen und Grenzen der innereuropäischen Vollstreckungshilfe. Sie kommt zum Schluss, dass aus Art. 67 Abs. 1, 2. Hs. AEUV eine Begrenzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung durch einen unionsrechtlich kontrollierten nationalen ordre public als Grenze zwingend abzuleiten ist.
Klappentext zu „Anerkennung und ordre public “
»Mutual Recognition and Ordre Public Taken the Example of Transnational Enforcement of Custodial Sanctions in the Area of Freedom, Security, and Justice«The transnational enforcement of custodial sanctions within the EU implies the utmost mutual recognition of value decision established by criminal justice systems of the EU Member States. The study evaluates the legal framework of this type of mutual legal assistance, as well as its limits. It comes to the conclusion that the principle of mutual recognition needs to be limited by a reservation of national ordre public a limitation to be derived from Art 67 1 TFEU.
Inhaltsverzeichnis zu „Anerkennung und ordre public “
Einführung: Gegenstand, Zielsetzung und Methodik1. Rechtliche Einordnung, Ziele und Rechtsgrundlagen der Vollstreckungshilfe
Rechtliche Einordnung, Ziele und Notwendigkeit einer Vollstreckungshilfe - Rechtsgrundlagen der Vollstreckungshilfe vor Umsetzung des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung - Konzeption der Vollstreckungshilfe durch den Rahmenbeschluss Europäische Vollstreckungsanordnung
2. Massstab und Grenzen der Vollstreckungshilfe
Unionsrechtliche Grundlagen, Massstäbe und Grenzen der Europäischen Vollstreckungsanordnung - Grenzen der Vollstreckungshilfe aus der Sicht der deutschen Rechtsordnung - Grenzen der Vollstreckungshilfe nach der Konzeption des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung sowie im Lichte der Ergebnisse der Untersuchung
3. Zusammenfassende Schlussfolgerungen
4. Die Neuregelung der deutschen Vollstreckungshilfe im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedsstaaten der EU mit Wirkung zum 18. Juli 2015: Überprüfung und Bewertung anhand zentraler Studienergebnisse
Anhang: Rahmenbeschluss 2008/909/JI
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Stefan Schumann
Stefan Schumann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Er forschte und lehrte im Straf-, Strafverfahrens- und Europarecht an deutschen und österreichischen Universitäten und war u.a. als Experte für Strafverfahrensrecht für die Europäische Kommission und das United Nations Office on Drugs and Crime tätig. Derzeit habilitiert er sich an der Abteilung für Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis der Universität Linz, wo er als Assistenzprofessor forscht und lehrt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Stefan Schumann
- 2016, 455 Seiten, 5 Schwarz-Weiss-Abbildungen, Masse: 16,1 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428145623
- ISBN-13: 9783428145621
- Erscheinungsdatum: 03.12.2016
Pressezitat
»Eine solche Grundlagenarbeit stand schon lange aus. [...] Die Arbeit lässt keine Wünsche an eine hervorragende jursitische Monografie mit stringentem Aufbau offen und überzeugt durch eine systematische gediegene Argumentation.« Prof. Dr. Otto Lagodny, in: Österreichische Juristen-Zeitung, 11/2018»Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass dem lesenswerten Werk die Liebe des Autors zu einem oft stiefmütterlich behandelten Thema des Strafrechts anzumerken ist; es bleibt zu hoffen, dass dieses der weiteren Forschung und Judikatur den Rahmen gibt, den es zweifelsohne verdient.« Dr. Jens Schmidt, in: Strafverteidiger, 6/2018
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