Zivilgesetzbuch der DDR 1975-1990
Zivilgesetzbuch (ZGB) der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 bis zum 31. August 1990
204 Seiten, Taschenbuch, wortgetreue TranskriptionZivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republikvom 19. Juni 1975 [Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik I, Nr. 27 Seite 465]geändert durch Vertrag über die Schaffung einer Währungs-,...
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Klappentext zu „Zivilgesetzbuch der DDR 1975-1990 “
204 Seiten, Taschenbuch, wortgetreue TranskriptionZivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republikvom 19. Juni 1975 [Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik I, Nr. 27 Seite 465]geändert durch Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 (Gesetzblatt I Seite 332), Anlage III, Abschnitt II, Ziffer 8;dem Gesetz vom 28. Juni 1990 (Gesetzblatt I Seite 524) und demGesetz vom 22. Juli 1990 (Gesetzblatt I Seite 903).praktisch aufgehoben durch Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (Bundesgesetzblatt II. Seite 889) mit Wirkung vom 2. Oktober 1990INHALT:Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 Seite 465) Präambel 9Erster TeilGrundsätze des sozialistischen Zivilrechts Erstes Kapitel: Aufgaben des Zivilrechts 1-5 11Zweites Kapitel: Stellung der Bürger im Zivilrecht 6-9 13Drittes Kapitel: Stellung der Betriebe im Zivilrecht 10-12 14Viertes Kapitel: Grundsätze für das Zusammenwirken von Bürgern und Betrieben 13-16 16Zweiter TeilDas sozialistische Eigentum und das persönliche EigentumErstes Kapitel: Das sozialistische Eigentum 17-21 18Zweites Kapitel: Das persönliche Eigentum 22-24 20 Drittes Kapitel: Erwerb und Schutz des Eigentums 25-33 22Viertes Kapitel: Gemeinschaftliches Eigentum 34-42 25Dritter TeilVerträge zur Gestaltung Des materiellen und kulturellen LebensErstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen über Verträge 43-93 29Erster Abschnitt: Grundsätze 43-48 29Zweiter Abschnitt: Handlungsfähigkeit, Vertretung und Vollmacht 49-59 31Dritter Abschnitt: Abschluss und Form von Verträgen 60-70 36Vierter Abschnitt: Erfüllung von Verträgen 71-76 40Fünfter Abschnitt: Änderung und Beendigung von Verträgen 77-81 42Sechster Abschnitt: Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen ausVerträgen 82-93 44Zweites Kapitel: Wohnungsmiete 94-132 49Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 94-97 49Zweiter Abschnitt: Entstehen des Mietverhältnisses und Hauptpflichten der Partner 98-109 51Dritter
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Abschnitt: Baumassnahmen 110-113 55Vierter Abschnitt: Mitwirkung der Mietergemeinschaft 114-119 57Fünfter Abschnitt: Beendigung des Mietverhältnisses 120-125 59Sechster Abschnitt: Wohnungstausch 126-127 62Siebenter Abschnitt: Besondere Mietverhältnisse 128-131 63Achter Abschnitt: Wohnungen der Arbeiterwohnungsbau- genossenschaften 132 65Drittes Kapital: Kauf 133-161 65Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 133-136 65Zweiter Abschnitt: Rechte und Pflichten beim Kauf 137-147 67Dritter Abschnitt: Garantie 148-160 71Vierter Abschnitt: Lieferung von Energie und Wasser 161 76Viertes Kapitel: Dienstleistungen 162-232 77Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 162-163 77Zweiter Abschnitt: Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen 164-188 78 Dritter Abschnitt: Bauleistungen 189-196 87 Vierter Abschnitt: Persönliche Dienstleistungen 197-203 90 Fünfter Abschnitt: Reise und Erholung 204-216 93Sechster Abschnitt: Ausleihdienst 217-224 98 Siebenter Abschnitt: Aufbewahrung von Sachen 225-230 100 Achter Abschnitt: Verkehrs- und Nachrichtenleistungen 231-232 102 Fünftes Kapitel: Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehnsverträge 233-245 103 Erster Abschnitt: Kontovertrag 234-237 103 Zweiter Abschnitt: Sparkontovertrag 238-240 105Dritter Abschnitt: Kreditvertrag 241-243 106Vierter Abschnitt: Darlehnsvertrag 244-245 108 Sechstes Kapitel: Versicherungen 246-265 109 Siebentes Kapitel: Gemeinschaften von Bürgern, Gegenseitige Hilfe und Schenkung 266-283 118Erster Abschnitt: Gemeinschaften von Bürgern 266-273 118 Zweiter Abschnitt: Gegenseitige Hilfe 274-281 120Dritter Abschnitt: Schenkung 282-283 123Vierter TeilNutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur ErholungErstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 284-286 124 Zweites Kapitel: Verleihung v
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Lese-Probe zu „Zivilgesetzbuch der DDR 1975-1990 “
Die Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik ist auf die kontinuierliche Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bürger und ihre Entwicklung zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet. Sie beruht auf der politischen Macht der Arbeiterklasse, den sozialistischen Produktions- und Eigentumsverhältnissen sowie der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse, die jedem Bürger ein Leben in materieller und sozialer Sicherheit garantieren.Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik dient in seiner Gesamtheit der Verwirklichung dieser dem Wohle des Volkes verpflichteten Politik. Die Aufgabe des sozialistischen Zivilrechts als Teil des einheitlichen Rechts besteht darin, die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen, insbesondere mit Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen mit hoher Wirksamkeit zu gestalten. Es ist darauf gerichtet, die Persönlichkeit der Bürger zu entwickeln, das sozialistische Eigentum zu mehren, verantwortungsvoll zu nutzen und vor Schaden zu bewahren sowie das persönliche Eigentum der Bürger zu schützen.Die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger erfordert, ein hohes Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, die Steigerung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität zu gewährleisten. Grundlage für den Erwerb von Konsumgütern und Leistungen ist die von jedem Bürger für die Gesellschaft geleistete Arbeit, nach der sich der Anteil des einzelnen am gesellschaftlichen Reichtum bemisst. Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft werden die persönlichen Bedürfnisse der Bürger im zunehmenden Masse auch durch die kollektive und individuelle Nutzung gesellschaftlicher Fonds, insbesondere in
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den Bereichen der Kultur, des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens befriedigt.Im Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik finden die von den Anschauungen der Arbeiterklasse bestimmten Prinzipien der sozialistischen Moral ihren Ausdruck. Es fördert vor allem den aktiven Einsatz der Bürger und ihrer Kollektive zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, ihre umfassende Mitwirkung an der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen und an der Entwicklung eines sozialistischen Gemeinschaftslebens sowie ihr verantwortungsbewusstes Handeln bei der Verhütung und Abwehr von Schäden an Leben und Gesundheit der Bürger.Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches verpflichten die Bürger und Betriebe, ihre wechselseitigen Beziehungen in Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesellschaftlichen Verantwortung zu gestalten. Sie beruhen auf dem Prinzip der Einheit vom Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung der persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen.
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Bibliographische Angaben
- 2020, 2. Aufl., 204 Seiten, 3 Abbildungen, Masse: 15,1 x 21 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Herausgegeben: Harald Rockstuhl
- Verlag: Rockstuhl
- ISBN-10: 3938997257
- ISBN-13: 9783938997253
- Erscheinungsdatum: 19.06.2020
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